Gebrauchträder E-Bike Versicherung

Sowohl bei gebrauchten, als auch bei älteren Bikes muss man auf einige Dinge achten. Auf was genau, können Sie hier nachlesen

Gebrauchte E-Bikes versichern

Versicherungstechnisch versteht man unter „gebraucht“ ein Bike, welches bereits einen Erstbesitzer hatte.

Grundsätzlich ist es hierbei egal, ob es von einer Privatperson oder einem Händler gekauft hat.

Die Ammerländer Versicherung und auch der FahrSicher Tarif bietet hier einen kleinen Vorteil: Bikes, die man von einem Händler kauft, gelten als „neu“ und werden auch entsprechend versichert, als hätte es keinen Erstbesitzer gegeben. Das hat unter Anderem den Vorteil, dass man es einerseits überhaupt versichern kann, aber auch vorteilhaft ist, dass der Verschleißbaustein wieder 3 Jahre gilt. Solltet ihr das Bike also von einem Händler gebraucht gekauft haben, gelten nachfolgende Punkte nicht für euch. 

Worauf muss ich achten?

Welche Unterlagen muss ich besitzen?

Bei gebraucht gekauften Bikes muss man auf folgendes achten:

  • Man muss im Besitz der Erstkaufrechnung sein! Dies ist wichtig, weil:
  • Man muss das Erstkaufdatum angeben und damit nachweisen können
  • Man muss einen Gebrauchtkaufnachweis (mit Kaufpreishöhe) haben.
  • Eine Ausnahme ist hier der FahrSicher Tarif, dort reicht die Gebrauchtkaufrechnung als Nachweis aus. 

Welche Summe kann ich versichern?

Auch hier zeigt sich, wieso die Erstkaufrechnung sehr wichtig ist und weshalb die meisten Versicherer Bikes ohne Erstkaufrechnung nicht versichern:

Je nach Versicherer kann man verschiedene Werte absichern:

  • Den Neuwert, entsprechend der Erstkaufrechnung
    Dieser lässt sich bei folgenden Versicherern absichern: Ammerländer, FahrSicher, GVO, Häger, Zurich und Bikmo
  • Den Gebrauchtwert, entsprechend des Gebrauchtkaufnachweises
    Dieser Wert lässt sich bei folgenden Versicherern absichern: Ammerländer, GVO

Ja, bei der Ammerländer und der GVO kann man sich aussuchen, welchen Wert man absichern möchte.

Ältere E-Bikes versichern

Auch hier stellt sich die Frage nach der Definition, was „Ältere E-Bikes“ eigentlich sind.

Die Versicherer handhaben auch das wieder sehr unterschiedlich, es fängt schon bei 6 Monaten, geht über 12, 24 und 36 Monate, außerdem gibt es Leistungsbegrenzungen auf 3 bzw. 7 Jahre.

Wie und wo versichere ich ältere E-Bikes?

Machen wir es uns an dieser Stelle einfach: Schaut in meinem Vergleichsrechner vorbei, hier gibt es die Abfrage des Rechnungsdatums.

Wenn Ihr hier das korrekte Datum ausfüllt, werden euch nur die Versicherer angezeigt, die Bikes in dem „Alter“ auch versichern würden. Bei 6 Monate alten Bikes wird die Auswahl also schon mal etwas geringer, noch geringer ab 24 und 36 Monaten.

So seid ihr definitiv auf der sicheren Seite und spart euch die Suche im Kleingedruckten.

 

Welche Leistungseinschränkungen gibt es?

Ab einem gewissen Alter (vom Erstkaufdatum gerechnet) gibt es bei einigen Versicherern Leistungseinschränkungen.

So ist es bei ein paar wenigen Tarifen der Fall, dass der Verschleißbaustein nur die ersten 3 Jahre gilt.

Wenn man ein wenig vergleicht sieht man allerdings das die meisten Tarife die Verschleißdauer mittlerweile auf 5 Jahre begrenzen, wenn einem dies wichtig ist sollte man bei der Auswahl dies entsprechend beachten. 

Die wenigsten Versicherer haben im Diebstahlfall eine Zeitwertstaffel, inzwischen versichern alle mir bekannten Versicherer das Bike immer zum Neuwert, egal wie alt es ist.