Die Versicherung greift entsprechend der Versicherungsbedingungen immer dann, wenn ein Schadensfall eintritt. Eine wichtige Anforderung dabei ist bei jeder Versicherung, dass du dein Falt- oder Klapprad mit einem eigenständigen Schloss gesichert hast.
Ein anschließen an einem festen Gegenstand ist dabei bei den meisten Versicherern keine Pflicht mehr, es genügt wenn das Fahrrad mit dem Schloss abgeschlossen ist.
Natürlich empfiehlt es sich, wenn eine Möglichkeit besteht das Fahrrad anzuschließen, diese auch zu nutzen. Ein Rahmenschloss gilt dabei nicht als ein eigenständiges Schloss und wird bei den meisten Versicherern nicht akzeptiert.
Sobald Allerdings eine Einsteckkette in kombination mit dem Rahmenschloss verwendet wird, zählt dies als eigenständiges Schloss und kann verwendet werden.
Worauf man allerdings achten muss ist das einige Versicherer Zahlenschlösser nicht zulassen, da gilt es falls eines vorhanden ist darauf zu achten.
Dennoch fordert jeder Versicherer einen Nachweis, dass du ein geeignetes Schloss besitzt. Welche Schlösser das jeweils sein müssen, findest du in den jeweiligen Bedingungen. Ein anderes Beispiel ist, dass du bei einigen Versicherern ein Schloss mit einem Mindestwert von 50 € benötigst. Versicherer wie Ammerländer, FahrSicher, GVO oder Häger schreiben jedoch inzwischen keinen Kaufpreis mehr vor. Wichtig ist nur, dass du die Rechnung im Schadensfall vorlegen kannst, in manchen Fällen genügt auch ein Bild als Nachweis, allerdings sollte dies immer im Vorfeld abgesprochen werden.