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E-Bike Versicherung
Eine E-Bike Versicherung schützt vor finanziellen Rückschlägen aufgrund von Diebstahl,
Beschädigung oder gar Verschleiß.
Dafür müssen Sie ungefähr 1/30 des Kaufpreises jährlich als Beitrag für die Versicherung investieren.
Im Umkehrschluss bedeutet es, dass Sie ca. 30 Jahre lang die Versicherung laufen lassen müssten, um soviel für die Versicherung bezahlt zu haben, wie Sie für das Bike ausgegeben haben.
Wie wahrscheinlich ist es, dass das Bike unbeschadet 30 Jahre “überlebt”?
In Diebstahlhochburgen wie bspw. Berlin ist das Bike mit einer hohen Wahrscheinlichkeit innerhalb von einem Jahr bereits geklaut. Die Versicherung lohnt sich in Städten aufgrund des hohen Diebstahlrisikos also sehr.
Ich gehe als gutes Beispiel voran, meine Sattelstütze samt Sattel wurde in Berlin 3 mal innerhalb von 2 Monaten gestohlen, bis ich endlich von Schnellspanner auf Schraube umgestiegen bin. Sattel samt Sattelstütze hat mich jeweils gute 200,-€ gekostet, das x3… Da muss die Versicherung viele Jahre laufen, um die Kosten wieder rein zu holen. Bei mir genau genommen knapp 9 Jahre! In dieser Zeit schließe ich einen Diebstahl oder eine Beschädigung definitiv nicht aus.
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Wo sich eine E-Bike Versicherung eher lohnt
Fahren Sie gerne Trails oder schwierigere Wege mit Ihrem E-MTB? Ein Sturz oder Unfall ist nicht unwahrscheinlich. Eine neue Federgabel kann schon mal 800,-€ kosten. Vermutlich geht dabei sogar noch mehr kaputt. Die Versicherung lohnt sich.
Bei diesem Beispiel ist vielleicht noch zu erwähnen, dass einige Versicherer Downhill-Fahrten ausschließen. Welche es nicht tun, könnt ihr in unserem Vergleichsrechner sehen!
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Hier lohnt sich eine E-Bike Versicherung eher weniger
Sie fahren nur gelegentlich, dann auch nur auf ruhigen Wegen und eher in diebstahlfreien Orten? Dann ist die Wahrscheinlichkeit für Diebstähle gering und es somit fraglich, ob sich eine Versicherung lohnt. Aber bei einem Jahresbeitrag von ca. 1/30 des Kaufpreises ist es trotzdem sinnvoll, das kleine Risiko abzusichern. Alleine aufgrund des Verschleißes. Wenn das Bike trotzdem mal wegkommt, oder Sie einen zu hohen Bordstein nehmen (häufiger Grund für einen Sturzschaden) bleiben Sie mit der Versicherung nicht auf den Kosten sitzen.
Die Stürze aufgrund einer zu hohen Bordsteinkante verursachen keine extrem hohen Kosten. Aber mit 300,-€ können Sie hier schon schnell rechnen.
Beschädigter Bremshebel, zerbrochenes Display, vielleicht sogar eine zerbrochene Platte am Akku oder Fahrwerk, alles Dinge, die die Kosten in die Höhe treiben.
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Bleiben Sie nicht auf hohen Kosten sitzen, teilen Sie sich das Risiko hoher Kosten mit anderen Bikern, indem Sie einer “Versicherungsgemeinschaft” beitreten.
Der eine hat Glück, der andere Pech, wen es trifft, weiß man nie.
Welche E-Bike Versicherung?
Unten finden Sie tausende Wörter, die sich um das Thema drehen. Natürlich haben wir unsere Favoriten,
sowohl objektiv und subjektiv (Erfahrung in der Schadenbearbeitung).
Mit unserem kleinen Siegertreppchen wollen wir Ihnen unsere Top 3 zeigen:
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Unsere Top 3 der E-Bike Versicherungen
Platz 1 geht an die Ammerländer:
Ganz klar in den Top 3 ist natürlich die Ammerländer.
Mit dem Exklusiv-Tarif erzielt die Ammerländer bereits Bestleistungen, im Excellent-Tarif werden zusätzliche Alleinstellungsmerkmale ins Leben gerufen.
Hinzu kommt der wirklich sehr günstige Beitrag und die seit Jahren positive Schadenbearbeitung und der schnelle Service.
Platz 2 geht an FahrSicher:
FahrSicher geht als unser “Haus-Tarif” in Kooperation mit der Barmenia auf Platz 2, nachdem die Ammerländer im Frühjahr 2022 einige Bestleistungen veröffentlicht hat.
- FahrSicher liegt leistungstechnisch auf Platz 2
- Beitragsmäßig im Fahrradbereich auf Platz 1
- Ist für Gewerbekunden die momentan Beste (fast Einzige) Möglichkeit
Die Schadenbearbeitung erfolgt ebenfalls intern bei uns, wir haben eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von 3h innerhalb unserer Geschäftszeiten.
Platz 3 geht an Häger
Die Häger hat mit Ihrer Fahrradversicherung ein sehr ordentliches Produkt auf den Markt gebracht und dazu sowohl im E-Bike Bereich als auch im Fahrradbereich sehr gute Beiträge vorzuweisen. Bei bestimmten Kaufpreisen ist die Häger sogar weitaus günstiger als die anderen Anbieter.
Die Häger ist mit knapp über 10 Mitarbeitern ein sehr kleiner Versicherer – das gefällt uns, da wir dann eine 1:1 Betreuung im Hause haben und sowohl der Service als auch die Schadenbearbeitung direkt und persönlich erfolgen kann.
Leistungstechnisch = objektiv, entsprechend der Versicherungsbedingungen
Schadenbearbeitung = subjektiv, entsprechend unserer Erfahrung
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Was sind die Leistungen der E-Bike Versicherung?
Nun sind wir endlich bei dem Thema, das Dich bestimmt brennend interessiert. Die Leistungen der E-Bike Versicherung
Die E-Bike Versicherung bietet einen Leistungsumfang, der explizit auf E-Bikes bzw. Pedelecs ausgerichtet ist.
So unterscheidet sich der Versicherungsumfang einer eBike Versicherung in einem wichtigen Punkt von einer Fahrradversicherung: Die Elektrik, wie auch der bereits oben genannte Akku.
In einer Hausratversicherung inkl. Fahrradklausel ist meist nur der Diebstahl versichert. So bietet die eBike Versicherung dagegen einen ähnlichen Schutz wie die Vollkaskoversicherung bei einem Auto:
Einen Vollumfänglichen. Darüber hinaus sogar noch ein paar Extras, von der eine KFZ-Vollkaskoversicherung nur träumen kann.
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E-Bike Versicherung im Detail
FahrSicherung
Die Versicherungsbedingungen:
"Teil A Das leistet Ihre Barmenia-
Fahrrad-/E-Bike-Versicherung
A – 1 Welche Sachen sind versichert?/
Welche Sachen sind nicht versichert?
A – 1.1 Versicherte Sachen
Versichert ist das im Versicherungsschein dokumentierte
Fahrrad bzw. Pedelec/E-Bike (versicherte Sachen).
Soweit im Folgenden der Begriff “Fahrrad“
verwendet wird, sind damit stets auch Pedelecs bzw.
E-Bikes gemeint.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist,
dass für das versicherte Fahrrad keine Versicherungs-
oder Zulassungspflicht besteht.
Mitversichert sind alle mit dem Fahrrad fest verbundenen
und dem Gebrauch des Fahrrades dienenden
Teile wie z. B. Gepäckträger, Kilometerzähler, Lampen,
Lenker, Sattel, etc. einschließlich des Akkus,
der zur Diebstahlsicherung mitgeführten eigenständigen
Schlösser oder sonstiger mitgeführter auch
elektronischer Diebstahlsicherungen.
Ebenfalls mitversichert ist das unter A - 4.4.1 und
A - 5.4.1 aufgeführte mit dem Fahrrad (lose) verbundene
Fahrradzubehör und Fahrradgepäck.
Der Umfang des Versicherungsschutzes für die einzelnen
versicherten Gefahren sowie die nicht versicherten
Schäden sind unter A – 4 bis A – 6 ausführlich
beschrieben.
A – 1.2 Nicht versicherte Sachen
Nicht versichert sind
– Velomobile/vollverkleidete Fahrräder;
– Elektrofahrräder, für die eine Versicherungsoder
Zulassungspflicht besteht;
– Eigenbauten;
– Dirt-Bikes;
– gewerblich im Rahmen von Kurier- und/oder
Auslieferungsdiensten (wie Post-, Paket-,
Kurierdienste) genutzte Fahrräder oder
Verleihfahrräder,
– nachträglich an das Fahrrad angebaute Musikund
Fotogeräte wie z. B. Action-Cams.
– Smartphones.
A – 2 Gegen welche Gefahren/Ereignisse
können Sie Ihr Fahrrad versichern?
Sie können mit uns vereinbaren, gegen welche der
folgenden Gefahren/Ereignisse Ihr Fahrrad versichert
sein soll.
Von den nachstehend unter A – 2.1 bis A – 2.3 genannten
Gefahren/Ereignissen besteht Versicherungsschutz
nur für die, welche Sie mit uns vereinbart
haben und die im Versicherungsschein oder in
seinen Nachträgen dokumentiert sind.
A – 2.1 Diebstahl-Schutz
Wir leisten Entschädigung bei Schäden an den versicherten
Sachen durch Diebstahl und Raub.
Der Umfang des Versicherungsschutzes sowie die
nicht versicherten Schäden sind unter A - 4 ausführlich
beschrieben.
A – 2.2 Fahrrad-Kasko-Schutz
Wir leisten Entschädigung bei Schäden an den versicherten
Sachen durch
a) Unfall inklusive Transportmittelunfall,
b) Fall- oder Sturz,
c) Brand, Explosion, Blitzschlag,
d) Vandalismus,
e) Sturm, Hagel,
f) Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch,
g) Schneedruck, Lawinen,
h) Vulkanausbruch,
i) Überschwemmung, Rückstau,
j) Bedienungsfehler, unsachgemäße
Handhabung,
k) Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler
nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist
von 24 Monaten,
l) Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und
Steuerungsgeräten,
m) Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion,
Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten,
n) Verschleiß an allen Fahrradteilen.
Der Umfang des Versicherungsschutzes sowie die
nicht versicherten Schäden sind unter A – 5 ausführlich
beschrieben.
A – 2.3 Schutzbrief-Leistungen
Wir stehen Ihnen mit diesen Schutzbrief-Leistungen
(= Serviceleistungen und Kostenübernahme) zur
Seite:
– 24-Stunden-Service,
– Pannenhilfe,
– Abschleppen bei Panne unterwegs,
– Bergung,
– Weiter- oder Rückfahrt,
– Ersatzfahrrad,
– Übernachtungskosten,
– Fahrrad-Rücktransport,
– Fahrrad-Verschrottung,
– Notfall-Bargeld.
Der Umfang des Versicherungsschutzes sowie die
nicht versicherten Schäden sind unter A - 6 ausführlich
beschrieben.
A – 3 Wo gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz für den Diebstahl-Schutz
(A – 4) und Fahrradkasko-Schutz (A – 5) gilt
24 Stunden am Tag, weltweit.
Für Schutzbrief-Leistungen nach A – 2.3 in Verbindung
mit A – 6 besteht Versicherungsschutz für
Schadensfälle innerhalb der Mitgliedsstatten der Europäischen
Union sowie in der Schweiz, Liechtenstein,
Norwegen und Großbritannien. Wir erbringen
unsere Leistungen in den einzelnen Ländern entsprechend
der lokalen Verfügbarkeit und den örtlichen
Gegebenheiten.
A – 4 Regelungen für den Diebstahl-Schutz
nach A - 2.1
– sofern vereinbart –
Versicherungsschutz für den "Diebstahl-Schutz"
(Gefahren "Diebstahl und Raub") nach den Regelungen
unter A – 4 besteht nur, soweit dies besonders
vereinbart und im Versicherungsschein
oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist.
Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen,
die durch Diebstahl oder Raub abhandenkommen.
A – 4 .1 Was ist unter Diebstahl zu verstehen?
Diebstahl im Sinne dieser Bedingungen liegt in Übereinstimmung
mit § 243 Absatz 1 Ziffer 2 Strafgesetzbuch
(StGB) vor, wenn jemand einem anderen das
für ihn fremde, versicherte Fahrrad oder die versicherten
Sachen in der Absicht wegnimmt, dieses
sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.
Voraussetzung für unsere Leistung ist, dass das versicherte
Fahrrad durch ein Fahrradschloss mit einem
unverbindlichen Kaufpreis von mindestens 50 EUR
oder eine andere gleich wirksame Schutzvorrichtung
gegen Wegnahme besonders gesichert ist (vgl. Obliegenheit
unter B – 2).
A – 4 .2 Was ist unter Raub zu verstehen?
Raub ist in folgenden Fällen gegeben:
A – 4.2.1 Anwendung von Gewalt
Der Räuber wendet gegen Sie Gewalt an, um Ihren
Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen
auszuschalten.
Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen
ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes
entwendet werden (einfacher Diebstahl/Trickdiebstahl).
A – 4.2.2 Androhung einer Gewalttat mit
Gefahr für Leib oder Leben
Sie geben Sachen heraus oder lassen sie sich wegnehmen,
weil der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr
für Leib oder Leben androht. Dabei soll die angedrohte
Gewalttat innerhalb des Versicherungsorts
verübt werden. Bei mehreren Versicherungsorten
ist der Versicherungsort maßgeblich, an dem die
Drohung ausgesprochen wird.
A – 4.2.3 Wegnahme nach Verlust der
Widerstandskraft
Ihnen werden versicherte Sachen weggenommen,
weil Ihre Widerstandskraft ausgeschaltet war. Der
Verlust der Widerstandskraft muss seine Ursache in
einer Beeinträchtigung Ihres körperlichen Zustands
haben. Diese Beeinträchtigung muss unmittelbar vor
der Wegnahme bestanden haben und durch einen
Unfall oder eine sonstige nicht verschuldete Ursache
wie z. B. eine Ohnmacht oder ein Herzinfarkt entstanden
sein. Beeinträchtigungen durch Alkoholoder
Drogenkonsum gelten nicht als unverschuldete
Ursachen.
Ihnen stehen Personen gleich, die mit Ihrer Zustimmung
in der Wohnung anwesend sind.
A – 4.2.4 Räuberische Erpressung
(Herausgabe von versicherten
Sachen an einem anderen Ort)
Versicherungsschutz besteht auch für Sachen, die
erst auf Verlangen des drohenden bzw. Gewalt anwendenden
Täters an den Ort der Herausgabe oder
Wegnahme herangeschafft werden.
A – 4.3 Diebstahl oder Raub von fest mit dem
Fahrrad verbundenen Teilen
Mitversichert ist der Diebstahl oder Raub (im Sinne
von A – 4.1 und A – 4.2) von fest mit dem Fahrrad
verbundenen Teilen (inklusive Akkus). Fest mit dem
Fahrrad verbundene Teile sind solche Teile, die nur
mit Hilfe von Werkzeugen gelöst werden können
oder ohne Beschädigung nicht entfernt werden
können.
A – 4.4 Diebstahl oder Raub von
Fahrradzubehör und –gepäck
A – 4.4.1 Versichertes Zubehör
Versichert ist nachfolgend aufgeführtes, lose mit
dem Fahrrad verbundenes Fahrradzubehör und
Fahrradgepäck:
Anhänger, Beleuchtung, Fahrradkompass, Fahrradkorb,
Fahrradschloss, Fahrradtasche, Fahrradwimpel,
Flickzeug, Helm, Hygieneartikel, Isomatte, Kartenhalter,
Kartenmaterial, Kilometerzähler, Kindersitz,
Kleidung, Klingel, Kochgeschirr, Luftmatratze,
Luftpumpe, Reflektor, Regenschutzplane, Sattelkissen,
Schloss, Schlafsack, Schleppstange, Spiegel,
Steckschutzblech, Tachometer (keine Multifunktionsgeräte
oder Bordcomputer), Trinkflasche, Werkzeug,
Werkzeugtasche, Zelt.
A – 4.4.2 Versicherungsumfang bei
versichertem Zubehör
Versicherungsschutz besteht bei Diebstahl oder
Raub im Sinne von A – 4.1. und A – 4.2, solange
sich das Fahrrad in Gebrauch befindet. Die Entschädigung
ist je versichertes Zubehörteil auf 300 EUR
begrenzt, die Gesamtentschädigung für das versicherte
Zubehör beträgt je Versicherungsfall maximal
1.000 EUR.
Für die verwendeten Fahrradschlösser und einen
mit einem Schloss gesicherten Anhänger besteht
auch dann Versicherungsschutz, wenn das Fahrrad
abgestellt wurde, bzw. sich nicht mehr im Gebrauch
befindet.
A – 5 Regelungen für den Fahrrad-
Kasko-Schutz nach A – 2.2
– sofern vereinbart –
Versicherungsschutz für den "Fahrrad-Kasko-
Schutz" nach den Regelungen unter A – 5 besteht
nur, soweit dies besonders vereinbart und
im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen
dokumentiert ist.
A – 5.1 Versicherte Gefahren und Schäden
Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen,
die durch folgende Ereignisse (Gefahren/Ereignisse)
zerstört oder beschädigt werden
a) Unfallschäden;
Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich
mit mechanischer Gewalt auf das Fahrrad/den
Fahrradanhänger oder das Transportmittel einwirkendes
Ereignis.
b) Fall- oder Sturzschäden;
Versichert ist das Umfallen, Stürzen sowie das
Umkippen des Fahrrades/Fahrradanhängers
– auch ohne äußere Einwirkung.
c) Brand, Explosion, Blitzschlag;
d) Vandalismus;
Versicherungsschutz besteht, wenn das versicherte
Fahrrad/der Fahrradanhänger durch
mutwillige Handlungen eines unbefugten Dritten
vorsätzlich beschädigt oder zerstört wird.
e) Sturm, Hagel;
f) Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch;
g) Schneedruck, Lawinen;
h) Vulkanausbruch;
i) Überschwemmung, Rückstau;
j) Bedienungsfehler, unsachgemäße
Handhabung;
k) Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler
nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist
von 24 Monaten;
l) Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und
Steuerungsgeräten;
m) Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion,
Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten;
n) Verschleiß sonstige Fahrradteile;
Beschädigungen infolge von Verschleiß sind
versichert, wenn das Fahrrad zum Schadenzeitpunkt
nicht älter als 5 Jahre ist. Berechnungsgrundlage
hierfür ist das Rechnungsdatum der
ersten Verkaufsrechnung des Fahrrades (keine
Gebrauchtfahrradrechnung) oder das von Ihnen
nachgewiesene Baujahr.
o) Verschleiß Akku;
Die Kosten für den Austausch des Akkus infolge
von Verschleiß sind nur dann erstattungsfähig,
wenn der Akku in den ersten 3 Jahren
seit seiner Herstellung oder in den ersten 3 Jahren
seit seines Erstkaufdatums die vom Hersteller
angegebene technische Leistungskapazität
dauerhaft 65 % unterschreitet und in den weiteren
2 Jahren (bis Erreichen vom Akkualter
5 Jahre) die vom Hersteller angegebene technische
Leistungskapazität dauerhaft 50 % unterschreitet.
A – 5.2 Nicht versicherte Schäden
Wir leisten ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen
aus dieser erweiterten Fahrradversicherung
keine Entschädigung für
a) Schäden, die Sie oder eine Person, deren
Verhalten Sie sich zurechnen lassen müssen
(vgl. Repräsentant gemäß B – 15), vorsätzlich
herbeigeführt hat;
b) Schäden durch Mängel, die bei Abschluss der
Versicherung bereits vorhanden waren;
c) Schäden, die entstehen bei der Teilnahme
– an Radrennen (auch Downhill-Fahrten)
sowie
– an zur Vorbereitung des Rennens von einem
Veranstalter organisierte oder vorgeschriebene
Trainings hierzu, bei denen die
Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten
geübt wird;
d) Aufwendungen für Wartungsarbeiten und
Inspektionen;
e) Schäden durch Rost und Oxidation;
f) Serienschäden sowie Rückrufaktionen seitens
des Herstellers;
g) Schäden, die nicht die Gebrauchs- oder Funktionsfähigkeit
der versicherten Sache beeinträchtigen
(z. B. Kratzer, Schrammen, Lack- oder
ähnliche Schönheitsschäden);
h) Schäden infolge von Manipulationen des Antriebssystems
oder durch nicht fachgerechte
Ein- oder Umbauten sowie ungewöhnliche insbesondere
nicht den Herstellervorgaben entsprechende
Verwendung oder Reinigung des
Fahrrades;
i) Schäden, für die ein Dritter als Lieferant (Hersteller
oder Händler), Werkunternehmer oder
aus Reparaturauftrag gesetzlich oder vertraglich
haftet (z. B. Gewährleistungs- und Garantieansprüche);
Bestreitet der Dritte seine Eintrittspflicht, so leisten
wir zunächst Entschädigung. Ergibt sich
nach Zahlung der Entschädigung, dass ein Dritter
für den Schaden eintreten muss und bestreitet
der Dritte dies, so behalten Sie zunächst die
bereits gezahlte Entschädigung.
§ 86 Versicherungsvertragsgesetz – Übergang
von Ersatzansprüchen – gilt für diese Fälle
nicht. Sie haben Ihren Anspruch auf Kosten und
nach unseren Anweisungen außergerichtlich
und erforderlichenfalls gerichtlich geltend zu
machen. Die Entschädigung ist zurückzuzahlen,
wenn Sie unserer Anweisung nicht folgen oder
soweit der Dritte Ihnen den Schaden ersetzt.
j) Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg,
Revolution, Rebellion, Aufstand oder
Verfügung von hoher Hand (z. B. Beschlagnahme
oder Verstaatlichung) oder durch
Kernenergie.
A – 5.3 Kaskoschäden an fest mit dem Fahrrad
verbundenen Teilen
Wir leisten für Kaskoschäden an fest mit dem Fahrrad
verbundenen Teilen. Für fest verbundene Teile
findet die Definition unter A – 4.3 Anwendung.
A – 5.4 Kaskoschäden an Fahrradzubehör
und –gepäck
A – 5.4.1 Fahrradzubehör
Versichert sind nachfolgend aufgeführtes, lose mit
dem Fahrrad verbundenes Fahrradzubehör und
Fahrradgepäck:
Anhänger, Beleuchtung, Fahrradkompass, Fahrradkorb,
Fahrradschloss, Fahrradtasche, Fahrradwimpel,
Flickzeug, Helm, Hygieneartikel, Isomatte, Kartenhalter,
Kartenmaterial, Kilometerzähler, Kindersitz,
Kleidung, Klingel, Kochgeschirr, Luftmatratze,
Luftpumpe, Reflektor, Regenschutzplane, Sattelkissen,
Schloss, Schlafsack, Schleppstange, Spiegel,
Steckschutzblech, Tachometer (keine Multifunktionsgeräte
oder Bordcomputer), Trinkflasche, Werkzeug,
Werkzeugtasche, Zelt.
A – 5.4.2 Versicherungsumfang bei
versichertem Zubehör
Versicherungsschutz besteht bei Kaskoschäden
nach A – 5.1 a) bis i). Die Entschädigung ist je versicherter
Sache auf 300 EUR begrenzt, die Gesamtentschädigung
je Versicherungsfall beträgt maximal
1.000 EUR.
A – 6 Regelungen für Schutzbrief-Leistungen
nach A – 2.3
– sofern vereinbart –
Versicherungsschutz für "Schutzbrief-Leistungen"
nach den Regelungen unter A – 6 besteht
nur, soweit dies besonders vereinbart und im
Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen
dokumentiert ist.
Die Barmenia erbringt im Rahmen der nachstehenden
Bedingungen die aufgeführten Leistungen in
Form von Serviceleistungen und Übernahme von
Kosten.
A – 6.1 24-Stunden-Service für den
Fahrrad-Schutzbrief
A – 6.1.1 Wir möchten, dass die versicherte Person
in einem Notfall schnelle Hilfe erhält. Daher ist
Voraussetzung für den versicherten Anspruch auf
die Leistungen nach A – 6.2, dass die Organisation
der Hilfeleistung durch uns erfolgt. Über die im Versicherungsschein
genannte Telefonnummer unseres
Notfalltelefons sind wir für die versicherte Person
rund um die Uhr“ erreichbar.
Wir unterstützen die versicherte Person auch bei
technischen Problemen mit dem versicherten Fahrrad
durch Information über die nächstgelegene Fahrradwerkstatt.
A – 6.1.2 Ruft die versicherte Person im Schadensfall
nicht die Nummer des Notfalltelefons an, so
sind wir nur zur Übernahme von Kosten in der Höhe
verpflichtet, wie sie für selbst organisierte Leistungen
versichert sind.
A – 6.2 Versicherungsfall, versicherte
Person, versicherte Fahrräder
A – 6.2.1 Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn
a) das versicherte Fahrrad oder E-Bike („versichertes
Objekt“) wegen eines Ausfalls (nach
A – 6.5) nicht mehr genutzt werden kann.
b) die versicherte Person durch entstandene Verletzungen,
die sie während der Fahrt erlitten
hat, nicht mehr in der Lage ist, die Fahrt fortzusetzen.
c) der Anspruch auf Beistandsleistungen durch
eine versicherte Person oder eine von ihr beauftragte
Person über das vorstehend in
A – 6.1.1 genannte Notfalltelefon tatsächlich
geltend gemacht wird.
A – 6.2.2 Versicherte Person hinsichtlich der über
den Fahrrad-Schutzbrief versicherten Gefahren ist
jeder berechtigte Nutzer eines bei uns mit dem Fahrrad-
Schutzbrief für Fahrräder versicherten Fahrrades.
Mitversichert sind mitgeführte Fahrrad-Anhänger, sofern
diese nicht gewerblich genutzt werden.
A – 6.3 Versicherte Leistungen des
Fahrrad-Schutzbriefes
Nach einem Schadensfall unterstützen wir die versicherte
Person mit aktiver Hilfe und übernehmen die
nachfolgenden Leistungen, um die versicherte Person
schnellstmöglich wieder mobil zu machen.
Die Leistungen sind versichert, wenn das versicherte
Fahrrad infolge einer Panne oder eines Unfalls nicht
mehr fahrbereit ist.
A – 6.3.1 24-Stunden Service
Auf einen Anruf bei unserem Notfalltelefon (24-Stunden
Hotline) unterstützen wir die versicherte Person
auch bei technischen Problemen mit dem versicherten
Fahrrad durch eine Information über die nächstgelegene
Fahrradwerkstatt oder bei Bedarf durch
Benennung des nächsten Gastbetriebes.
A – 6.3.2 Pannenhilfe
Im Falle eines Ausfalls des versicherten Fahrrades
(A – 6.2 bis A – 6.4.) und sofern in der Nähe des
Schadenortes eine qualifizierte mobile Pannenhilfe
verfügbar ist und diese Leistung in zumutbarer Zeit
nach Eingang der Schadenmeldung angeboten werden
kann, sorgen wir für den Einsatz dieser mobilen
Pannenhilfe am Leistungsort und übernehmen die
hierdurch entstehenden Kosten.
Organisiert die versicherte Person diese Hilfeleistung
ohne unsere Hilfe in Eigenregie, übernehmen
wir Kosten bis 50 EUR.
A – 6.3.3 Abschleppen bei Panne unterwegs
Kann das Fahrrad an der Schadenstelle oder dem
Leistungsort nicht wieder fahrbereit gemacht werden,
sorgen wir für das Abschleppen des Fahrrades
einschließlich des Gepäcks bis zum Startplatz der
Tagesfahrt, oder - wenn möglich - zur nächsten geeigneten
Fahrradwerkstatt und übernehmen die hierdurch
entstehenden Kosten in unbegrenzter Höhe.
Liegt der Wohnsitz näher als die nächste geeignete
Fahrradwerkstatt, erfolgt das Abschleppen bis zum
Wohnsitz.
Ist die Entfernung vom Schadenort zu einem von der
versicherten Person gewählten Zielort geringer oder
gleich weit, wie die Entfernung zum ständigen
Wohnsitz der versicherten Person, so kann der Abtransport
der versicherten Person anstelle des Abschleppens
zur Fahrradwerkstatt bzw. zum Wohnsitz
auch zum Zielort erfolgen.
Für nicht von uns organisiertes Abschleppen erstatten
wir die Abschleppkosten bis zu einem Höchstbetrag
von 150 EUR. Zusätzlich übernehmen wir die
Kosten für den separaten Transport von Gepäck und
Ladung bis zu 200 EUR, wenn ein Transport zusammen
mit dem Fahrrad nicht möglich ist.
Bei dieser Leistung fällt keine Selbstbeteiligung an,
jedoch können Kosten für die vom Versicherungsnehmer
verursachten Leerfahrten diesem in Rechnung
gestellt werden.
A – 6.3.4 Bergung
Ist das versicherte Fahrrad nach einem Unfall von
der Straße oder einem öffentlich befahrbaren Radweg
abgekommen, sorgen wir für seine Bergung
und/oder Abtransport einschließlich Gepäck und
übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis
zu 2.000 EUR. Sofern die Bergung behördlich angewiesen
ist, übernehmen wir die entstehenden Kosten
in voller Höhe.
A – 6.3.5 Weiter- oder Rückfahrt
Wir organisieren nach Ihren Wünschen entweder die
Weiterfahrt zu Ihrem Zielort
oder die Rückfahrt - bei Bedarf ab dem Zielort - zu
Ihrem ständigen Wohnsitz im Inland sowie die Abholung
des wieder fahrbereiten Fahrrades vom Schadenort.
Wir übernehmen hierbei entstehende Kosten
bis zur Höhe von 500 EUR für die
a) Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder für
die Fahrt vom Schadenort zum Zielort,
b) die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz,
c) die Fahrt zum Schadenort für eine Person,
wenn das wieder fahrbereite Fahrrad dort abgeholt
werden soll.
A – 6.3.6 Ersatzfahrrad
Wir vermitteln Ihnen ein Ersatzfahrrad und übernehmen
die Kosten für die Anmietung bis zur Wiederherstellung
der Fahrbereitschaft oder bis zum Wiederauffinden
des gestohlenen Fahrrads, sofern es in
einem fahrbereiten Zustand ist. Wir zahlen dabei für
längstens 7 Tage maximal 50 EUR je Tag.
Nimmt die versicherte Person die Leistungen Weiterund
Rückfahrt (A – 6.4.5) in Anspruch, übernehmen
wir keine Ersatzfahrrad-Kosten.
A – 6.3.7 Übernachtungskosten
Wir reservieren auf Wunsch in Ihrem Namen eine
Übernachtungsmöglichkeit im nächstgelegenen
Hotel und erstatten die anfallenden Übernachtungskosten
bis zu 80 EUR je Übernachtung. Wir übernehmen
die Kosten für die Übernachtungen bis zu
dem Tag, an dem das versicherte Fahrrad wiederhergestellt
ist, höchstens aber für 5 Nächte. Nimmt
die versicherte Person die Leistung Weiter- und
Rückfahrt (A – 6.3.5) in Anspruch, übernehmen wir
die Übernachtungskosten nur für eine Nacht.
A – 6.3.8 Fahrrad-Rücktransport
Kann das versicherte Fahrrad am Schadenort oder
in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen
fahrbereit gemacht werden und übersteigen die
voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Betrag,
der am Schadentag in Deutschland für ein gleichwertiges
gebrauchtes Fahrrad aufgewendet werden
muss, sorgen wir für den Transport des versicherten
Fahrrads zu einer Werkstatt an einem anderen Ort.
Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten
bis zur Höhe der Kosten für einen Rücktransport an
den ständigen Wohnsitz der versicherten Person.
Diese Leistung erbringen wir auch, wenn das versicherte
Fahrrad nach einem Diebstahl wieder aufgefunden
wird.
Wird vor dem Rücktransport festgestellt, dass ein
zum versicherten Fahrrad (E-Bike, Pedelec oder
ähnliches) gehörender Akku beschädigt ist oder so
beschädigt sein könnte, dass ein Transport nur als
Gefahrgut zulässig ist, leisten wir nur für den Rücktransport
des Fahrrades ohne Akku.
A – 6.3.9 Fahrrad-Verschrottung
Muss das versicherte Fahrrad im europäischen Ausland
verzollt oder verschrottet werden, übernehmen
wir die Erledigung und die Kosten hierfür sowie die
Kosten des Transportes vom Schadenort zum Einstellort.
Aus der Verschrottung anfallende Resterträge werden
an die versicherte Person ausbezahlt. Gepäck
lassen wir zu Ihrem Wohnsitz transportieren, wenn
ein Transport zusammen mit dem gewählten Heimreisemittel
nicht möglich ist. Die Kosten des Transportes
übernehmen wir bis zum Wert der Bahnfracht.
Eine Verzollung oder Verschrottung erfolgt nicht,
wenn gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen.
A – 6.3.10 Notfall-Bargeld
Gerät die versicherte Person auf einer Reise im Ausland
durch den Verlust von Zahlungsmitteln in eine
finanzielle Notlage, stellen wir den Kontakt zur Hausbank
der versicherten Person her und vermitteln
eine schnelle Auszahlung von Bargeld am Reiseort
der versicherten Person.
Ist dies nicht binnen 24 Stunden nach dem auf die
Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, stellen
wir der versicherten Person ein zinsloses Darlehen
von bis zu 1.500 EUR je Schadensfall zur Verfügung
und tragen die Kosten für Überweisung und
Auszahlung bis zu 100 EUR.
Die in den Ziffern A – 6.3.5 bis A – 6.3.10 beschriebenen
Leistungen erbringen wir auch,
wenn der versicherten Person auf einer Reise
das Fahrrad gestohlen wurde und dieser Diebstahl
polizeilich gemeldet wurde.
A – 6.4 Begriffsdefinitionen
A – 6.4.1 Ausfall des versicherten Objektes kann
entstehen durch:
a) Beschädigung oder Diebstahl; auch Teilediebstahl,
wenn dies die Fahrbereitschaft aufhebt;
b) Ausfall des Motors/der Motorunterstützung auf
Grund eines Defektes oder Entwendung relevanter
Teile;
c) Mechanischer Mangel z. B. durch Ketten– oder
Rahmenbruch;
d) Reifenpanne;
e) Unfall/Sturz.
A – 6.4.2 Keine versicherten Ausfälle sind
a) entladene Akkus;
b) fehlender Reifendruck, wenn dieser wiederum
durch Gebrauch einer Luftpumpe behoben werden
kann;
c) ein nach Straßenverkehrsordnung unzulässiger
Zustand des Fahrrades, wenn dies zu einer Untersagung
der Weiterfahrt oder zu einer Situation
führt, in der auf Grund des Hinzutretens
weiterer von außen eintretender Umstände die
Weiterfahrt unmöglich gemacht wird.
A – 6.4.3 Fahrrad
Der Begriff „Fahrrad“ wird als Synonym verwendet
für die unter A – 6.2.3 aufgeführten Fahrradtypen,
sofern nicht etwas anderes beschrieben wird.
A – 6.4.4 Leistungsort
Der Leistungsort ist eine Stelle am oder in der Nähe
des Schadenortes, die mit dem Pannenhilfsfahrzeug
oder Transportfahrzeug nach Straßenverkehrsordnung
in zulässiger Weise und verkehrstechnisch
möglich erreichbar ist.
A – 6.4.5 Pannenhilfe
ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am
Schaden- bzw. Leistungsort, die mit den durch das
Pannenhilfsfahrzeug üblicherweise mitgeführten
Kleinteilen erfolgen kann. Nicht versichert sind Verschleißteile
und diejenigen Ersatzteile, die speziell
im Schadensfall für diese Hilfeleistung angefordert
wurden.
A – 6.4.6 Reise
Eine Reise ist jede Abwesenheit vom ständigen
Wohnsitz.
A – 6.4.7 Startplatz der Tagesfahrt
Startplatz der Tagesfahrt ist der Ort, an dem die versicherte
Person am Schadentag die Fahrt mit dem
versicherten Objekt begonnen hat.
A – 6.4.8 Unfall
Ein Unfall ist beim Ausfall des Fahrrades jedes Ereignis,
das unmittelbar von außen mit mechanischer
Gewalt auf das versicherte Fahrrad einwirkt, infolgedessen
das Fahrrad nicht mehr fahrbereit ist.
A – 6.4.9 Wohnort oder Wohnsitz
Wohnort oder Wohnsitz ist der Ort in Deutschland,
an dem die versicherte Person polizeilich gemeldet
ist und sich überwiegend aufhält.
A – 6.5 Ausschlüsse und
Leistungskürzungen
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:
A – 6.5.1 Wir erbringen keine Leistungen, wenn
der Versicherungsfall von der versicherten Person
vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
A – 6.5.2 Außerdem leisten wir nicht,
a) wenn die versicherte Person mit dem Fahrrad
bei Schadeneintritt an einem Radrennen, einer
dazugehörigen Übungsfahrt oder einer Geschicklichkeitsprüfung
teilgenommen hat, sofern
diese Veranstaltungen bzw. Fahrten auf zu diesem
Zweck, auch nur zeitweise, abgesperrten
Strecken stattfinden;
b) wenn die versicherte Person bei Eintritt des
Schadens das Fahrrad zur gewerbsmäßigen
Vermietung verwendet haben;
c) wenn Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen oder
sonstige gesetzliche Bestimmungen der Erbringung
unserer Dienstleistung entgegenstehen;
d) für den Transport eines am versicherten Fahrrad
befindlichen Akkus, wenn dieser durch das
versicherte Schadenereignis beschädigt wurde.
A – 7 Was ist der Versicherungswert und
die Versicherungssumme
A – 7.1 Versicherungswert
Versicherungswert ist der Kaufpreis, zu dem Sie die
versicherte Sache als Neuware erworben haben.
Dieser und damit der Versicherungswert setzt sich
zusammen aus:
– dem Kaufpreis des Fahrrades,
– dem jeweiligen Kaufpreis jedes fest mit dem
Fahrrad verbundenen und zur Funktion des
Fahrrades gehörenden Teils,
– dem jeweiligen Kaufpreis jedes mit dem Fahrrad
lose verbundenes Zubehörteils, soweit das
Zubehörteil auf dem Händler-Kaufbeleg für das
Fahrrad aufgeführt ist.
Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsberechnung.
A – 7.2 Versicherungssumme
A – 7.2.1 Die Versicherungssumme wird zwischen
Ihnen und uns vereinbart. Sie soll bei neu erworbenen
Fahrrädern dem Neuwert der versicherten Sache
entsprechen (Versicherungswert nach A – 7.1).
Abweichend von A – 7.1 kann als Versicherungssumme
auch der unverbindliche Verkaufspreis des
neu erworbenen Fahrrades vereinbart werden, dieser
ist von Ihnen im Schadensfall entsprechend
nachzuweisen.
Soll ein von einem Fahrradhändler als Gebrauchtfahrrad
erworbenes Fahrrad versichert werden, so
ist eine Absicherung zum Kaufpreis oder zum Neuwert
des Fahrrades möglich.
A – 7.2.2 Volle Leistungsgarantie bis zur
Versicherungssumme
(Unterversicherungsverzicht)
Wir verzichten auf eine Kürzung unserer Leistung,
wenn sich im Schadensfall herausstellt, dass die
Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls
niedriger ist, als der Versicherungswert
nach A – 7.1.
A – 8 Wie wird die Entschädigung ermittelt?
A – 8.1 Wird die versicherte Sache gestohlen
oder zerstört, ersetzen wir im Versicherungsfall die
Kosten, die für eine Wiederbeschaffung eines neuen
Fahrrades/Fahrradanhängers in gleicher Art und
Güte anfallen würden (A – 7.1), höchstens jedoch
die vereinbarte Versicherungssumme.
A – 8.2 Wird die versicherte Sache beschädigt,
ersetzen wir die notwendigen Reparaturkosten bei
Eintritt des Versicherungsfalls, höchstens jedoch die
Versicherungssumme (A – 7).
A – 8.3 Die Entschädigung ist je Versicherungsfall
auf die Versicherungssumme zuzüglich der nachgewiesenen
Kosten für Schlösser und Sicherungsmaßnahmen
sowie der nachgewiesenen Kosten für
versichertes Fahrradzubehör begrenzt.
A – 8.4 Übersteigen die Reparaturkosten den
Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrrades/
Fahrradanhängers, erstatten wir die Kosten, die
für eine Wiederbeschaffung eines Fahrrades/Fahrradanhängers
in gleicher Art und Güte anfallen würden
(A – 7.1), höchstens jedoch die vereinbarte Versicherungssumme.
A – 8.5 Voraussetzung für eine Entschädigung
ist, dass die erforderlichen und tatsächlich angefallenen
Kosten der Reparatur durch Vorlage der Reparaturkostenrechnung
nachgewiesen werden. Die entsprechende
Reparaturkostenrechnung der Fahrradwerkstatt
muss Angaben zum versicherten Fahrrad
(mindestens Marke, Typ, sowie - sofern vorhanden
und der Rechnungsbetrag über 150 EUR beträgt -
Rahmennummer) enthalten.
A – 8.6 Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn Sie
vorsteuerabzugsberechtigt sind; das Gleiche gilt,
wenn Sie die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt
haben.
A – 8.7 Gesamtentschädigung
Die Gesamtentschädigung für alle versicherten
Sachen und versicherten Kosten ist je Versicherungsfall
auf die vereinbarte Versicherungssumme
begrenzt.
A – 8.8 Besonderheiten im Schadensfall
a) Haben Sie auf Grund desselben Schadensfalles
neben den Ansprüchen auf Leistungen von uns
auch Erstattungsansprüche gleichen Inhalts gegen
Dritte, können Sie insgesamt keine Entschädigung
verlangen, die Ihren Gesamtschaden
übersteigt.
b) Soweit im Schadensfall ein Dritter leistungspflichtig
ist, gehen diese Leistungsverpflichtungen
vor.
c) Soweit Sie aus anderen Versicherungsverträgen
Entschädigung beanspruchen können,
steht es Ihnen frei, welchem Versicherer Sie
den Schadensfall melden. Melden Sie den
Schaden zu diesem Vertrag, werden wir im
Rahmen dieser Barmenia-Fahrrad-/E-Bike-Versicherung
in Vorleistung treten.
A – 9 Wann ist unsere Leistung fällig?
Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach
der Anzeige des Schadens bei uns in Textform zu
erklären, ob und in welchem Umfang wir den geltend
gemachten Anspruch anerkennen. Der Lauf dieser
Frist ist gehemmt, solange wegen Ihres Verschuldens
die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt
werden kann.
A – 10 Keine Leistungspflicht aus
besonderen Gründen
A – 10.1 Vorsätzliche oder grob fahrlässige
Herbeiführung des Versicherungsfalls
a) Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich
herbei, so sind wir von der Entschädigungspflicht
frei. Ist die vorsätzliche Herbeiführung
des Schadens durch Sie in einem Strafurteil
oder Strafbefehl rechtskräftig festgestellt, so gilt
die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens
als bewiesen.
b) Sollten Sie den Schaden grob fahrlässig herbeiführen,
so verzichten wir auf den Einwand der
grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls
und auf eine Leistungskürzung.
A – 10.2 Arglistige Täuschung nach Eintritt
des Versicherungsfalls
Wir sind von der Entschädigungspflicht frei, wenn
Sie uns arglistig über Tatsachen, die für den Grund
oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung
sind, täuschen oder zu täuschen versuchen.
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch
durch Sie in einem Strafurteil oder Strafbefehl wegen
Betruges oder Betrugsversuches rechtskräftig festgestellt,
so gelten die Voraussetzungen des Satzes
1 als bewiesen.
A – 11 Anzeige von Änderungen Ihres
(Erst-)Wohnsitzes
A – 11.1 Die Höhe des Versicherungsbeitrags bestimmt
sich unter anderem nach Ihrem Wohnsitz.
Eine Änderung Ihres Wohnsitzes müssen Sie uns
daher unverzüglich anzeigen.
A – 11.2 Folgen unzutreffender Wohnsitz-
Angaben
Haben Sie uns eine Änderung Ihres Wohnsitzes
nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag
berechnet worden, gilt rückwirkend ab Beginn
des Versicherungsjahres, in dem uns ein unzutreffender
Wohnsitz angegeben wurde oder in dem eine
uns nicht angezeigte Wohnsitzänderung eingetreten
ist, der Beitrag, der Ihrem tatsächlichen Wohnsitz
entspricht.
A – 11.3 Wenn sich der Beitrag auf Grund des
neuen Wohnortes erhöht, können Sie den Vertrag
kündigen. Kündigen Sie, müssen Sie das in Textform
tun. Dafür haben Sie einen Monat nach Zugang
der Mitteilung über die Erhöhung Zeit. Maßgeblich
für die Wahrung der Frist ist der Zugang Ihrer Kündigung
bei uns. Die Kündigung wird einen Monat,
nachdem sie bei uns zugegangen ist, wirksam.
A – 11.4 Uns steht im Fall einer Kündigung der
Beitrag nur in bisheriger Höhe und zeitanteilig bis zur
Wirksamkeit der Kündigung zu.
A – 12 Versicherung für fremde Rechnung
A – 12.1 Rechte aus dem Vertrag
Sie können den Versicherungsvertrag im eigenen
Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten)
schließen. Die Ausübung der Rechte aus diesem
Vertrag steht nur Ihnen und nicht auch dem Versicherten
zu. Das gilt auch, wenn der Versicherte den
Versicherungsschein besitzt.
A – 12.2 Zahlung der Entschädigung
Wir können vor Zahlung der Entschädigung an Sie
den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine
Zustimmung dazu erteilt hat. Der Versicherte kann
die Zahlung der Entschädigung nur mit Ihrer Zustimmung
verlangen.
Teil B Allgemeiner Teil der Barmenia-
Fahrrad-/E-Bike-Versicherung
Weitere Regelungen über allgemeine Rechte und
Pflichten der Vertragsparteien, die gleichermaßen
für alle Abschnitte des Teils A gelten:
Ihre Obliegenheiten
Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln
(Obliegenheiten). Sie müssen diese beachten, denn
ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht
erbringen.
B – 1 Was bedeutet die vorvertragliche
Anzeigepflicht und welche Folgen
hat ihre Verletzung?
B – 1.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet,
alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen
Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben,
wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen.
Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere
Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem
vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind.
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach
gefahrerheblichen Umständen, die wir
– nach Ihrer Vertragserklärung,
– aber noch vor Vertragsannahme
in Textform stellen.
Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheblichen
Umständen für Sie beantwortet und
wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand
kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behandelt,
als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt
oder arglistig gehandelt.
B – 1.2 Mögliche Folgen einer
Anzeigepflichtverletzung
Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche
Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben.
Wir können in einem solchen Fall
– vom Vertrag zurücktreten,
– den Vertrag kündigen,
– den Vertrag ändern oder
– den Vertrag wegen arglistiger Täuschung
anfechten.
B – 1.2.1 Rücktritt
Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt,
können wir vom Vertrag zurücktreten.
Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn
– weder eine vorsätzliche,
– noch eine grob fahrlässige
Anzeigepflichtverletzung vorliegt.
Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt
wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn
wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen
(z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter
Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht
angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen
hätten.
Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungsschutz.
Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurücktreten,
bleibt unsere Leistungspflicht unter folgender
Voraussetzung bestehen:
Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen
gefahrerheblichen Umstand, der
– weder für den Eintritt oder die Feststellung des
Versicherungsfalls,
– noch für die Feststellung oder den Umfang
unserer Leistungspflicht
ursächlich war.
Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir
nicht zu Leistungen verpflichtet.
B – 1.2.2 Kündigung
Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil
die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Vertrag
unter Einhaltung einer Frist von einem Monat
kündigen.
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn
wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedingungen
(z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter
Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht
angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen
hätten.
B – 1.2.3 Vertragsänderung
Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil
wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedingungen
(z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter
Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht
angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen
hätten, werden die anderen Bedingungen auf
unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestandteil.
Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten,
werden die anderen Bedingungen erst ab der
laufenden Versicherungsperiode (B – 7.1.1) Vertragsbestandteil.
Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats,
nachdem Sie unsere Mitteilung erhalten haben,
fristlos kündigen, wenn
– wir im Rahmen einer Vertragsänderung den
Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder
– wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten
Umstand ausschließen.
Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung
über die Vertragsänderung hinweisen.
B – 1.3 Voraussetzungen für die Ausübung
unserer Rechte
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder
zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir
Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die
Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen
haben.
Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung
oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht angezeigten
Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige
kannten.
Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines
Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt
mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung
der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte
Recht begründet, Kenntnis erhalten.
Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Umstände
angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen.
Zur Begründung können wir nachträglich weitere
Umstände angeben, wenn für diese die Monatsfrist
noch nicht verstrichen ist.
Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen
unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall
vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die
Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen.
Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt
worden, beträgt die Frist zehn Jahre.
B – 1.4 Anfechtung
Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere
Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch unrichtige
oder unvollständige Angaben bewusst und
gewollt beeinflusst worden ist.
Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitrags
zu, der der bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung
abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
B – 1.5 Erweiterung des Versicherungsschutzes
Die Regelungen B – 1.1 bis B – 1.4 gelten entsprechend,
wenn der Versicherungsschutz nachträglich
erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung
erforderlich ist.
B – 2 Welche Obliegenheiten sind vor
Eintritt des Versicherungsfalls
zu beachten?
Als vertragliche Obliegenheiten, die von Ihnen vor
dem Eintritt eines Versicherungsfalls zu erfüllen sind,
werden vereinbart:
Sie müssen das Fahrrad jeweils durch ein eigenständiges
Fahrradschloss mit einem unverbindlichen
Kaufpreis von mindestens 50 EUR gegen Diebstahl
sichern, wenn Sie es nicht zur Fortbewegung einsetzen.
Sicherungseinrichtungen, die dauerhaft mit dem
Fahrrad verbunden sind (z. B. sogenannte "Rahmenschlösser")
gelten nicht als eigenständige
Schlösser. Diese Obliegenheit zur Sicherung des
Fahrrades entfällt, sofern sich das Fahrrad in einem
verschlossenen, nur Ihnen zugänglichen Raum, Kellerraum,
Garage oder Schuppen befand und das
Fahrrad im Rahmen eines von Ihnen nachgewiesenen
Einbruches gestohlen wurde. Gleiches gilt für
die Aufbewahrung des Fahrrades in einem verschlossenen
Kfz. Fahrradanhänger müssen ebenfalls
mit einem Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert
sein.
B – 3 Welche Obliegenheiten sind bei und
nach Eintritt des Versicherungsfalls
zu beachten?
B – 3.1 Sie haben bei und nach Eintritt des
Versicherungsfalls folgende Pflichten:
B – 3.1.1 Abwendung und Minderung
des Schadens
Sorgen Sie nach Möglichkeit für die Abwendung und
Minderung des Schadens;
Dabei müssen Sie unsere Anweisungen, soweit dies
für Sie zumutbar ist, befolgen sowie Anweisungen
– ggf. auch mündlich oder telefonisch – einholen,
wenn die Umstände dies gestatten. Erteilen mehrere
an dem Versicherungsvertrag beteiligte Versicherer
unterschiedliche Weisungen, haben Sie nach pflichtgemäßem
Ermessen zu handeln.
B – 3.1.2 Polizeiliche Meldung
Ein Diebstahl, Raub oder eine mutwillige Beschädigung
der versicherten Sache ist unverzüglich der
Polizei anzuzeigen.
B – 3.1.3 Anzeigepflichten
Wenn Sie Schutzbrief-Leistungen nach A – 6 in Anspruch
nehmen möchten, melden Sie uns den Schadensfall
unverzüglich über das Barmenia-Notfalltelefon
und stimmen Sie sich mit uns darüber ab, ob und
welche Leistungen erbracht werden;
Alle anderen Schäden sind uns innerhalb von 4 Wochen
anzuzeigen, wenn möglich mit Umfang und
Höhe des Schadens.
Im Fall eines Diebstahls/Raubes ist uns mit der
Schadenanzeige auch das Aktenzeichen der polizeilichen
Anzeige (siehe B. 3.1.2) mitzuteilen.
B - 3.1.4 Meldung an Beförderungsunternehmen
Schäden am zum Transport einem Beförderungsunternehmen
aufgegebenen Fahrrad/Fahrradanhänger
müssen Sie unverzüglich dem Beförderungsunternehmen
melden. Entsprechende Bescheinigungen
hierüber müssen Sie uns vorlegen.
B – 3.1.5 Aufklärungspflicht
Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls
und des Umfangs unserer Leistungspflicht
erforderlich ist.
Sie müssen dabei insbesondere
– unsere Fragen zu den Umständen des
Schadenereignisses und zu unserer Leistungspflicht
wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
Wir können verlangen, dass Sie uns in
Textform antworten.
– uns angeforderte Nachweise vorlegen, insbesondere
den Kaufbeleg sowie sonstige Unterlagen
über den Hersteller, die Marke, den Typ
und die Rahmennummer des versicherten Fahrrades/
Fahrradanhängers, soweit es Ihnen
billigerweise zugemutet werden kann, diese zu
beschaffen;
Verletzten Sie diese Pflicht, so können Sie Entschädigung
nur verlangen, wenn Sie die Merkmale
anderweitig nachweisen können.
B – 3.1.6 Kostenvoranschlag
Bei Reparaturosten, die voraussichtlich 500 EUR
übersteigen, müssen Sie uns vor Reparaturausführung
einen Kostenvoranschlag zur Genehmigung
vorlegen.
B – 3.2 Steht das Recht auf unsere vertragliche
Leistung einem Dritten zu, so hat dieser die Obliegenheiten
gemäß B – 3.1 ebenfalls zu erfüllen, soweit
ihm dies nach den tatsächlichen und rechtlichen
Umständen möglich ist.
B – 4 Welche Rechtsfolgen hat die
Verletzung von Obliegenheiten?
B – 4.1 Nachteilige Auswirkungen auf unsere
Leistungspflicht
Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies
dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leistungspflichtig
sind. Im Einzelnen gilt:
– Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verletzen,
sind wir nicht leistungspflichtig.
– Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig verletzen,
sind wir berechtigt, unsere Leistung zu
kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der
Schwere des Verschuldens.
Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung
in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen
haben.
Unter folgenden Voraussetzungen bleibt der Versicherungsschutz
bestehen:
Wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit
vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht.
Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
bleiben wir insoweit zur Leistung verpflichtet,
wenn Sie uns nachweisen, dass die Verletzung der
Obliegenheit
– weder für den Eintritt oder die Feststellung des
Versicherungsfalls
– noch für die Feststellung oder den Umfang unserer
Leistungspflicht ursächlich war.
Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig
verletzt haben.
B – 4.2 Unser Kündigungsrecht
Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag verletzen,
die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls erfüllen
müssen, können wir zusätzlich zu den in
B – 4.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos kündigen.
Die Kündigung können wir nur innerhalb eines
Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis
erhalten haben, erklären.
Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen,
dass die Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig erfolgt ist."
E-Bike Versicherung der Ammerländer
Ammerländer ist vermutlich der größte und bekannteste Fahrrad- und E-Bike Versicherer und hat bereits 2014 sein Produkt veröffentlicht und seitdem stetig ausgebaut.
Auch die Konkurrenz hat Ammerländer immer im Blick, so haben schon mindestens 2 andere Versicherer auf dem Produkt der Ammerländer aufgebaut / nachgebaut.
in Anbetracht des Preis-Leistungsverhältnisses ist die Ammerländer Fahrradvollkaskoversicherung momentan definitiv auf Platz 1, weswegen die Allgemeinheit dort sehr gut aufgehoben sind.
Wir haben dann noch das Thema Service und Schadenfall-Bearbeitung zu betrachten. Mit der Ammerländer Versicherung habe ich eine Vielzahl von Schäden abgewickelt und bislang keine Probleme gehabt. Ich rede hier von einer Schadenanzahl im guten 3-Stelligen Bereich. Für mich als Makler in dem Bereich ist das ein Traum, denn Schäden kommen regelmäßig und bei der Ammerländer muss ich Niemanden hinterher rennen und auch nicht auf Knien rutschen um eine Erstattung zu erhalten. Wenn ich Vormittags einen Schaden einreiche, erhalte ich meist noch am gleichen Tag eine Rückmeldung. Besser geht es also nicht. Die meisten Schäden werden tatsächlich in 1-2 Tagen erledigt, Diebstähle können aufgrund der Vielzahl von Unterlagen schon mal länger dauern, aber ich glaube 1 Woche ist immer noch vollkommen akzeptabel.
Also gehen wir erstmal davon aus, dass die Ammerländer Versicherung die richtige Versicherung vom Preis-Leistungsverhältnis für euer Pedelec bzw. E-Bike ist.
Die Ammerländer hat einige Annahmerichtlinien, die erfüllt werden müssen. Um euer E-Bike dort richtig zu versichern und auch die Annahmerichtlinien zu berücksichtigen, könnt ihr einfach meinen Vergleichsrechner benutzen. Hier frage ich eingangs einige Sachen ab, mit deren Antworten ich bereits die Möglichkeit prüfe, welcher Versicherer euer Bike überhaupt versichern würde. Außerdem könnt ihr Sie euch unten durchlesen.
So, sind diese Annahmerichtlinien erfüllt? Sehr gut, es gibt zwar ein paar mehr und auch andere Sachen zu beachten, aber der Absicherung des E-Bikes über die Ammerländer Versicherung ist man nun schonmal deutlich näher gekommen.
Als Alternative zur Ammerländer Versicherung E-Bike Versicherung gibt es FahrSicherung, an dem Produkt durften wir mitarbeiten und unsere Wünsche mit einbringen.
Details zur E-Bike Versicherung der Ammerländer:
Da die Ammerländer Versicherung zweifelsfrei die meistgewählte Versicherung ist, mache ich noch einen extra Absatz hierzu, um euch die wichtigen Teile der Bedingungen aufzuzeigen. Die Annahmerichtlinien etc. entnehmt ihr bitte dem schon oben angerissenen Absatz zur Ammerländer Versicherung.
Die Ammerländer Versicherung versichert private und gewerblich angeschaffte E-Bikes! Es gibt für beides einen eigenen Tarif. Der gewerbliche Tarif hat einige Einschränkungen, auch im zugelassenen Alter des E-Bikes (6 Monate). Für den Gewerbetarif sprecht ihr mich aber bitte direkt an, die sinnvollere Alternative bildet aber FahrSicherung, da diese keinen Unterschied zwischen Privat und Gewerblich machen.
Euer E-Bike hat einen Kaufpreis bis maximal 10.000,-€.
Original Händlerbeleg ist aufzuheben, sowohl vom E-Bike, Zubehör als auch vom Schloss!
Die Rahmennummer sowie vollständige Kundenadresse muss auf der Originalrechnung mit angegeben werden, wenn keine Rahmennummer vorhanden -> polizeilich codieren lassen.
Wir wollen ja kein Stress im Schadenfall.
Was ist laut der Versicherungsbedingungen versichert?
Der Versicherer leistet Entschädigung bei
1. Diebstahl
a) Bei Verlust des Fahrrades durch Diebstahl, Einbruchdiebstahloder Raub erfolgt eine Regulierung entsprechend § 3 Nr. 1.
b) Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen(auch Akkus) erstattet der Versicherer die Ersatzteile einschließlichArbeitslohn, höchstens jedoch den Wert des Fahrrades entsprechend§ 3 Nr. 1.
c) Bei Diebstahl des Fahrrades aus einem abgestellten Kraftfahrzeug besteht Versicherungsschutz,wenn das Kraftfahrzeug ver- bzw.abgeschlossen ist. Versicherungsschutz besteht auch beiDiebstahl aus daran angebrachten, mit Verschluss gesichertenFahrradträgern, sofern das Fahrrad gesondert mit einemSchloss gemäß § 12 Nr. 1 a) fest mit dem Fahrradträger verbundenist.
d) Nicht versichert sind Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen desFahrrades oder Diebstahlschäden, wenn das Fahrrad nicht entsprechend§ 12 Nr. 1 a) gegen Diebstahl gesichert wurde.
2. Vandalismus
Bei mut- und böswilliger Beschädigung oder Zerstörung durch unbekannteDritte erfolgt eine Regulierung entsprechend § 3 Nr. 2.
3. Beschädigungena) Es erfolgt eine Regulierung entsprechend § 3 Nr. 2. bei Beschädigungeninfolge von:
aa) Unfall;
bb) Unfall eines Transportmittels;
cc) Fall- oder Sturzschäden;
dd) Brand, Explosion, Blitzschlag;
ee) Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch;
ff) Bedienungsfehler / unsachgemäße HandhabungGrob fahrlässige unsachgemäße Handhabung kann für dieVersicherungsdauer nur ein Mal pro Komponente in Anspruchgenommen werden;
gg) Material-, Produktions- und Konstruktionsfehlern nach Ablaufder gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten;
hh) Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten;
ii) Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung)an Akku, Motor und Steuerungsgeräten;
jj) Verschleiß (nicht an Reifen und Bremsen)Beschädigungen infolge von Verschleiß sind versichert,wenn das Fahrrad (inkl. Akku und Motor) zum Schadenzeitpunktnicht älter als 3 Jahre ist. Berechnungsgrundlagehierfür ist das Rechnungsdatum der ersten Verkaufsrechnungdes Fahrrades (keine Gebrauchtfahrradrechnung).Die Kosten für den Austausch des Akkus infolge von Verschleißsind nur dann erstattungsfähig, wenn die vom Herstellerangegebene technische Leistungskapazität dauerhaftum 50 % unterschritten wird.
Wo bin ich versichert?
Der Versicherungsschutz für euer E-Bike gilt Deutschlandweit, sowie weltweit und jederzeit.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sindaa) Schäden, die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen(z. B. Schrammen oder Schäden an der Lackierung);
bb) Schäden durch Verschleiß an Reifen und Bremsen; Im Exklusiv Tarif sind Reifen und Bremsen eingeschlossen
cc) Schäden durch Rost oder Oxidation;
dd) Schäden, für die ein Dritter vertraglich einzustehen hat alsHersteller, Verkäufer, aus Reparaturauftrag oder sonstigemvertraglichen Verhältnis;
ee) Schäden und Folgeschäden infolge von Manipulationendes Antriebssystems oder durch nicht fachgerechte EinoderUmbauten sowie unsachgemäßer Reparaturen sowieungewöhnliche insbesondere nicht den Herstellervorgabenentsprechende Verwendung oder Reinigung des Fahrrades.
Risiken, welche nicht gezeichnet werden
-
Fahrräder, welche nicht durch eine Privatperson erworben wurden
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Fahrräder, welche nicht zu privaten Zwecken genutzt werden
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Fahrräder, für die kein Original-Händlerkaufbeleg vorliegt
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Fahrräder mit einem Händlerverkaufspreis von mehr als 10.000,- EURO
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Fahrräder ohne Hilfsmotor (herkömmliche Fahrräder)
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Fahrräder, die eine Beschädigung aufweisen, welche die Funktion beeinträchtigt
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Fahrräder ohne Rahmen-/Codierungsnummer
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Eigenbauten
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Velomobile/vollverkleidete Fahrräder
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Dirt-Bikes
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Pedelecs/E-Bikes, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht
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Antragsteller, die sich in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen befinden (Insolvenz).
Zubehör
Loses Zubehör ist nur begrenzt versichert, die Ammerländer hat hier aber als Alleinstellungsmerkmal eine Extra Absicherung. Zubehör bis 1000,-€ je Schadenfall (max. 300,-€ je Einzelteil) ist versichert, wenn es sich um folgende Gegenstände handelt: Versichert ist nachfolgend aufgeführtes, lose mit dem Fahrrad verbundenes Fahrradzubehör und Fahrradgepäck:Anhänger | Kartenmaterial | Schleppstange | Beleuchtung |
Kilometerzähler | Spiegel | Fahrradkompass | Kindersitz |
Steckschutzblech | Fahrradkorb | Kleidung | Tachometer |
Fahrradschloss | Kochgeschirr | Fahrradtasche | Luftmatratze |
Trinkflasche | Fahrradwimpel | Luftpumpe | Werkzeug |
Helm | Reflektor | Werkzeugtasche | Hygieneartikel |
Kartenhalter | Schlafsack | ||
Regenschutzplane | Zelt | Isomatte | Sattelkissen |
E-Bike Versicherung der Waldenburger
Je nach Postleitzahlengebiet kann man die Waldenburger Versicherung in Betracht ziehen. In einigen Gebieten sind diese noch günstiger als die Ammerländer Versicherung und bieten mit dem neuen Tarif eine echt gute Alternative.
In meinem Leistungsvergleich könnt ihr die Unterschiede einsehen. Wie ihr sehen werdet, haben beide nahezu die höchste Punktzahl im Bereich Leistung. Das kommt daher, dass der neue Tarif der Waldenburger stark am Wording der Ammerländer angelehnt ist.
Also zusammengefasst: Gute Bedingungen!
Also eine angenehme, eher unbekannte, Alternative zu den übrigen Top-Playern am Markt.
Die Schadenbearbeitung der Waldenburger ist auch zügig. Mich persönlich, denn ich habe ja meist den Aufwand, wenn ich die Schäden meiner Kunden begleite, stört mich, dass die Waldenburger Ihre E-Mails immer verschlüsselt versendet und das Passwort ohne Zusammenhang per SMS erhält. Auch ist die Waldenburger mehr an Fotos interessiert. Fotos vom Bike, Fotos von der darauf befindlichen Rahmennummer, Fotos der kaputten Teile... Ja, ist eigentlich selbstverständlich im Versicherungsbereich, aber die Ammerländer ist hier wesentlich lockerer und will nicht jede kaputte Kette oder abgenutzte Ritzel fotografiert haben. Jammern auf hohem Niveau. Mich stört es vermutlich mehr, weil ich dann tagtäglich den Fotos hinterherrennen muss. Als Endkunde muss man das halt vielleicht 1x im Jahr machen und gut ist.
Die Antragsbearbeitung ist wie bei der Ammerländer ruckzuck und auch sonst sind die Waldenburger in der Zusammenarbeit sehr kooperativ, Service ist Klasse.
Daumen Hoch für den mutigen Vorstoß in die Luxus-Klasse der E-Bike Versicherer. Ich bin gespannt, wie es weitergeht.
E-Bike Versicherung von Hepster
Hepster ist seit einigen Jahren am Fahrrad- und E-Bike Versicherungsmarkt vertreten. Im Frühjahr 2019 hat Hepster einen damals leistungsstarken Versicherungstarif veröffentlicht und sich preislich ebenfalls in die Top 3 befördert.
Im Herbst 2021 wurde ein neuer Tarif veröffentlicht, welcher leider nicht mehr zeitgerecht ist. Hepster wurde leistungstechnisch überholt. Außerdem wurden die Obliegenheiten und Annahmerichtlinien deutlich verschärft, weswegen wir es inzwischen eher im unteren Bereich ansiedeln würden. Hinzu kommt der wirklich nicht gute Service und die mehr als strenge Schadenbearbeitung. Kulanz kennt man bei Hepster nicht. Das haben wir bisher mit keinem Versicherer durchmachen müssen, es ist jedes mal eine Qual dort einen Schaden geltend zu machen. Und wir haben bereits einige tausend Schäden bearbeitet und kennen den Vergleich zu anderen Anbietern. Auch sind es bei Hepster keine Ausnahmen, sondern die Regel.Schaden & Service
Leider hat sich die Schadenbearbeitung und der Service beim Onlineversicherer Hepster als ausbaufähig herausgestellt. "Individuelle" Serviceleistungen (Basics) können lediglich Online erledigt werden, womit nicht online affine Kunden aufgeschmissen sind.
Die Schadenbearbeitung haben wir über ein halbes Jahr stark im Fokus gehabt, da unsere Kunden teilweise ca. 2 Monate auf die Bearbeitung warten mussten. Darüber hinaus kam es zu ungerechtfertigten Ablehnungen (unserer Meinung nach), weswegen ein Anwalt herangezogen werden musste.
Wir haben auch das Gefühl, dass einem in der Schadenbearbeitung "Steine" in den Weg gelegt werden, so soll der Händler explizit, schriftlich, bestätigen, dass es sich bspw. beim Austausch von Bremsbelägen tatsächlich um einen Austausch aufgrund von Verschleiß handelt. Wer mit so einer Bitte in der Fahrradsaison beim Händler ankommt, wartet vermutlich Wochenlang auf so ein "Schreiben", da der Händler weder Lust auf so einen Unsinn hat, noch die Zeit.
Ebenfalls ist die Handhabung der Fristen sehr streng, so soll innerhalb von 24h eine Polizeianzeige nach Straftaten Dritter erfolgen, 24h sehen wir als zu kurz an, auch im Schadenfall hat unser Anwalt dies anders gesehen, 24h sind zu wenig und laut unserem Rechtsbeistand unzulässig.
Innerhalb von 14 Tagen soll Hepster der Schaden gemeldet werden, was in vielen Bedingungen von Versicherern so drin steht. Allerdings lehnt Hepster bei zu später (sinnvoll begründeter) Schadenmeldung den Schaden komplett ab, sodass man auf dem Schaden sitzen bleibt. Andere Versicherer handhaben das wesentlich kulanter.
Verschleiß
Der Verschleißbaustein enthält eine Hintertür zu Gunsten des Versicherers. Hepster schreibt zwar auf deren Homepage, dass Verschleiß versichert ist und das die Abnutzung der technischen Teile entspricht, allerdings lassen die dabei ein paar wichtige Wörter weg:
So schreibt Hepster in die Versicherungsbedingungen:
Der Verschleiß ist zudem nur dann versichert, wenn die versicherten technischen Teile vor Erreichen der üblichen technischen Lebensdauer ihre Eigenschaft zur Sicherstellung der Fahrtüchtigkeit des versicherten Fahrrads verlieren.
Anders als bei allen anderen Versicherer, leistet Hepster also nicht für normalen Verschleiß, sondern nur für Übermäßigen. Ich bin gespannt, wie das in der Zukunft differenziert wird.
In unseren Augen aufjedenfall ein großer Nachteil, der erst beim Lesen des Kleingedruckten ersichtlich wird.
In Verbindung mit der doch sehr holperigen Schadenbearbeitung, empfinden wir Hepster als nicht transparent genug, es wird gehandelt, wie man es Klicheehaft von Versicherern erwartet: Man versucht eine Schadenzahlung zu verhindern.
E-Bike Versicherung von Assona
Assona ist vom Namen her vermutlich nicht bekannt.
Assona hat mit der ERGO Direkt als Risikoträger eine E-Bike Versicherung aufgebaut und sind der Hauptpartner von der ZEG, weswegen diese (dort wird Sie ZEG-Versicherung) genannt, häufig angeboten wird.
Assona hat 3 Tarifstufen, 1-Jahresvertrag, 3- und 5-Jahresverträge. Der einzig gute Vertrag ist der 5-Jahresvertrag, da bei den anderen Leistungseinschränkungen sind und man nur im 5-Jahresvertrag auf ein gutes Preis-Leistungsverhältnis kommt.
Leistungstechnisch sind diese wie der Exklusiv Tarif der Ammerländer oder FahrSicherung anzusiedeln, also ganz weit oben.
Allerdings gibt es eine 1-monatige Wartezeit auf alles, wenn es also im 1. Monat geklaut wird... aua.
Außerdem gibt es einige Einschränkung was die Versicherbarkeit betrifft, so sind nachträgliche Anbau- oder Umbauteile nicht möglich zu versichern. Weiteres findet ihr in meinen Vergleichstabellen.
Bei Assona muss man auch eins wissen:
Im 5-Jahresvertrag muss man 5-Jahresbeiträge im Voraus bezahlen. Wenn das Bike vorzeitig gestohlen wird, gibt es den anteiligen Beitrag natürlich zurück.
Bei einem Verkauf jedoch, wird die Versicherung auf den neuen Besitzer übertragen, eine Beitragserstattung gibt es somit nicht.
Auch ist nach 5 Jahren wirklich Schluss, der Vertrag erlischt, ist nicht verlängerbar und man steht ab dann ohne Versicherung dar.
Aber leistungsmäßig sind die wirklich gut.
Bikmo E-Bike Versicherung
Nehmt ihr z.B. an Radsportveranstaltungen oder Ähnlichem Teil, dann sind wir auf einmal auf ganz dünnem Eis und fast kein Versicherer möchte euer E-Bike versichern. Außer: BIKMO! Mit Ausnahme von Veranstaltungen die mit Massenstarts beginnen oder auf Höchstgeschwindigkeit ausgelegt sind. Down-Hill ist wie bei den anderen E-Bike Versicherern für BIKMO kein Problem!
Kleine Besonderheit: Auch gebrauchte E-Bikes werden problemlos versichert. Außerdem versichert BIKMO auch Bikes, welche bereits älter als 3 Jahre alt sind!
An dieser Stelle möchte ich auch meine Ansprechpartnerin bei BIKMO zitieren, die die Besonderheiten von BIKMO wunderbar auf den Punkt gebracht hat:
Outfit und Zubehör ist mit jeweils bis zu 10% der Vesicherungssumme automatisch mitversichert, der Schutz gilt weltweit, wir schützen auch bei Sportveranstaltungen ohne Massenstart (wie Triathlon) und bei Absage des Events seitens des Veranstalters gibt es Startgeldrückerstattung.
Also wenn E-Bike Fahren für euch ein Sport ist, ist BIKMO euer Partner!
E-Bike Versicherung der Wertgarantie
Die Wertgarantie hat zwei Tarifvarianten. Variante A und B 🙂 Variante A ist für neue und gebrauchte Pedelecs zu verwenden, mit neuem und gebrauchtem Akku und hat den umfangreicheren Leistungskatalog gegenüber Variante B.
Wertgarantie mit Variante A hat im Verschleiß-Baustein keine Einschränkungen der Teile. Auch Reifen und Bremsen sind dort versichert. Bitte beachten: 7 Monate Wartezeit. In Variante B hingegen sind Reifen und Bremsen wieder ausgeschlossen, gebrauchte Fahrräder werden nicht versichert und die Wartezeit für den Verschleiß-Baustein gilt auch hier.
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Leistungsvergleich der E-Bike Versicherungen – unsere Top 3
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Die häufigsten Schäden in meinem Bestand:
Schäden in der E-Bike Versicherung
Wir haben in den letzten Jahren viele tausend Schäden bearbeitet und haben eine entsprechend große Statistik darüber, welche Schäden wie oft vorkommen, welche Schadenhöhen üblich sind und was die Kostentreiber für die Versicherungen sind. Nachfolgend möchte ich euch einen Überblick verschaffen, was euch erwartet, wenn Ihr eine E-Bike Versicherung habt, oder eben nicht habt.
1.) Der Verschleiß am E-Bike
Wenn ich das in meinem Kundenbestand so beobachte, denke ich mir: Wie kann die E-Bike Versicherung so günstig sein, wenn diese so viel Geld alleine nur dafür verballern?
Wenn Du jetzt denkst, hö, soviel verschleißt da doch aber gar nicht: Wenn Du wenig fährst, hast Du weniger Verschleiß. Aber auch bei den Wenigfahrern setzt nach und nach der Verschleißprozess ein.
Stand Februar 2023 sind fast 58% aller eingereichten Schäden Verschleißschäden. Mit einer Summe von durchschnittlich 197,-€ fällt dieser Bereich nicht allzu hoch aus, aber natürlich kostet die Bearbeitung eines Schadens auch Personalkosten und bei der Masse, sind Verschleißschäden aufjedenfall nicht günstig.
Die typischen Verschleißteile:
Ob Kette, Bremsen, Reifen oder auch die Kassette / das Schaltwerk, es gibt Tarife die diese Teile gegen Verschleiß absichern.
Da seit einiger Zeit in vielen Tarifen auch Reifen und Bremsen übernommen werden, haben diese sich nun zu Kette und Ritzel dazugesellt und werden regelmäßig eingereicht. Ob das wirklich ein Muss ist – eher nicht – denn die Versicherung hat nach einem Schaden, ebenso wie der Kunde, ein Sonderkündigungsrecht. Und wenn Jemand 5x mit einem 20,-€ Schaden um die Ecke kommt, kann man sich schon denken, wie der Versicherer reagiert. Spart euch solche Kleinigkeiten lieber auf, wenn das Kette, Kassette und vielleicht noch die Bremsen fällig werden, kommen schon mal 200-300,-€zusammen. Reicht lieber sowas ein, als ein 20,-€ Schaden. Dann habt ihr auch länger etwas von der Versicherung.
Wie reicht man solche Schäden ein?
Die Schadenbearbeitung im Verschleißfall ist nicht außerordentlich aufwendig. Meist reichen 2-3 Fotos und eine E-Mail mit den nötigen Daten. In der Regel sind nicht mal Fotos erforderlich, aber einige wenige Versicherer sind da “zickiger” als andere.
Du kannst auch einfach unser Schadenformular nutzen, dann ist dem reibungslosen Schadenvorgang nichts mehr im Wege.
Das Längste an solch einem Schaden ist also die eigentliche Reparatur, da die Wartezeiten gerade in der Saison doch mal ein wenig länger sind. Vorteilhaft ist es für die Endkunden, die selber wechseln können. Die Ammerländer übernimmt hier zumindest die Materialkosten und akzeptiert das eigenständige Wechseln.
Auch FahrSicher geht mit gutem Beispiel voran. Sie sieht es als praktisch an, wenn die Arbeitskosten eingespart werden können 😉
Viele Versicherer sehen das allerdings ungern, hier sollte man dann lieber vorerst anfragen.
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2.) Diebstahl der E-Bikes
Ich unterscheide jetzt nicht zwischen Komplett- oder Teilediebstahl. Teilediebstähle habe ich in der Praxis eher selten. Gestohlene Akkus kommen meinem Empfinden nach selten vor, meist sind eher das Display, Navi oder Ähnliches betroffen.
Aber hält sich auch noch in Grenzen. Der Komplettdiebstahl eures E-Bikes oder Pedelecs ist leider das Regelmäßigere.
Stand Februar 2023 machen Diebstähle knapp 13% der Schäden aus. Eine geringe Anzahl also, zum Glück, denn die durchschnittlichen Kosten belaufen sich auf 2182,-€. Was noch recht wenig ist, bedenkt man, dass der durchschnittliche Wert eines E-Bikes in den letzten Jahren auf ca. 3000,-€ gestiegen ist.
Der Diebstahl ist selbstverständlich versichert, sowohl in einer normalen Fahrrad-, Hausrat- oder eBike Versicherung.
Hier muss man bei der Versichererwahl für E-Bikes aber ein wenig aufpassen: Ist der Neuwert oder Zeitwert versichert? Wie ist die Zeitwertstaffel für euer E-Bike bei der jeweiligen E-Bike Versicherung aufgebaut?
Einige Wenige Versicherer kürzen bereits nach dem 3. Jahr auf 50 oder 70%, andere zahlen für ein 5 Jahre altes E-Bike noch 100% des ursprünglichen Kaufpreises. Hier gilt also: Augen auf bei der Versichererwahl. Im Vergleichsrechner zeigen wir euch an, ob der Neuwert oder Zeitwert versichert ist.
Die Obliegenheiten bei so einer Versicherung sind ebenfalls wichtig, diese sollte man sich zumindest mal durchgelesen haben, um das E-Bike bspw. richtig zu sichern. Bei den Meisten genügt es, das Bike einfach nur abzuschließen, aber es gibt immer noch einige Versicherer, die das Abschließen vorschreiben.
Ein Punkt, der oftmals nicht wahrgenommen wird:
Einige Versicherer zahlen euch das Geld nicht aus, sondern “fordern”, dass du dir ein neues Bike kaufst. Sobald die Rechnung des neuen Bikes dem Versicherer eingereicht wird, wird an Hand dessen das Geld an dich ausgezahlt. Maximal natürlich die Versicherungssumme, die in dem Vertrag vereinbart war.
Die Ammerländer hatte uns seinerzeit die Begründung gegeben, das damit Betrugsfälle vermindert werden sollen, die im Fahrradbereich natürlich häufig anzutreffen sind. Durch den erhöhten Aufwand und der Pflicht, ein neues Bike zu beschaffen, ist dies “vermutlich” nicht mehr ganz so interessant für Betrüger.
Inzwischen hat aber auch die Ammerländer diese Klausel nicht mehr enthalten, eine Neuanschaffung ist nicht nötig.
Unabhängig davon, gibt es aber auch einige Versicherer die analog zur Hausratversicherung das Geld einfach erstattet und an dich auszahlen.
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3.) Unfall- oder Sturzschäden
Unfall- und Sturzschäden kommen leider sehr häufig vor, hier muss man natürlich wie bei der gesamten eBike Versicherung beachten: Ein optischer Schaden ist kein Schaden, der ersetzt wird, bei keiner Fahrrad- oder E-Bike Versicherung! Die Funktionalität zählt!
Unfall- und Sturzschäden machen fast 30% der Schäden in unserem Bestand aus. Mit durchschnittlich 370,-€fallen diese auch nicht so gering aus, wie die Verschleißschäden bei einem Fahrrad oder E-Bike.
Auf den Unfall möchte ich der Informationshalber nochmal näher eingehen.
Die Unfallversicherung
Unfälle hatte ich leider schon Einige, zum Glück noch keinen tödlichen. Aber Knochenbrüche kommen vor. Deswegen an dieser Stelle: Aufpassen! Außerdem: Eine e-Bike Versicherung ist keine Unfallversicherung, die Dich finanziell vor Unfallfolgen schützt.
Schließt bitte eine Unfallversicherung ab, um euch vor bleibenden Schäden endend in einem finanziellen Schaden zu schützen!
Ein Unfallkunde, der mir wohl noch lange in Erinnerung bleiben wird, hatte nach einem Überschlag über eine Bordsteinkante seinen Lenker im Bein stecken. Eigentlich unglaublich, das eine Bordsteinkante mal eben dazu führen kann, das man von seinem eigenen Lenker ein Loch ins Bein verpasst bekommt. Da ist die E-Bike Versicherung nur noch nebensächlich.
Ein anderer Kunde von uns war 6 Monate lang Arbeitsunfähig, weil er einen Handgelenkbruch erlitt und im Handwerk tätig war.
Was stellte sich heraus? Er und seine Frau sind E-Bike Fahrer (bis 45km/h) und er hatte einen “normalen” Sturz, kam dabei aber blöd mit der Hand auf.
Er hatte keine Unfallversicherung, dass wollte ich ihm an dieser Stelle nicht unter die Nase reiben, aber Dir möchte ich es unbekannterweise sagen! Schütze Dich vorher!
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4.) Bedienungsfehler / unsachgemäße Handhabung
Mein Lieblingsschaden, denn dieser kann jedem Mal passieren.
Du schließt Dein E-Bike, Fahrrad oder Pedelec irgendwo an, nimmst den Akku ab, bist eh schon voll beladen mit Rucksack, vielleicht Post oder Einkäufen und Du haust den Akku um oder er fällt Dir aus der Hand. Am besten noch auf einen Steinweg, wie es mir passiert ist. Der Schock ist dann erstmal groß, wenn Dir 800,-€ aus der Hand fallen und möglicherweise weg sind.
In der Praxis wird mir dieser Schaden selten gemeldet, und selten erstattet!
Böser Versicherer?
Nö, ist häufig nur einfach kein Schaden entstanden, Akku äußerlich in Ordnung, vielleicht paar Kratzer, aber das Innere zählt ja. 🙂
Der Akku wird also ausgelesen und: Alles gut, kein Schaden. Puuuuhh. Auch wenn der Akku versichert ist, freut man sich doch über diese gute Nachricht.
5.) Vandalismus, Brand, Explosion, Blitzschlag und Elementargefahren
Alles in den meisten eBike Versicherungen mitversichert. Viele Kunden sprechen uns auf Vandalismus an, allerdings kommt es echt selten vor. Selbst in Berlin eher selten, da ist es dann eher komplett weg 🙂
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6.) Elektronik- und Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten
Ja, auch das versichern einige E-Bike Versicherungen, kommt in der Praxis aber seltener vor, als man vielleicht denkt. Bei Feuchtigkeitsschäden sind manchmal Kontakte betroffen (bspw. am Display), aber hier reden wir von keinen Summen, die unbedingt über die Versicherung laufen muss. Die einzigen Feuchtigkeitsschäden mit Komplettschaden hatten wir beim Unwetter 2021 im Ahrtal und Umgebung. Aber tatsächlich konnten selbst komplett untergegangene E-Bikes noch repariert werden.
Elektronikschäden kommen aber tatsächlich ab und an Mal vor, leider trifft es dann meist den Akku. Selbst eine Reparatur kostet in der Regel 300,-€, ein Totalausfall je nach Akku, aber durchaus Richtung 800,-€.
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7.) Material- Produktions- und Konstruktionsfehler
Ehrlich gesagt, noch nie gehabt, wahrscheinlich auch einfach, weil die Gewährleistung in den ersten 24 Monaten für den Akku bzw. euer E-Bike greift.
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8.) Der Akku-Verschleiß
Oft angefragt und von Kunden für wichtig empfunden, noch nie eine Meldung dazu rein bekommen. In der Regel muss, von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich, innerhalb der ersten 3-5 Jahren die Kapazität auf ca. 50% sinken, damit es einen Ersatz gibt. Da musst Du schon ordentlich radeln.
Ich habe einige Kunden, die 10.000 Kilometer im Jahr zurücklegen. Das haben aber auch Die nicht geschafft Aber das sind meist auch Kunden, die einen Zweitakku haben. Bin aber gespannt, ob Du das schaffst und wie das dann abläuft.
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Was muss ich im Schadenfall beachten?
Schadensfall – To Do
1.) Unverzügliche Mitteilung an die E-Bike Versicherung bzw. deinem Ansprechpartner (bestenfalls bin ich das )
2.) Anzeige bei der Polizei stellen (wenn ein Dritter beteiligt ist, bzw. eine Straftat wie Diebstahl oder Vandalismus vorliegt)
3.) Benötigte Unterlagen bei der E-Bike Versicherung oder mir einreichen
- Kopie der Anzeige bei der Polizei, ggf. Aktenzeichen
- Schadensanzeige (in Textform, ggf. in Zusammenarbeit mit mir)
- Rechnung des Bikes, ggf. muss es im Original vorgelegt werden!
- Rechnung des Schlosses
- Deine Kontoverbindung zur Überweisung der Schadenssumme
4.) Jetzt musst du Warten 🙁
Über folgendes Formular kannst du auf unser digitales Schadenformular zugreifen.
Es ist so aufgebaut, dass es dich nur die wirklich nötigen Dinge abfragt und dich durch deinen Schaden leitet.
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Schadentagebuch
Ich habe eine Zeit lang aufgeschrieben, wie sich das Verhältnis zwischen Beitragseinnahmen und Schadenausgaben entwickelt. Das habe ich ca. 3 Monate lang gemacht und folgende Zahlen in dieser Zeit gehabt:
Beitragseinnahmen: 22.000€
Schadenausgaben: ca. 13.000€
Also sieht man: Die Versicherung erwirtschaftet einen Gewinn, zahlt aber auch fleißig aus! Klar, der Großteil wird hoffentlich keinen großen Diebstahl erleben, aber für den Fall der Fälle, bist du abgesichert. Wenn nichts passierst, hilfst du zumindest Anderen nach einem Schaden ein neues Bike zu bekommen, oder einen Schaden reparieren zu können 😉
Was ich auch interessant finde, ist wie schnell die Schadensausgaben entstanden sind. Der Zeitraum in dem ich diese Zahlen aufgeschrieben habe war nicht saisonal, die hohe Summe an Ausgaben entsteht vor Allem durch Diebstähle, die innerhalb dieser 3 Monate passiert sind. Alle Schäden sind innerhalb von 3 Monaten nach Versicherungsbeginn passiert.
Übersicht Schadentagebuch
Art des Schadens | Wie schnell wurde der Schaden genehmigt / erstattet? | Erstattete Summe | Was ist passiert? |
2x Komplettdiebstahl | 8 Tage | 5000 | Beide Bikes eines Ehepaares im Urlaub auf Campingplatz gestohlen |
1x Komplettdiebstahl | 6 Tage | 3120 | Diebstahl vor der Haustür. Erstattung innerhalb eines Tages! |
1x Verschleiß | 2 Tage | 75 | Verschleiß |
1x Reparatur | 3 Tage | 245 | Reparatur |
1x Verschleiß | 1 Tag | 755,90 | Verschleiß, Bruch der Federgabel |
1x Verschleiß | 1 Tag | 512,56 | Verschleiß |
1x Sturz | 4 Tage | 180 | Sturz, Bruch Bremshebel, Rahmenmessung, Gabelkartschuse Austausch |
1x Komplettdiebstahl | 8 Tage | 3060 | E-Bike samt Fahrradanhänger |
1x Unfall | 2 Tage | 150 | Sturz und Reparatur diverser Teile |
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Was muss ich beim Abschluss einer E-Bike Versicherung beachten?
Kommen wir nun zu dem wichtigsten Teil meines Artikels. Der Vertragsabschluss einer eBike Versicherung. Also das Du es bei mir abschließt, sollte ja hoffentlich klar sein ;), aber worauf Du achten musst, ist das Entscheidende.
Ein einfacher Abschluss ohne viel zu beachten ist möglich, zumindest wenn Du meinen Vergleichsrechner benutzt, der die nötigen Angaben abfragt.
Dennoch erreichen mich über den Chat und telefonisch oft Fragen dazu, worauf ich nachfolgend eingehen möchte:
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Ich habe das E-Bike noch nicht, brauche ich trotzdem eine E-Bike Versicherung?
Wenn du es zumindest schon gekauft hast, es aber noch nicht geliefert wurde oder noch vom Händler “angerichtet” werden muss, kannst du es dennoch versichern. Verlege einfach den Versicherungsbeginn auf deinen Abholtermin.
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Ich finde die Rahmennummer nicht, geht’s auch ohne?
Ja, inzwischen ist das möglich, bspw. bei FahrSicher, allerdings muss diese im Schadenfall dann trotzdem vorliegen! Bei der Ammerländer und einigen anderen kannst du es nachreichen, allerdings wird der Vertrag dort dann erst ausgefertigt, wenn die Rahmennummer vorliegt. Im Schadenfall brauchst du überall eine Rahmennummer, oder du lässt es codieren, dann genügt auch diese Nummer.
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Wo finde ich die Rahmennummer?
Bestenfalls steht die Rahmennummer direkt auf der Rechnung oder in dem mitgegebenen Serviceheft / Fahrradpass.
Sollte dort keine vemerkt sein, empfehlen wir Ihnen diese direkt vom Rahmen abzulesen und sich sicher zu notieren / oder abzuspeichern. Beispielsweise auf der Anschaffungsrechnung.
Sollte der gewählte Versicherer nicht die Rahmennummer im Antrag erfragen, so ist diese dennoch im Schadenfall nachzureichen. Auch für die Polizei und die Suche nach dem gestohlenen Bike ist die Rahmennummer sehr wichtig.
Also suche und speichere sie ab, damit im Schadenfall alles stressfrei von statten geht.
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Mein Bike wurde rabattiert, welche Summe muss ich absichern?
“Es kommt drauf an” ist gerne meine Antwort.
Denn es kommt drauf an, ob die unrabattierte Summe auf der Kaufrechnung drauf steht.
Wenn ja, so lässt sich diese versichern, wenn nein, leider nicht.
Eine kurze Beispiel”rechnung”:
Laut Rechnung:
E-Bike 4000,-€
Rabatt 1000,-€
Kaufpreis 3000,-€
Absichern lassen sich hier die 3000,-€ oder die 4000,-€, ihr könnt es euch aussuchen.
Anderes Beispiel:
Kaufpreis 3000,-€ laut Rechnung
Kunde sagt: “Aber auf der Herstellerseite steht doch ein UVP von 5999,-€”
Absichern lassen sich hier nur die 3000,-€, der UVP von der Herstellerseite hilft hier nicht, auch kein Foto davon, auch kein Foto von einem Preisschild, wo der UVP drauf stand.
Es gilt, was auf der Rechnung stand und nichts Anderes!
Assona bildet hier aber eine Ausnahme, bei Assona kann man nur den tatsächlich bezahlten Kaufpreis versichern.
Einige Versicherer sind auch dazu übergegangen, den UVP absichern zu können. Darunter FahrSicher, Hepster, aber auch die Helden bspw.
Ich stehe nicht auf der Rechnung, kann ich trotzdem Versicherungsnehmer werden?
Ja, das ist mittlerweile kein Problem mehr. Es kann sein, dass im Schadenfall erfragt wird, wieso es abweicht, aber damit wird nur abgeklärt, ob es vielleicht ein Gebrauchtkauf war. Wenn du die Antragsfragen korrekt beantwortet hast (Neukauf oder Gebrauchtkauf), ist aber alles chic!
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Wir haben 2 E-Bikes gekauft, eins für jeden Partner, kann man es trotzdem über einen Vertrag versichern?
Ja, auch das ist möglich und stellt kein Problem dar!
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Kann ich mein E-Bike auch länger als 3 Jahre versichern?
Ja, mit Ausnahme der ENRA verlängern sich die Verträge, wenn niemand gekündigt hat automatisch um 1 weiteres Jahr.
Nimmst Du also beispielsweise die Ammerländer Versicherung mit einem 3-Jahres Vertrag, so läuft dieser 3 Jahre.
Kündigst Du nicht, verlängert der Versicherungsvertrag sich automatisch um 1 weiteres Jahr, ohne maximale Vertragsdauer.
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Nun zurück zum eigentlichen Ablauf:
Es ist ja schon üblich, das Kunden den Versicherer als Abzocker und Betrüger beschimpfen.
Das im Kleingedruckten Paragraphen stehen, die eh die komplette Leistung des Vertrages aufhebt und das die Schäden ja eh nie bezahlt werden. Ja, auch ich habe Schäden die nicht bezahlt werden.
Und ja, auch ich habe Schäden, wo der Versicherer unnötig Stress macht. Zugegebenermaßen habe ich das im E-Bike Bereich eher weniger, aber in anderen Sparten die ich bediene kommt das schon mal vor.
Es ist aber nicht die Regel, sondern eine Ausnahme.
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Wenn der Versicherer im Recht ist
Nun gibt es aber auch Schäden, bei denen nicht freiwillig bezahlt wird und der Versicherer im Recht ist. Auch wenn einem diese Meinung nicht schmeckt, so ist das nun mal. Denn das Kleingedruckte, wird immer ausgehändigt, außer der „Aushändiger“ verstößt gegen das Gesetz.
Nun kenne ich das Kleingedruckte im E-Bike Bereich sehr gut und weiß, das es einige Punkte gibt, auf die man unbedingt achten muss. Wie mein oben genanntes Beispiel im Schadenfall, dass der Versicherer unverzüglich Bescheid kriegen muss. Von diesen Beispielen gibt es noch einige, die vielleicht streng sind, aber nun mal sind wie sie sind. Du kannst Dich darüber beschweren, das es so etwas gibt, oder Du liest Dir alles durch. Du kannst mich auch ansprechen und ich berate Dich gerne umfassend zur E-Bike Versicherung.
Es ist nicht nur das Bedingungswerk der Versicherer, auf das geachtet werden muss. In der Praxis laufen Schadenfälle meist reibungslos ab, aber wenn man nachstehendes nicht beachtet, so kann es durchaus zur Kürzung oder gar Leistungsablehnung kommen:
Annahmerichtlinien der Fahrradvollkaskoversicherung
Häufiger gibt es Probleme wegen der Annahmerichtlinien der E-Bike Versicherung, die zugegebenermaßen nicht sehr leicht zu finden sind. Daher fragen wir diese in unserem Vergleichsrechner ab und zeigen dann nur die Versicherer an, die den Antrag annehmen würden!
Dazu zählt zum Beispiel:
- Wie alt Dein E-Bike ist
- Wann Dein E-Bike gekauft wurde
- Wie teuer Dein E-Bike ist
- Wer auf der Rechnung des E-Bikes steht
- Was für ein Schloss Dein E-Bike sichert
- Wie Dein E-Bike genutzt wird
- Was es für ein E-Bike ist
- Woraus Dein E-Bike besteht
- Wo Dein E-Bike genutzt wird
- Was Du mit dem E-Bike vor hast
- Ob und wie Du das E-Bike umrüsten, umbauen oder baulich verändern möchtest
- Wie alt der Akku Deines E-Bike ist
- Willst Du den Bruttokaufpreis versichern oder nimmst Du den Kaufpreis nach dem Händler-Rabatt
- Welches Zubehör am E-Bike angebaut wurde
Die Fettgedruckten Punkte sind sehr wichtige Punkte, die wirklich wichtig sind und vor Abschluss der eBike Versicherung zu klären sind!
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Gut zu wissen…
Ich sage das nicht, um Dir grundlos Angst zu machen. Denn letztendlich schließt Du die eBike Versicherung ab. Ich sage es Dir, da ich die Erfahrung gemacht habe, dass Schäden abgelehnt oder gekürzt werden, da die oben genannten Punkte nicht in der eBike Versicherung geduldet werden.
Häufig treten Kunden nach Diskussionen auf Facebook in den E-Bike Gruppen an mich heran und fragen, worauf sie denn hätten achten sollen. Nahezu immer wusste der Kunde nichts davon, hatte aber bereits eine eBike Versicherung abgeschlossen.
Diese Verträge gilt es dann zu „heilen“, ehe es zu spät ist.
Neben Nichtzahlung und Kürzung im Schadenfall, kann die E-Bike Versicherung auch außerordentlich gekündigt werden, da die E-Bike Versicherung ein E-Bike oder Pedelec in dieser Form nicht hätte versichern wollen.
Außerdem zahlst Du dann einen Versicherungsbeitrag für eine Versicherung, die Dein E-Bike in der vorhandenen Form gar nicht versichert. Also ziemlich unnötig.
Gewerbeversicherungen / Firmenkäufe
Da das Thema ständig auftaucht und angefragt wird und für den Endkunden wirklich nicht sehr transparent ist, widme ich dem Thema jetzt einen eigenen Absatz.
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Wenn einer der Punkte auf dich und dein Bike zutrifft, benötigst du einen Gewerbetarif!
Wenn
- das Bike gewerblich genutzt wird (hiermit ist nicht der Arbeitsweg gemeint)
- Bikes gegen Entgelt verliehen werden (also von Verleihfirmen)
Dann benötigst du einen Gewerbetarif.
Seit 2022 hat sich hier aber viel geändert, die Ammerländer erlaubt im Privattarif nun auch gewerbliche Käufe, wenn das Bike überwiegend privat genutzt wird. Dies haben wir in unserem Vergleichsrechner auch in einer Eingangsfrage ergänzt, sodass du bei korrekter Beantwortung die richtigen Tarife angezeigt bekommst.
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Und nun?
Das Thema kann man inzwischen ziemlich einfach erledigen, da wir seit einiger Zeit einen Vergleichsrechner für gewerbliche Risiken haben. Hier fragen wir die “schwierigen” Risiken ab und zeigen dir, welche Versicherer diese versichern. Schwierige Risiken sind inzwischen aber meist nur noch Transport und Verleih.
Wir tendieren hier natürlich zu dem Produkt, an dem wir mitgearbeitet haben: FahrSicher. Basiert nicht nur auf subjektives, tatsächlich hat FahrSicher einfach bessere Leistungen und 2020 sind wir mit der Schadenbearbeitung von Hepster ziemlich auf die Nase gefallen, da es teilweise 2 Monate dauerte, bis der Schaden abgeschlossen war. Auch Anwälte mussten zwischengeschaltet werden, wir waren unzufrieden, Kunden waren unzufrieden und wir haben Partner verloren. Deswegen haben wir Hepster inzwischen aus dem Vergleichsrechner geschmissen.
Damit uns das nicht nochmal passiert, haben wir mit FahrSicher eine Schadenvollmacht gefordert und bekommen, sodass wir die Schäden in Eigenregie bearbeiten können.
Natürlich ist auch hier die Vorsteuerabzugsberechtigung zu beachten. Vorsteuerabzugsberechtigt = Nettokaufpreis angeben, auch nur dieser wird ersetzt!
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Hausratversicherung: Wann ist Dein Bike wirklich versichert?
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Ist ein Fahrrad in der Hausratversicherung mitversichert?
Hierbei solltest du darauf achten, dass deine Hausratversicherung auf einem aktuelleren Stand ist.
Denn ein Tarif von 1990 wird wahrscheinlich nicht „Pedelecs“ versichert haben, wenn es den Begriff „Pedelec“ erst seit 1999 gibt, womit ich nicht sagen will, dass die Tarife aus 2000 bereits Pedelecs bzw E-Bikes mitversichert haben.
Die meisten Versicherer kamen wahrscheinlich erst ca. mit dem Trend 2012-2015 auf die Idee, Pedelecs, Elektrofahrräder oder E-Bikes in Ihrem Wording, also den Versicherungsbedingungen, aufzunehmen.
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Die Ausnahme
Eine Ausnahme gibt es; und hier möchte ich gleich die häufigste Fehlinformation beseitigen:
Wenn dein Fahrrad, E-Bike, Pedelec, Elektrofahrrad oder wie auch immer wir das hier bezeichnen wollen, innerhalb deines Hauses, Kellers oder deiner Wohnung ist, wofür du die Hausratversicherung abgeschlossen hast, so gilt: Bike = Hausrat, und ist somit versichert, gegen alle Gefahren, die in deiner Hausratversicherung eingeschlossen sind.
Hier findet ihr auch vieles zum Thema Fahrradversicherung.
Ist dies aber nicht der Fall und Dein Bike befindet sich außerhalb des versicherten Risikoortes, so bedarf es einer Fahrradklausel. Räumen wir nun die zweithäufigste Fehlinformation auf.
Vor- und Nachteile der Hausratversicherung
Vorteile | Nachteile |
---|---|
günstiger Beitrag oder sogar beitragsfrei | Nur Diebstahl versichert |
Absicherung aller Bikes im Haushalt | Eingeschränkter Schutz |
Diebstahl zum Neuwert | Gegebenenfalls nur tagsüber versichert |
Geringe maximale Versicherungssumme | |
Schäden an den Fahrräder sind nicht mitversichert | |
Teilediebstahl meistens nicht versichert | |
Akku nicht versichert |
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Was ist die Fahrradklausel in der E-Bike Versicherung?
Die Fahrradklausel ist meist ein zusätzlicher Einschluss und erfolgt bei den meisten Versicherern gegen Mehrbeitrag und natürlich auf Zuruf bzw. mit Antragsstellung.
Die mögliche Höhe der Absicherung des Bikes richtet sich nach dem Tarif des jeweiligen Versicherers. So gibt es tatsächlich Versicherer die Fahrräder bis zur Versicherungssumme mit einschließen.
Die meisten Versicherer schließen es prozentual ein (üblicherweise bis maximal 5% möglich) und wieder andere Versicherer sichern auch pauschaleWerte, wie 500,-€, 1000,-€ oder 2000,-€ ab.
Auch hier gilt -> Ältere Versicherungsbedingungen haben das Nachsehen. So kann die maximale absicherbare Summe schon bei 500,-€ liegen.
Einige Versicherer, welche zu den Top-Versicherern im Hausratsbereich gehören, schließen auch beitragsfrei das Fahrrad mit ein. So bietet der aktuelle Tarif „Einfach Komplett“ der Haftpflichtkasse bspw. einen Einschluss von 10.000,-€ pauschal an. Diesen kann man weder erhöhen, noch verringern. Er ist einfach mit drin.
Auch die Allianz, welche normalerweise nicht unbedingt zu meinen Favoriten zählt, hat eine nette optionale Erweiterung: Fahrradversicherungsschutz bis zur Versicherungssumme der Hausratversicherung gegen sehr geringen Mehrbeitrag.
Bei der Fahrradklausel gibt es wieder einige Unterschiede, die der Zeit geschuldet sind. Ältere Verträge haben hier wieder das Nachsehen.
Nachtzeitklausel in der E-Bike Versicherung
So gibt es zum Beispiel die Nachtzeitklausel, welche noch in vielen älteren Verträgen anzutreffen sein dürfte. Diese besagt, dass das Fahrrad Nachts nicht außerhalb des Risikoortes versichert ist. Nachts wird meist von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens definiert.
Einige wenige Versicherer bieten in der Fahrradklausel nicht nur den Diebstahlschutz, sondern auch Versicherungsschutz gegen Vandalismus oder Sturzschäden, aber auch der Teilediebstahl kann enthalten sein. Aber das sind wirklich nur Ausnahmen und vom Preis-Leistungsverhältnis eher nicht sinnvoll, da diese durchaus teurer sein können als eine Fahrradvollkaskoversicherung.
Eine weitere Anmerkung zu dem Thema: Teilediebstahl ist in der Regel nicht versichert. Wenn wir zu dem Thema E-Bike übergehen, haben wir z.B. den Akku, welcher schon einen Wert von 300-1000,-€ haben dürfte. Ein über die Hausratversicherung nicht versicherter Teilediebstahl wäre dann also sehr ärgerlich. Die Anzahl der Versicherer, die den Teilediebstahl mitversichern, kann man übrigens an einer Hand abzählen…
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Hausratversicherung inklusive E-Bike Versicherung
Ich möchte auch gerne auf einen etwas neueren Tarif eingehen, der Anfang 2019 erschienen ist. Diesen hat K&M (Konzept und Marketing) veröffentlicht. K&M gilt in der Hausrat- wie auch in der Wohngebäudeversicherung zu den Top-Versicherern, was die Leistung angeht. Vielleicht sind Sie sogar die Leistungssieger am Markt.
In der Hausratversicherungen lassen sich jetzt auch E-Bikes versichern. Nicht einfach nur gegen Diebstahl oder die oben genannten Vandalismus- oder Sturzschäden, nein, die haben nahezu 1:1 das Wording der Ammerländer Versicherung mit eingebracht und wie ich finde damit ein sehr cooles Produkt erstellt.
Zwei kleine nennenswerte Änderungen gab es: Der Verschleiß ist etwas begrenzter, bspw. die sehr beliebte verschlissene Kette (Platz 1 der häufgisten Schadenfälle) könnte hierrüber nicht mehr ersetzt werden.
ABER, ein großer Vorteil gegenüber der Ammerländer: Schäden am Carbon-Rahmen sind mitversichert.
Ob sich das vom Preis-Leistungsverhältnis lohnt, muss jeder mal selbst ausrechnen. Sicher ist allerdings, eure Hausratversicherung kann sich beim Wechsel zur K&M definitiv nur verbessern.
Hausratversicherung mit hohen Versicherungssummen
Einige Hausratversicherer haben sehr hohe Versicherungssummen für den Fahrraddiebstahlbaustein.
Die Haftpflichtkasse hat beitragsfrei 10.000,-€ für Fahrräder mitversichert. Auch sonst ist die Haftpflichtkasse ein sehr guter Versicherer und ab dem Tarif “Einfach besser” oder gar “Einfach komplett” sind die Leistungen aucch im Top 3 Bereich.
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Vorteile Hausratversicherung | Vorteile E-Bike Versicherung |
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oftmals günstiger oder beitragsfreier Versicherungsschutz | Vollkaskoschutz zum Neuwert |
Hausratversicherung versichert gesamten Hausrat | Im Vergleich zur Vollkasko eines Autos extrem günstig |
Diebstahl zum Neuwert | Diebstahl zum Neuwert |
Hausratversicherung gilt für alle Bikes, je nach Versicherungssumme | Verschleiß ist versichert |
Unfall, Vandalismus und Sturzschäden sind versichert | |
Individueller Wert kann versichert werden | |
Akku und Elektronik ist mitversichert |
Diebstahl über Hausrat – trotzdem eine E-Bike Versicherung?
Was vor dem 01.04.2019 noch wie ein wunderschöner Traum klang, wurde nun Realität.
Die Ammerländer hat eine E-Bike Reparaturversicherung veröffentlicht.
Inzwischen haben einige weitere Versicherer nachgezogen, auch das könnt ihr in unserem Vergleichsrechner berechnen und vergleichen.
Das ist ein wirklich genialer Einfall gewesen. Denn vielleicht standest auch Du vor der Frage, ob Diebstahl über die Hausratversicherung ausreicht. Nur wegen der sonstigen Leistungen, wie Verschleiß, Sturz und Unfälle bist du jetzt aber hier.
Erweitere ruhig deine Hausratversicherung um die Fahrradklausel in der entsprechenden Höhe, denn mit diesem Produkt, kannst du die sonstigen Leistungen dennoch genießen. Eine anständige Hausratversicherung solltest du dennoch haben.
Bestenfalls ist die Fahrradklausel bis Summe x eh beitragsfrei mitversichert. Wenn nicht, ist es vielleicht der falsche Versicherer.
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Viel wichtiger ist vielleicht die Frage: Was ist da jetzt eigentlich der Unterschied?
Es ist exakt das gleiche, wie die normale eBike Versicherung / Fahrradvollkaskoversicherung der Ammerländer auch, nur halt ohne (Teile-)Diebstahl, aber dafür entsprechend günstiger.
Kurz und knapp erklärt, puh, sorry für den ganzen Text! 😀
Ihr könnt den Tarif auch über unseren Vergleichsrechner berechnen.
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FAQ
Verkauf des Bikes – Risikofortfall – Sonderkündigungsrecht
Durch den Verkauf des Bikes kommt es zu einem Risikofortfall, dies führt dazu, dass der Vertrag mit den Versicherern aufgehoben wird. Sie kommen also frühzeitig aus dem Vertrag raus und müssen sich keine Sorgen machen, die Versicherung dann noch x Monate oder Jahre bezahlen zu müssen.
Eine Ausnahme ist Assona, hier muss der 5-Jahresbetrag im Voraus gezahlt werden, bei einem Verkauf geht die Versicherung auf den neuen Besitzer über, sodass Sie hier in der Tat einen “Verlust” zu verbuchen hätten, da SIe die Versicherung bereits bezahlt haben.
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Welches Schloss ist nötig?
Die Frage ist recht einfach zu beantworten. Es ist aber wie immer von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.
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Ab 0,-€, aber kein Rahmen- oder Zahlenschloss:
Die Ammerländer Versicherung hat zu dem Thema bspw. keine “Preisvorstellung”, sagt einfach nur, dass ein Schloss ab 0,-€ reicht und es kein Zahlenschloss sein darf. Bei der Ammerländer und vielen weiteren Versicherern, wird das Schloss übrigens automatisch und beitragsfrei mitversichert. Du musst es also nicht auf den Kaufpreis des E-Bikes raufrechnen, Du musst nur die Rechnung des Schlosses vorlegen können.
Aber auch hier: Gib einfach die Daten in den Vergleichsrechner ein, der beachtet, was es zu beachten gibt.
Die genaue Vorgabe an das Schloss findet ihr wie eigentlich alles in unserem Vergleichsrechner. Schon ein geniales Teil, was wir da gebaut haben 🙂
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Keine Schlossvorgaben:
FahrSicher hat keine Schlossvorgaben, ansonsten gibt es einige andere, die nur nicht eigenständige Schlösser ausschließen, Zahlenschlösser sind inzwischen häufiger erlaubt.
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Spezielle Forderungen an das Schloss:
Die ENRA Versicherung lässt Schlösser ab 50,-€ Kaufpreis zu. ABUS, AXA, TRELOCK, KRYPTONITE und MASTERLOCK Schlösser werden auch so zugelassen. Auch hier gilt, kein Rahmen- oder Zahlenschloss.
Die Wertgarantie schreibt in ihrer E-Bike Versicherung ebenfalls einen Kaufpreis von 50,-€ vor und hat ABUS, TRELOCK, AXA und KRYPTONITE als “besondere” Schlösser genannt. Rahmen- und Zahlenschlösser auch hier nicht akzeptabel.
Diese Information ist ggf. veraltet, ich weiß, dass es noch Versicherer gibt, die spezielle Schlösser vorgeben, aber die beiden Versicherer sind so irrelevant geworden, dass ich nicht genau weiß, wie die das momentan definieren.
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Wie muss ich das E-Bike anschließen, damit es keine Probleme gibt?
Hier zitiere ich mal Bedingungen (da sich viele gleichen) der E-Bike Versicherung und ergänze zur Verständlichkeit:
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet
a) das versicherte Fahrrad bzw. E-Bike zum Schutz gegen Diebstahl mit einem eigenständigen verkehrsüblichen Schloss (kein Zahlenschloss) an einen festen Gegenstand (z. B. Laternenpfahl) anzuschließen.
Also anschließen, an einen festverankerten Gegenstand, der nicht weggetragen werden kann! Die Waldenburger gibt als zusätzliche Möglichkeit das anschließen zweier Bikes aneinander. Ansonsten empfehle ich ein Schlaufenkabel, um das “Schloss zu verlängern”.
b) das versicherte Fahrrad bzw. E-Bike bei Unterbringung in gemeinschaftlich genutzten Räumen mit einem der oben genannten Schlösser gegen Diebstahl zu sichern.
Also abschließen (bspw. Rad mit Rahmen verschließen)
c) Bei Unterbringung in einem ausschließlich selbstgenutzten abgeschlossenen Gebäude / Raum / Schuppen entfällt die Verschlussvorschrift nach a).
Also bestenfalls auch abschließen.
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Es gibt Ausnahmen
Einige Versicherer verpflichten den Kunden nicht, das Bike im Freien an einen festen Gegenstand anzuschließen. Das einfache abschließen, bspw. mittels Rahmenschloss genügt. Wenn kein Rahmenschloss zur Verfügung steht, ist die übliche Abschließweise, den Rahmen durch das Hinterrad mit einem Schloss zu verbinden, um ein wegfahren/schieben zu erschweren.
Nebst Ammerländer bietet das auch FahrSicher so an, auch diesen Punkt findet ihr zu jedem Versicherer in unserem Vergleichsrechner 🙂
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Der Carbonrahmen
Das versichern eines Carbonrahmens ist eine Nummer für sich. Die Kunden sehen das meist sehr verschieden.
Die Ammerländer als beliebtester Versicherer in dem Bereich versicherte Beschädigungen am Carbonrahmen bis 2021 nicht mit.
Februar 2021 kam dann der Umschwung und auch die Ammerländer versicherte nun endlich Carbonrahmen.
Viele Versicherer sind dazu übergegangen, sodass das jetzt endlich kein großes Problem mehr darstellt.
Schau einfach in unseren Vergleichsrechner und wähle dort “Carbonrahmen versichern” aus, dann hast du die Versicherer, die das machen 🙂
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Was ist ein Schutzbrief – und brauche ich überhaupt einen?
Ich lasse Dir die Wahl und gebe auf den Weg:
Wenn Du nur in der Stadt fährst und schnell zu einem anderen Transportmittel kommst, brauchst Du nicht unbedingt einen Schutzbrief. Außer Du willst dich gegen die (mMn geringen) Kosten absichern, bspw. für eine Taxifahrt.
Wenn Du auch mal durch den Wald, oder gar im Urlaub über Berge fährst und das Auto oder ein sonstiges Transportmittel doch etwas weit weg steht, empfehle ich Dir definitiv einen Schutzbrief.
Wenn Du in den Urlaub fährst, sollte der Geltungsbereich des Schutzbriefes beachtet werden. Fragt mich nicht warum, aber scheinbar ist Südtirol ein beliebter Reiseort mit E-Bike und JA, Südtirol ist im Geltungsbereich, restliche Teile Italiens meist nicht. Aber auch hier gibt es Unterschiede.
Ein kurzer Ausschnitt von dem, was in der Regel in den Schutzbriefen versichert ist:
- 24 Stunden Service Hotline
- Pannenhilfe direkt vor Ort
- Abschleppdienst, wenn schnelle Reparatur nicht möglich ist
- Werkstattvermittlung
- Leih-/Mietfahrrad wird zur Verfügung gestellt
- Rücktransport des E-Bikes (z.B. bei schwerer Erkrankung)
- Weiter- oder Rückfahrt mit dem Taxi oder der Bahn
- Übernachtung im Notfall
- Vermittlung von Notfall-Bargeld
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Unsere Empfehlung
Wenn ihr auch ein Auto habt, seid Ihr ja möglicherweise in einem Automobilclub. Dieser ist quasi ein Schutzbrief, einige umfassen auch E-Bikes und Fahrräder. Ich arbeite z.B. gerne mit dem ACE zusammen, dieser deckt ganz Europa und lohnt sich spätestens preislich, wenn ihr neben eurem E-Bike auch ein Auto abgesichert wissen wollt. Meist sind Automobilclubs auch vom Leistungsumfang weitreichender als die Schutzbriefe der Versicherungen.
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Gibt es eine E-Bike Versicherung für gebrauchte E-Bikes?
Im E-Bike Versicherung Vergleich kannst Du auch gebrauchte Bikes berechnen, die Auswahl ist begrenzter, aber ein Ergebnis ist euch sicher 🙂
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Kann ich den Akku auch alleine versichern?
Jupp, die Wertgarantie bietet hier für pauschale 60,-€ eine Absicherung. Schaut euch aber bitte die Leistungen genau an. Es handelt sich hierbei um keine komplette E-Bike Versicherung!
Sollte Dein Akku mal den Geist aufgeben und Du kaufst Dir einen Neuen oder Gebrauchten, dann meldet dies bitte auch der Versicherung, bei dem Du Dein E-Bike bzw. Pedelec versichert hast!
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Was sind E-Bikes, Pedelecs, S-Pedelecs?
Als E-Bike bezeichnet man im deutschsprachigem Raum alle Fahrräder mit Elektroantrieb. Korrekterweise müsste man eigentlich E-Bikes, S-Pedelecs und Pedelecs unterscheiden.
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Was ist ein Pedelec?
Pedelecs bieten eine Tretunterstützung mit max. 250 Watt und maximal 25 km/h. Für ein Pedelec besteht weder Kennzeichen- noch Führerschein-, noch Haftpflichtsversicherungspflicht.
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Was ist ein S-Pedelec?
Es gibt auch S-Pedelecs (Speed Pedelecs), dessen Trethilfe bis zu 45 km/h unterstützen, diese sind bei den meisten Versicherungen nicht versicherbar, gibt aber Möglichkeiten. S-Pedelecs gelten als Kleinkrafträder, benötigen eine Betriebserlaubnis und sind Kennzeichen-, Versicherungs-, und Führerscheinpflichtig (Klasse M).
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Was ist ein E-Bike?
Ein E-Bike ist korrekterweise ein Elektrorad, welches nicht nur eine Tretunterstützung bietet, sondern darüber hinaus auch ohne zu Treten fährt. Also ein tretunabhängiger Elektroantrieb mit einer Leistung bis 500 Watt. Die Höchstgeschwindigkeit darf aber auch hier nicht 45km/h überschreiben. Hierbei handelt es sich um ein Kleinkraftrad mit den gleichen Pflichten wie bei einem S-Pedelec.
Im Artikel habe ich Pedelecs unter dem Begriff E-Bikes zusammengefasst, wie es in Deutschland halt üblich ist. Wenn du also ein S-Pedelec oder versicherungspflichtiges E-Bike besitzen solltest, tritt bitte direkt an mich heran. Wir finden dann den passenden Versicherungsschutz zusammen.
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Was kostet eine E-Bike Versicherung?
In meinem Vergleichsrechner lässt sich die richtige E-Bike Versicherung für Elektroräder, Pedelecs und S-Pedelecs problemlos finden. Gib hierzu einfach die erfragten Daten ein und wenn es eine eBike Versicherung gibt, die das Bike versichern würden, werden euch die entsprechenden Versicherer angezeigt.
Für Fahrräder habe ich die sinnhaftigkeit einer separaten Vollkaskoversicherung noch nicht entdeckt, da die Werte von durchschnittlichen Fahrräder ja eher unter 1000,-€ liegen.
Meist sind normalpreisige Fahrräder gegen Diebstahl in der Hausrat mitversichert. Bei hochpreisigen Fahrrädern mag es widerrum Sinn machen, auch eine Vollkaskoversicherung in Betracht zu ziehen. Aber für die Breite Masse mit Durchschnitts Bio-Bikes eher nicht.
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Meine persönliche Empfehlung
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Kurz und knapp, es gibt ja schon genug Text:
Es kommt nur die Ammerländer Versicherung und FahrSicher in Betracht.
Alle anderen Anbieter haben schlechtere Leistungen und sind teils auch noch teurer. Hinzukommt, dass bei beiden Versicherern der Service und die Schadenbearbeitung stimmen, bei FahrSicher können wir die Schäden sogar selbst regulieren.
FahrSicher deckt aufjedenfall alle gewerblichen Käufe und Nutzungen ab, da die Ammerländer hier leider nicht so gut darsteht.
Im Privatbereich ist es dann letztendlich eine “Wohlfühlsache”. Objektiv hat FahrSicher 3 Mehrleistungen gegenüber der Ammerländer, gerade der Einschluss der “hobbymäßigen” Downhill-Fahrten sind für entsprechende Fahrer sehr interessant.
Außerdem halte ich persönlich die Erstattungsweise für eine große Mehrleistung, im Schadenfall wird einfach das Geld ausgezahlt und man ist nicht gezwungen, sich ein neues Bike anzuschaffen, wie es bei vielen anderen Versicherern am Markt, darunter auch der Ammerländer, der Fall ist.
Über den Autor
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Thomas Giessmann ist seit 2016 begeisterter e-Bike-Fahrer.
Die Mitgliedschaft in verschiedenen Facebook Gruppen haben ihn förmlich dazu gedrängt sich auf das Thema E-Bike Versicherungen zu spezialisieren. Wer in einer dieser Gruppen ist, kennt die sich ständig wiederholende Frage “welche ist die beste E-Bike Versicherung?”. Nach 3 Jahren und Hunderten sich wiederholenden Beratungen später, entschied er sich, den ersten ordentlichen E-Bike Versicherungsvergleich zu erstellen.
Das Know How dafür hat er durch die Begleitung zahlreicher Schadenfälle. DER Versicherungsvergleich ging am 01.04.2019 online.