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E-Bike Kennzeichenpflicht: Gesetzliche Bestimmungen und Regeln

Juli 21, 2025

Juli 21, 2025

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Die E-Bike Kennzeichenpflicht in Deutschland richtet sich nach der Klassifizierung des Fahrzeugs. Diese Unterscheidung basiert auf Kriterien wie Motorleistung, Höchstgeschwindigkeit und der Art der Tretunterstützung.

Pedelecs, welche eine Tretunterstützung bis 25 km/h und eine Motorleistung von maximal 250 Watt Nenndauerleistung bieten, benötigen kein Kennzeichen. Diese nutzen Radwege, erfordern keinen Führerschein und unterliegen keiner Helmpflicht.

S-Pedelecs und andere E-Bikes, die Motorunterstützung bis 45 km/h erreichen, eine Motorleistung über 250 Watt besitzen oder ohne Tretunterstützung fahren können, benötigen ein Versicherungskennzeichen. Diese Fahrzeuge gelten als Kraftfahrzeuge und erfordern einen Führerschein der Klasse AM sowie eine Helmpflicht. Sie nutzen die Fahrbahn und sind erst ab einem Mindestalter von 16 Jahren erlaubt. Verstöße gegen diese Bestimmungen führen zu Bußgeldern und Punkten im Fahreignungsregister.

Wann braucht ein E-Bike ein Kennzeichen in Deutschland?

E-Bikes benötigen in Deutschland ein Kennzeichen, abhängig von ihrer Klassifizierung gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Die Kennzeichnungspflicht richtet sich nach Kriterien wie Motorleistung, Höchstgeschwindigkeit und der Art der Tretunterstützung oder dem Vorhandensein eines Gasgriffs. E-Bikes ohne Kennzeichenpflicht unterliegen anderen Vorschriften als Fahrzeuge mit Kennzeichen.

Welche E-Bikes sind von der Kennzeichenpflicht befreit?

Von der Kennzeichenpflicht befreit sind Pedelecs. Diese E-Bikes unterstützen das Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Ihre Motorleistung beträgt maximal 250 Watt Nenndauerleistung. Eine Tretunterstützung ist für den Betrieb obligatorisch.

Bis zu welcher Geschwindigkeit fährt ein E-Bike ohne Kennzeichen?

Ein E-Bike fährt ohne Kennzeichen bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Diese Geschwindigkeitsbegrenzung ist durch die gesetzliche Klassifizierung von Pedelecs im deutschen Recht festgelegt.

Welche E-Bikes benötigen ein Kennzeichen?

Ein Kennzeichen benötigenS-Pedelecs und andere E-Bikes, die als Mofa oder Kleinkraftrad eingestuft sind. S-Pedelecs erreichen Motorunterstützungsgeschwindigkeiten bis zu 45 km/h. Ihre Motorleistung übersteigt 250 Watt. Diese Fahrzeuge gelten rechtlich als Kraftfahrzeug und unterliegen der Versicherungspflicht mit einem Versicherungskennzeichen.

Gilt die Kennzeichenpflicht für E-Bikes, die ohne Treten fahren?

Ja, die Kennzeichenpflicht gilt für E-Bikes, die ohne Treten fahren können. E-Bikes mit Gasgriff oder Anfahrhilfen, die auch ohne Tretunterstützung beschleunigen, fallen unter die Kennzeichnungspflicht. Dies unterscheidet sie von Pedelecs, die ausschließlich Tretunterstützung bieten.

Welche Regeln gelten für E-Bikes ohne Kennzeichenpflicht?

Für E-Bikes ohne Kennzeichenpflicht, primär Pedelecs, gelten die gleichen Verkehrsregeln wie für Fahrräder. Diese Vorschriften unterscheiden sich grundlegend von denen für E-Bikes mit Kennzeichenpflicht, die als Kraftfahrzeuge eingestuft sind.

Ist die Nutzung von Radwegen für E-Bikes ohne Kennzeichen erlaubt?

Ja, die Nutzung von Radwegen ist für E-Bikes ohne Kennzeichen, also Pedelecs, erlaubt. Sie dürfen Radwege nutzen, sofern dies durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht explizit untersagt ist.

Besteht eine Helmpflicht?

Nein, für E-Bikes ohne Kennzeichenpflicht besteht keine gesetzliche Helmpflicht. Es wird jedoch dringend empfohlen, einen Helm zu tragen, um das Unfallrisiko zu minimieren.

Benötigt man einen Führerschein?

Nein, für E-Bikes ohne Kennzeichenpflicht benötigt man keinen Führerschein. Eine Fahrerlaubnis oder eine Mofa-Prüfbescheinigung ist nicht erforderlich, da diese Fahrzeuge nicht als Kraftfahrzeuge gelten und keiner Führerscheinpflicht unterliegen. Sie sind nicht der Klasse AM zugeordnet.

Welche Vorschriften gelten für E-Bikes mit Kennzeichen?

Kennzeichenpflichtige E-Bikes, wie S-Pedelecs, unterliegen strengen Vorschriften. Diese Fahrzeuge erreichen eine Tretunterstützung bis zu 45 km/h und gelten gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) als Kraftfahrzeuge, genauer als Kleinkrafträder oder Mofas. Für den Betrieb im Straßenverkehr ist eine gültige Betriebszulassung erforderlich. Jedes dieser Fahrzeuge benötigt zudem ein Versicherungskennzeichen, da eine Versicherungspflicht besteht. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen sind umfassend; sie betreffen unter anderem die Führerscheinpflicht, die Helmpflicht, die Nutzung von Radwegen und das vorgeschriebene Mindestalter.

Benötigt man einen Führerschein für ein E-Bike mit Nummernschild?

Ja, Sie benötigen einen Führerschein für ein E-Bike mit Nummernschild. Erforderlich ist die Fahrerlaubnis der Klasse AM. Diese Klasse umfasst Mofas und Kleinkrafträder, zu denen kennzeichenpflichtige E-Bikes zählen. Eine Mofa-Prüfbescheinigung reicht nicht aus; ein vollwertiger Führerschein ist zwingend erforderlich. Neben der Fahrerlaubnis besteht für diese Fahrzeuge auch eine Helmpflicht.

Besteht eine Helmpflicht für E-Bikes mit Nummernschild?

Ja, für kennzeichenpflichtige E-Bikes besteht eine Helmpflicht. Sie müssen einen geeigneten Helm tragen, der mindestens der ECE-R 22.05 Norm entspricht, wie es für Motorräder vorgeschrieben ist. Diese Pflicht ergibt sich aus der Klassifizierung des Fahrzeugs als Kraftfahrzeug. Die Einhaltung dieser Vorschrift beeinflusst auch die erlaubte Nutzung von Verkehrswegen, insbesondere von Radwegen.

Darf man mit einem kennzeichenpflichtigen E-Bike Radwege benutzen?

Nein, Sie dürfen mit einem kennzeichenpflichtigen E-Bike Radwege grundsätzlich nicht benutzen. Diese Fahrzeuge müssen auf der Fahrbahn fahren. Ausnahmen bestehen nur, wenn ein spezifisches Zusatzzeichen die Nutzung für Mofas oder Kleinkrafträder explizit erlaubt. Die Regelungen zur Radwegnutzung sind in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgelegt. Die Einhaltung dieser Vorschriften umfasst auch das vorgeschriebene Mindestalter für den Fahrer.

Welches Mindestalter ist für das Fahren erforderlich?

Das Mindestalter für das Fahren eines kennzeichenpflichtigen E-Bikes beträgt 16 Jahre. Dieses Alter ist an die Anforderungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse AM gekoppelt. Nichteinhaltung dieser Altersvorgabe oder anderer relevanter Vorschriften kann zu empfindlichen Strafen führen.

Welche Strafen drohen bei Verstößen auf dem Radweg?

Fahren Sie mit einem kennzeichenpflichtigen E-Bike unberechtigt auf dem Radweg, drohen Bußgelder und Punkte im Fahreignungsregister. Bei Unfällen ohne gültiges Kennzeichen oder bei Nichteinhaltung der Vorschriften können zudem weitreichende rechtliche Folgen im Rahmen der Haftpflichtversicherung entstehen. Fahren ohne gültiges Kennzeichen oder die Missachtung anderer Regeln führt zu Bußgeldern und weiteren rechtlichen Konsequenzen. Die korrekte Beantragung des Kennzeichens und die Einhaltung aller Vorschriften vermeiden diese Probleme.

Wie erhält man ein Kennzeichen für ein E-Bike und was sind die Kosten?

Ein Kennzeichen für ein S-Pedelec erhalten Sie direkt bei Ihrer Versicherungsgesellschaft. Sie wählen einen Versicherungsanbieter, schließen eine Haftpflichtversicherung ab und erhalten das Versicherungskennzeichen umgehend. Dies gilt für S-Pedelecs, die als Kleinkrafträder gelten. Die Versicherungspflicht ist die Grundlage für das Kennzeichen. Ohne eine gültige Haftpflichtversicherung wird kein Kennzeichen ausgestellt.

Welche Versicherung ist für ein E-Bike mit Kennzeichen erforderlich?

Für S-Pedelecs mit Kennzeichen ist eine Haftpflichtversicherung zwingend erforderlich. Diese Versicherung schützt Sie vor finanziellen Forderungen Dritter, wenn Sie mit Ihrem S-Pedelec Schäden verursachen. Die Versicherungspflicht gilt für alle Kraftfahrzeuge, die eine Betriebszulassung und ein Kennzeichen benötigen, wie S-Pedelecs, Mofas oder Kleinkrafträder. Normale Pedelecs bis 25 km/h benötigen keine separate Versicherung, da sie rechtlich Fahrrädern gleichgestellt sind.

Was deckt die Haftpflichtversicherung für S-Pedelecs ab?

Die Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Sie Dritten mit Ihrem S-Pedelec zufügen. Dies umfasst etwaige Schäden, die durch den Betrieb des S-Pedelecs entstehen können. Sie deckt beispielsweise die Reparaturkosten eines beschädigten Autos, die medizinischen Kosten einer verletzten Person oder den Verdienstausfall bei einem Unfall ab.

Wo kann man ein E-Bike Kennzeichen beantragen?

Ein Kennzeichen für Ihr S-Pedelec beantragen Sie bei jeder deutschen Versicherungsgesellschaft, die Kraftfahrzeugversicherungen anbietet. Gängige Anlaufstellen sind Versicherungsbüros, Banken mit Versicherungsdienstleistungen oder Online-Portale der Versicherer.

Welche Unterlagen sind für die Beantragung notwendig?

Für die Beantragung benötigen Sie in der Regel die Betriebserlaubnis des S-Pedelecs und Ihren Personalausweis. Die Betriebserlaubnis enthält technische Daten zum S-Pedelec, wie die Höchstgeschwindigkeit und Motorleistung. Ihr Personalausweis dient der Identifikation.

Wie hoch sind die jährlichen Kosten für ein E-Bike Kennzeichen?

Die jährlichen Kosten für ein Kennzeichen, das die Haftpflichtversicherung einschließt, liegen zwischen 50 und 100 Euro. Faktoren wie das Alter des Fahrers, der gewählte Versicherungsumfang und der Versicherungsanbieter beeinflussen die genauen Kosten.

Wie und wo befestigt man das Kennzeichen am E-Bike?

Das Kennzeichen befestigen Sie fest und gut sichtbar am Heck Ihres S-Pedelecs. Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) schreibt vor, dass das Kennzeichen an der Rückseite des Fahrzeugs anzubringen ist. Es muss senkrecht zur Fahrbahn und in einem bestimmten Neigungswinkel positioniert sein. Eine sichere Befestigung ist entscheidend, um den Verlust des Kennzeichens zu verhindern und Bußgelder bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht zu vermeiden.

Welche Strafen und Sonderfälle gibt es bei der Kennzeichenpflicht?

Die Nichtbeachtung der Kennzeichenpflicht führt zu rechtlichen Konsequenzen und Strafen. Bestimmte Situationen ziehen spezifische Sanktionen nach sich. Fahren ohne gültiges Kennzeichen oder ohne die erforderliche Versicherung ist eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit. Dies gilt auch für getunte S-Pedelecs ohne neue Betriebszulassung.

Was passiert, wenn man ohne gültiges Kennzeichen fährt?

Fahren ohne ein gültiges Versicherungskennzeichen stellt einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz dar. Dies ist eine Straftat. Sie riskieren eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr. Zusätzlich erhalten Sie Punkte im Fahreignungsregister und verlieren möglicherweise Ihren Führerschein. Das Gesetz schreibt die Versicherungspflicht für diese Fahrzeuge vor.

Gilt die deutsche Kennzeichenpflicht auch im Ausland?

Die deutsche Kennzeichenpflicht gilt nicht automatisch im Ausland. Deutsche Vorschriften zur Kennzeichnungspflicht und Betriebszulassung sind primär für den Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich. Informieren Sie sich vor Fahrten ins Ausland über die spezifischen Vorschriften des jeweiligen Landes. Andere Länder haben eigene Regeln für S-Pedelecs oder vergleichbare Fahrzeuge, die eine andere Klassifizierung oder Kennzeichnung erfordern können.

Was muss man bei getunten E-Bikes bezüglich der Kennzeichenpflicht beachten?

Leistungsänderungen am Motor eines Pedelecs oder S-Pedelecs, die die Höchstgeschwindigkeit über die gesetzlichen Grenzwerte hinaus erhöhen, machen es zu einem nicht zugelassenen Kraftfahrzeug. Ein getuntes Pedelec, das beispielsweise die 25 km/h Grenze der Tretunterstützung überschreitet oder einen Gasgriff erhält, fällt nicht mehr unter die Fahrrad-Definition. Es kann dann als Mofa oder Kleinkraftrad eingestuft werden. Ohne neue Betriebszulassung und das vorgeschriebene Kennzeichen fahren Sie ein nicht versichertes und nicht zugelassenes Fahrzeug. Dies zieht hohe Geldstrafen, Punkte in Flensburg und im Falle eines Unfalls weitreichende Konsequenzen nach sich.

Was tut man bei Verlust oder Diebstahl des Kennzeichens?

Bei Verlust oder Diebstahl des Versicherungskennzeichens melden Sie dies unverzüglich Ihrer Versicherungsgesellschaft. Die Versicherung leitet die notwendigen Schritte zur Ausstellung eines Ersatzkennzeichens ein. Eine polizeiliche Meldung bei Diebstahl ist ratsam. Eine schnelle Reaktion ist wichtig, da das Fahren ohne gültiges Kennzeichen strafbar ist.

 

Über den Autor

Thomas Giessmann

Thomas Giessmann ist seit 2016 ein begeisterter E-Bike-Fahrer.
Seine Mitgliedschaft in verschiedenen Facebook-Gruppen führte zur Spezialisierung auf E-Bike-Versicherungen. In diesen Gruppen stellte
sich immer wieder die Frage nach der besten E-Bike-Versicherung.

Nach 3 Jahren und Hunderten wiederholter Beratungen entwickelte
Thomas Giessmann den ersten E-Bike-Versicherungsvergleich.
Er erlangte sein Wissen durch die Begleitung zahlreicher Schadenfälle.

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