Leasing E-Bikes und Diensträder

In den heutigen Zeiten des Klimawandels und der im Berufsverkehr kollabierenden Städte ist das Dienstfahrrad auf dem besten Weg, den Firmenwagen einzuholen. 

 

Einige Anbieter wie Eurorad,Lease-a-Bike, JobRad, Bikeleasing Service oder Businessbike Leasing treiben diese Entwicklung voran und bringen die „Diensträder“ wortwörtlich ins Haus. 

 

Hier erklären wir, wie das Bike-Leasing funktioniert, was man beachten muss und welche finanziellen und üblichen Vorteile es mit sich bringt.

 

Es gibt nur wenige Anbieter, die ein Fahrrad Leasing für Privatpersonen anbieten. 

Redet man von Bikeleasing, dann ist damit in erster Linie das Leasing von Dienstfahrrädern für Arbeitnehmer, aber auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibenden gemeint. 

JobRad erklärte 2021 das Prinzip wie folgt: „Der Arbeitgeber least das Dienstfahrrad und überlässt es dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin zur Nutzung – auch zur privaten. Aktuell rollen es um die 500.000 Dienst Leasing Räder in Deutschland. Tendenz steigend!“

 

Als Arbeitnehmer sollte man zuerst seinen Arbeitgeber fragen, ob Diensträder angeboten werden. 

Ist dem nicht so, kann das Unternehmen für seine Angestellten einen entsprechenden Leasing-Rahmenvertrag mit einem der Bike-Leasing-Anbieter abschließen. 

 

Fahrradleasing ist eine Option, die Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen zugutekommt. 

Hier sind einige Vorteile des Fahrradleasings:

Finanzielle Vorteile:

Durch das Fahrradleasing können Arbeitnehmer ein neues Fahrrad oder E-Bike erhalten, ohne dass sie das gesamte Geld auf einmal ausgeben müssen. Die Kosten für das Fahrrad werden über eine festgelegte Laufzeit verteilt.

Steuervorteile:

Arbeitgeber können das Fahrradleasing als steuerfreien Gehaltsbestandteil anbieten, was sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Vorteile bringt.

Gesundheitliche Vorteile:

Fahrradfahren ist eine großartige Möglichkeit, fit und gesund zu bleiben und das Fahrradleasing kann Arbeitnehmern helfen, den täglichen Arbeitsweg auf umweltfreundliche und gesunde Weise zurückzulegen.

Umweltvorteile:

Fahrradfahren ist umweltfreundlich und das Fahrradleasing kann Arbeitnehmern helfen, ihren ökologischen Fußabdruck zu reduzieren.

Versicherung und Wartung:

In der Regel sind Versicherung und Wartung im Fahrradleasing enthalten, was Arbeitnehmern zusätzliche Sicherheit gibt.

Wenn man sich für das Fahrradleasing interessiert, sollte man sich an seinen Arbeitgeber wenden, um herauszufinden, ob das Unternehmen ein Fahrradleasingprogramm anbietet. Wenn dies nicht der Fall ist, kann man sich an eine Leasinggesellschaft wenden, um weitere Informationen zu erhalten und die Optionen zu besprechen. Grundsätzlich müsste in dem Fall der Arbeitgeber mit der Leasinggesellschaft einen Rahmenvertrag abschließen.

Ohne die Zustimmung des Arbeitgebers ist ein Fahrradleasing leider nicht möglich.

Diensträder für Angestellte gibt es in zwei Varianten:

Bei beiden Varianten funktioniert Fahrradleasing und E-Bike-Leasing wie folgt: 

Der Arbeitgeber schließt, mit Hilfe eines Dienstrad Leasing-Anbieters, einen Rahmenvertrag mit einer Leasinggesellschaft. 

 

Jetzt können sich die Angestellten sich ihr Dienstrad bei einem kooperierenden Fahrrad-Fachhändler oder online aussuchen. 

Der Arbeitgeber least dann Traumfahrräder oder-E-Bikes für seine Angestellten und überlässt sie ihnen für die Vertragslaufzeit zur freien Nutzung. 

 

Die Nutzung wird allerdings nicht vorgegeben und ist für alle Szenarien möglich: 

zur Arbeit, im Alltag, in den Ferien oder beim Sport.

Diensträder per Gehaltsumwandlung

Bei dieser Variante bedient der Angestellte die monatlichen Raten für das Dienstrad aus seinem Bruttolohn (sogenannte Entgeltumwandlung, auch Gehaltsumwandlung oder Barlohnumwandlung genannt). 

Das bedeutet: Arbeitnehmer tauschen einen Teil ihres Bruttolohns gegen eine andere Leistung, zum Beispiel für ein vom Arbeitgeber überlassenes Dienstrad. Die monatlichen Raten müssen sie nicht wie ihren restlichen Lohn versteuern. Nur die private Nutzung, der geldwerte Vorteil, muss mit 0,25 % versteuert werden. Angestellte sparen bei dieser Dienstrad-Variante bis zu 40 Prozent gegenüber dem Direktkauf. Wenn sich der Arbeitgeber mit Zuschüssen an den Raten beteiligt, kann die Ersparnis noch höher sein.

Diensträder als Gehaltsextra

Die zweite Dienstrad-Variante, die Arbeitgeber seit 2019 ihren Angestellten anbieten können, ist steuerfrei: 

Überlässt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Dienstrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (§ 3 Nr. 37 EStG ) und übernimmt die kompletten Kosten für dieses Goodie auf zwei Rädern, entfällt für den Arbeitnehmer auch die Versteuerung des geldwerten Vorteils. Das bedeutet: Der Mitarbeiter fährt sein Rad dann kosten- und steuerfrei. Diese steuerliche Regelung gilt seit 2019 für Fahrräder und Pedelecs (Motorunterstützung bis 25 km/h). 

Der Leistungsumfang:

Leasingobjekte gelten als Sicherheit für die Finanzierung und müssen zwingend gegen Diebstahl versichert sein. 

Hausratversicherungen decken oft nur das Eigentum des Versicherten ab oder haben andere Beschränkungen. 

Aus diesem Grund bieten die meisten Leasinggeber das Bikeleasing nur in Verbindung mit einer passenden Versicherung an. 

Durch diese ist das Fahrrad mit oder ohne Hilfsmotor und alle fest mit dem Fahrrad verbundenen, nur mit Werkzeug zu demontierenden und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teile, sowie das verwendete Schloss, versichert. 

Nicht fest verbaubares Zubehör (wie beispielsweise Navigationsgeräte und Taschen) sind oft bei Verlust oder Diebstahl nicht über die Versicherung abgedeckt. 

Ebenfalls nicht versichert sind in den meisten Fällen Verschleißteile wie Bremsklötze und Fahrradschläuche, aber auch hier gibt es mittlerweile Anbieter, die selbst Verschleiß abdecken können.

Versicherungsschutz über die Leasinggesellschaften besteht größtenteils für:

  • Vandalismus, 
  • Beschädigung durch Unfall, 
  • Brand, 
  • Explosion, 
  • Blitzschlag, 
  • Fallschäden, 
  • Sturzschäden, 
  • Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten, 
  • Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) und 
  • Diebstahl. 

Bei Diebstahl besteht in den folgenden Fällen Versicherungsschutz direkt über den Leasinggeber: 

  • Diebstahl (aus verschlossenem Kfz und Diebstahl aus gesichertem Fahrradträger),
  • Teildiebstahl (Akku),
  • Einbruchdiebstahl und
  • Raub.

Das Upgrade:

Sollte der Versicherungsnehmer eine umfangreichere Versicherung (inkl. Verschleißschutz oder inkl. losem Zubehör) wünschen, so bleibt größtenteils nichts anderes übrig, als eine weitere Versicherung abzuschließen.

 

Hier kommt es oft zu Überschneidungen der Versicherungsleistungen und sollte vorab mit dem weiteren Versicherer geklärt werden.

 

Für den Großteil der Versicherer stellt allerdings eine Versicherung über das Leasing hinaus kein Problem dar.

 

Grade in Bezug auf die Verschleißteile, wo Schäden deutlich häufiger auftreten, als bei reinem Diebstahl, macht eine Zweitversicherung Sinn.

 

Auch sind die Versicherungen aus dem Leasing oft auf 2 bis 3 Jahre nach dem Kauf begrenzt.

Hier decken Versicherungen, die separat abgeschlossen werden, meist einen deutlich größeren Zeitraum ab oder können nach dem Ablauf des Leasings in Erwägung gezogen werden.

Wichtig hier ist, dass das Kaufdatum des Bikes nicht das Datum ist, aus welchem der Versicherungsnehmer das Leasingobjekt abkauft, sondern die ursprüngliche Übergabe an den Versicherungsnehmer.

Nachteile Fahrradleasing

Obwohl das Fahrradleasing viele Vorteile bietet, gibt es auch einige Nachteile, die man berücksichtigen sollte:

Einschränkungen bei der Auswahl:

Wenn man sich für das Fahrradleasing entscheiden hat, muss man möglicherweise aus einer begrenzten Auswahl an Fahrrädern und E-Bikes auswählen, die von der Leasinggesellschaft angeboten werden.

Laufzeit des Leasingvertrags:

Der Leasingvertrag hat eine feste Laufzeit, in der man das Bike nutzen müsste. Wenn man das Fahrrad nicht mehr benötigt oder nicht mehr verwenden kann, muss man möglicherweise den restlichen Leasingvertrag weiter abbezahlen. Eine vorzeitige Beendigung des Leasings ist ggf. nur bei dem Austritt aus dem Unternehmen möglich.

Versicherung:

In einigen Fällen ist die Versicherung nicht in den monatlichen Leasingraten enthalten, sodass man evtl. zusätzliche Kosten für eine Versicherung tragen muss.

Kosten:

Obwohl das Fahrradleasing finanzielle Vorteile bietet, müsste man dennoch monatliche Leasingraten zahlen, die sich im Laufe der Zeit summieren können. 

Am Ende des Leasingvertrags gehört das Fahrrad auch nicht einem selbst, es sei denn, man entscheiden sich dafür, es zum Restwert zu kaufen.

Reparaturen und Wartung:

Obwohl einige Leasingverträge Reparaturen und Wartung abdecken, muss man ggf. zusätzliche Kosten für diese Dienstleistungen tragen, wenn sie nicht im Leasingvertrag enthalten sind. Oft decken die übernommenen Reparaturen keinen Verschleißschutz, Kosten für Wartungen und ähnliches ab.