Leasing E-Bikes und Diensträder
Mai 17, 2023
Mai 17, 2023
In den heutigen Zeiten des Klimawandels und der im Berufsverkehr kollabierenden Städte ist das Dienstfahrrad auf dem besten Weg, den Firmenwagen einzuholen.
Einige Anbieter wie Eurorad,Lease-a-Bike, JobRad, Bikeleasing Service oder Businessbike Leasing treiben diese Entwicklung voran und bringen die „Diensträder“ wortwörtlich ins Haus.
Hier erklären wir, wie das Bike-Leasing funktioniert, was man beachten muss und welche finanziellen und üblichen Vorteile es mit sich bringt.
Es gibt nur wenige Anbieter, die ein Fahrrad Leasing für Privatpersonen anbieten.
Redet man von Bikeleasing, dann ist damit in erster Linie das Leasing von Dienstfahrrädern für Arbeitnehmer, aber auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibenden gemeint.
JobRad erklärte 2021 das Prinzip wie folgt: „Der Arbeitgeber least das Dienstfahrrad und überlässt es dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin zur Nutzung – auch zur privaten. Aktuell rollen es um die 500.000 Dienst Leasing Räder in Deutschland. Tendenz steigend!“
Als Arbeitnehmer sollte man zuerst seinen Arbeitgeber fragen, ob Diensträder angeboten werden.
Ist dem nicht so, kann das Unternehmen für seine Angestellten einen entsprechenden Leasing-Rahmenvertrag mit einem der Bike-Leasing-Anbieter abschließen.
Fahrradleasing ist eine Option, die Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen zugutekommt.
Hier sind einige Vorteile des Fahrradleasings:
Der Leistungsumfang:
Leasingobjekte gelten als Sicherheit für die Finanzierung und müssen zwingend gegen Diebstahl versichert sein.
Hausratversicherungen decken oft nur das Eigentum des Versicherten ab oder haben andere Beschränkungen.
Aus diesem Grund bieten die meisten Leasinggeber das Bikeleasing nur in Verbindung mit einer passenden Versicherung an.
Durch diese ist das Fahrrad mit oder ohne Hilfsmotor und alle fest mit dem Fahrrad verbundenen, nur mit Werkzeug zu demontierenden und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teile, sowie das verwendete Schloss, versichert.
Nicht fest verbaubares Zubehör (wie beispielsweise Navigationsgeräte und Taschen) sind oft bei Verlust oder Diebstahl nicht über die Versicherung abgedeckt.
Ebenfalls nicht versichert sind in den meisten Fällen Verschleißteile wie Bremsklötze und Fahrradschläuche, aber auch hier gibt es mittlerweile Anbieter, die selbst Verschleiß abdecken können.
Versicherungsschutz über die Leasinggesellschaften besteht größtenteils für:
- Vandalismus,
- Beschädigung durch Unfall,
- Brand,
- Explosion,
- Blitzschlag,
- Fallschäden,
- Sturzschäden,
- Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten,
- Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) und
- Diebstahl.
Bei Diebstahl besteht in den folgenden Fällen Versicherungsschutz direkt über den Leasinggeber:
- Diebstahl (aus verschlossenem Kfz und Diebstahl aus gesichertem Fahrradträger),
- Teildiebstahl (Akku),
- Einbruchdiebstahl und
- Raub.
Normaler Verschleiß bestimmter Bauteile.
- Mangelnde Wartung des E-Bikes.
- Falsche Benutzung des E-Bikes.
- Unfälle mit dem E-Bike.
- Witterungseinflüsse auf das E-Bike.
Das Upgrade:
Sollte der Versicherungsnehmer eine umfangreichere Versicherung (inkl. Verschleißschutz oder inkl. losem Zubehör) wünschen, so bleibt größtenteils nichts anderes übrig, als eine weitere Versicherung abzuschließen.
Hier kommt es oft zu Überschneidungen der Versicherungsleistungen und sollte vorab mit dem weiteren Versicherer geklärt werden.
Für den Großteil der Versicherer stellt allerdings eine Versicherung über das Leasing hinaus kein Problem dar.
Grade in Bezug auf die Verschleißteile, wo Schäden deutlich häufiger auftreten, als bei reinem Diebstahl, macht eine Zweitversicherung Sinn.
Auch sind die Versicherungen aus dem Leasing oft auf 2 bis 3 Jahre nach dem Kauf begrenzt.
Hier decken Versicherungen, die separat abgeschlossen werden, meist einen deutlich größeren Zeitraum ab oder können nach dem Ablauf des Leasings in Erwägung gezogen werden.
Wichtig hier ist, dass das Kaufdatum des Bikes nicht das Datum ist, aus welchem der Versicherungsnehmer das Leasingobjekt abkauft, sondern die ursprüngliche Übergabe an den Versicherungsnehmer.
Nachteile Fahrradleasing
Einschränkungen bei der Auswahl:
Wenn man sich für das Fahrradleasing entscheiden hat, muss man möglicherweise aus einer begrenzten Auswahl an Fahrrädern und E-Bikes auswählen, die von der Leasinggesellschaft angeboten werden.
Laufzeit des Leasingvertrags:
Der Leasingvertrag hat eine feste Laufzeit, in der man das Bike nutzen müsste. Wenn man das Fahrrad nicht mehr benötigt oder nicht mehr verwenden kann, muss man möglicherweise den restlichen Leasingvertrag weiter abbezahlen. Eine vorzeitige Beendigung des Leasings ist ggf. nur bei dem Austritt aus dem Unternehmen möglich.
Kosten:
Obwohl das Fahrradleasing finanzielle Vorteile bietet, müsste man dennoch monatliche Leasingraten zahlen, die sich im Laufe der Zeit summieren können.
Am Ende des Leasingvertrags gehört das Fahrrad auch nicht einem selbst, es sei denn, man entscheiden sich dafür, es zum Restwert zu kaufen.
Reparaturen und Wartung:
Obwohl einige Leasingverträge Reparaturen und Wartung abdecken, muss man ggf. zusätzliche Kosten für diese Dienstleistungen tragen, wenn sie nicht im Leasingvertrag enthalten sind. Oft decken die übernommenen Reparaturen keinen Verschleißschutz, Kosten für Wartungen und ähnliches ab.
Über den Autor
Thomas Giessmann ist seit 2016 ein begeisterter E-Bike-Fahrer.
Seine Mitgliedschaft in verschiedenen Facebook-Gruppen führte zur Spezialisierung auf E-Bike-Versicherungen. In diesen Gruppen stellte
sich immer wieder die Frage nach der besten E-Bike-Versicherung.
Nach 3 Jahren und Hunderten wiederholter Beratungen entwickelte
Thomas Giessmann den ersten E-Bike-Versicherungsvergleich.
Er erlangte sein Wissen durch die Begleitung zahlreicher Schadenfälle.
Kontakt:
Telefon: +49 – 30 – 921 099 530
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