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E-Bike Versicherung Pflicht: Notwendigkeit, Regelungen und Konsequenzen

Juli 12, 2025

Juli 12, 2025

E-Bikes benötigen eine Versicherungspflicht, wenn sie eine Motorleistung über 250 Watt haben oder schneller als 25 Kilometer pro Stunde fahren. Diese E-Bikes gelten rechtlich als Kleinkraftrad und brauchen ein Versicherungskennzeichen. S-Pedelecs mit Tretunterstützung bis 45 Kilometer pro Stunde und E-Bikes, die ohne Treten fahren können, fallen unter diese Versicherungspflicht.

Eine Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Sie anderen mit Ihrem E-Bike zufügen. Für versicherungspflichtige E-Bikes gelten besondere Verkehrsregeln: Sie brauchen einen Führerschein der Klasse AM, müssen einen Helm tragen und dürfen meist nicht auf Radwegen fahren.

Das Fahren ohne gültige Versicherung ist eine Straftat. Es drohen Geldstrafen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Bei einem Unfall ohne Versicherung haften Sie persönlich für alle Schäden an Dritten.

Zusätzlich zur Pflichtversicherung gibt es freiwillige Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen für Ihr eigenes E-Bike. Die Kosten hängen vom Fahrzeugwert, der Motorleistung, Ihrem Alter und Wohnort ab. Eine separate Akku-Versicherung ist sinnvoll, da der Akku oft einen großen Teil des E-Bike-Werts ausmacht.

Welche E-Bikes benötigen eine Versicherung?

E-Bikes benötigen eine Versicherung, wenn ihre Motorleistung 250 Watt übersteigt oder die Motorunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 Kilometer pro Stunde (km/h) anhält. Diese Kriterien definieren die Einstufung und den notwendigen Versicherungsschutz. Eine Haftpflichtversicherung ist für bestimmte E-Bike-Typen zwingend.

Was unterscheidet Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes?

Pedelecs unterstützen die Tretbewegung bis 25 km/h bei einer maximalen Motorleistung von 250 Watt. Sie gelten verkehrsrechtlich als Fahrrad. S-Pedelecs erreichen Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h mit Motorleistungen über 250 Watt und fallen unter die Kfz-Versicherungsregeln. E-Bikes fahren eigenständig ohne Tretunterstützung und gelten ebenfalls als Kleinkraftrad.

Wann benötigt ein E-Bike ein Versicherungskennzeichen?

Ein E-Bike benötigt ein Versicherungskennzeichen, sobald es als Kleinkraftrad eingestuft wird. Dies ist der Fall, wenn die Motorleistung über 250 Watt liegt oder die Geschwindigkeit 25 km/h überschreitet und der Elektromotor auch ohne Tretunterstützung funktioniert oder die Unterstützung über 25 km/h hinausgeht. Diese Motorleistung und Geschwindigkeit bestimmen die Einstufung als Kleinkraftrad, welches das Versicherungskennzeichen erfordert. Das Versicherungskennzeichen dient als Nachweis der bestehenden Haftpflichtversicherung und ist auf öffentlichen Straßen Pflicht.

Wann ist eine Haftpflichtversicherung für E-Bikes notwendig?

Eine Haftpflichtversicherung für E-Bikes ist notwendig, sobald das Fahrzeug als Kleinkraftrad gilt. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Sie mit Ihrem E-Bike bei Dritten verursachen. Typen wie S-Pedelecs oder andere schnelle E-Bikes mit unabhängigem Antrieb fallen unter diese Versicherungspflicht. Das Verkehrsrecht schreibt dies für Fahrzeuge vor, die nicht als normale Fahrräder gelten. Für versicherungspflichtige E-Bikes gelten spezifische Regeln im Straßenverkehr.

Welche Schäden deckt die E-Bike-Haftpflichtversicherung ab?

Die E-Bike-Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Sie mit Ihrem E-Bike verursachen. Die Versicherung schützt bei Unfällen, die zu Verletzungen anderer Personen (Personenschäden), Beschädigungen an fremdem Eigentum (Sachschäden) oder finanziellen Einbußen Dritter (Vermögensschäden) führen. Beispiele sind ein Unfall mit einem Fußgänger, der verletzt wird, das Anfahren eines geparkten Autos oder eine aus einem Unfall resultierende Arbeitsunfähigkeit eines Geschädigten.

Welche Regeln gelten für versicherungspflichtige E-Bikes?

Für versicherungspflichtige E-Bikes gelten spezielle Verkehrsvorschriften, da sie als Kraftfahrzeuge eingestuft sind. Dies umfasst die Helmpflicht, die Nutzung bestimmter Straßen und die Notwendigkeit eines Führerscheins. Fahrer müssen die Fahrbahn nutzen; Radwegnutzung ist in der Regel nicht gestattet. Nichteinhaltung führt zu Bußgeldern oder rechtlichen Konsequenzen bei einem Unfall ohne Versicherung.

Benötigt man einen Führerschein zum Fahren eines E-Bikes?

Ein Führerschein ist für bestimmte E-Bike-Kategorien erforderlich. S-Pedelecs und andere E-Bikes, die als Kleinkraftrad gelten, erfordern einen Führerschein. Die Führerscheinklasse AM ist hierfür die Mindestanforderung. Das Mindestalter für den Erwerb der Klasse AM beträgt 16 Jahre; eine Mofaprüfung reicht nicht aus.

Besteht eine Helmpflicht für E-Bike-Fahrer?

Eine Helmpflicht besteht für Fahrer von E-Bikes, die als Kleinkraftrad eingestuft sind. Diese Fahrzeuge erreichen Geschwindigkeiten über 25 km/h oder 45 km/h und benötigen ein Versicherungskennzeichen. Betroffen sind insbesondere S-Pedelecs.

Welches Mindestalter gilt für das Fahren eines E-Bikes?

Das Mindestalter für das Fahren eines E-Bikes hängt von dessen verkehrsrechtlicher Einstufung ab. Für Pedelecs, die bis 25 km/h unterstützen, gibt es kein gesetzliches Mindestalter. Für S-Pedelecs und andere E-Bikes, die als Kleinkraftrad gelten, beträgt das Mindestalter 16 Jahre, da hierfür ein Führerschein der Klasse AM oder höher notwendig ist.

Muss man E-Bikes anmelden?

Eine formelle Anmeldung oder Zulassung bei einer Behörde ist für E-Bikes, die als Kleinkraftrad gelten, nicht erforderlich; sie benötigen jedoch ein Versicherungskennzeichen. E-Bikes, die als Kleinkraftrad gelten, erfordern kein Zulassungsverfahren wie ein Auto. Stattdessen wird ein Versicherungskennzeichen jährlich bei der Versicherung erworben. Die Zulassungsstelle ist für die Anmeldung von Fahrzeugen mit regulärem Kennzeichen zuständig; dies betrifft E-Bikes in der Regel nicht.

Welche Folgen hat das Fahren ohne E-Bike-Versicherung?

Das Fahren ohne die erforderliche E-Bike-Versicherung hat schwerwiegende rechtliche Konsequenzen gemäß dem Verkehrsrecht. Bestimmte E-Bikes, insbesondere solche mit einer Motorleistung über 250 Watt oder einer Tretunterstützung bis über 25 Kilometer pro Stunde (km/h) oder ohne Tretunterstützung über 6 km/h, gelten verkehrsrechtlich als Kleinkrafträder. Für diese Fahrzeuge ist eine Versicherungspflicht vorgeschrieben. Fehlt das notwendige Versicherungskennzeichen, liegt ein Vergehen gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor. Die Wahl der richtigen Versicherungsart minimiert potenzielle Folgen und sichert Sie umfassend ab.

Welche Strafen drohen bei fehlendem Versicherungsschutz?

Fehlender Versicherungsschutz bei einem versicherungspflichtigen E-Bike stellt eine Straftat dar. Gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz und dem deutschen Strafgesetzbuch drohen bei einem Vergehen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu 1 Jahr. Zudem kann die Fahrerlaubnis entzogen oder ein Führerschein für eine bestimmte Zeit gesperrt werden.

Wer haftet bei einem Unfall ohne Versicherung?

Bei einem Unfall ohne Versicherung haftet der Fahrer des E-Bikes persönlich und uneingeschränkt. Dies führt zu einer erheblichen finanziellen Belastung. Der Unfallverursacher muss sämtliche entstandenen Schäden selbst tragen, wozu Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter zählen. Kfz-Versicherungsregeln betonen die Bedeutung der Absicherung, da Forderungen Dritter an den Unfallverursacher schnell sehr hoch ausfallen können.

Welche Versicherungsarten gibt es für E-Bikes?

Für E-Bikes existieren verschiedene Versicherungsarten, die sich in verpflichtende und freiwillige Kategorien unterteilen. Die Kosten der unterschiedlichen Versicherungsarten variieren je nach Schutzumfang und Fahrzeugmerkmalen.

Die verpflichtende E-Bike-Haftpflichtversicherung

Die E-Bike-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für E-Bikes, die als Kleinkrafträder eingestuft werden. Ihr Zweck ist die Deckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie Dritten im Straßenverkehr zufügen. Diese Notwendigkeit besteht für E-Bikes mit einer Motorleistung über 250 Watt oder einer Geschwindigkeit über 25 km/h, wie S-Pedelecs. Ein sichtbares Versicherungskennzeichen am Fahrzeug ist das äußere Merkmal dieser Versicherungspflicht.

Die freiwillige Teilkasko- und Vollkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung für E-Bikes schützt vor spezifischen Risiken, die nicht durch die Haftpflicht abgedeckt sind. Sie deckt beispielsweise den Diebstahl des gesamten Fahrzeugwerts ab, sowie Schäden durch Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung und Kollision mit Haarwild. Die Vollkaskoversicherung bietet den umfassendsten Schutz. Sie deckt alle Leistungen der Teilkasko ab und schließt zusätzlich selbst verursachte Schäden am eigenen E-Bike ein, selbst bei grober Fahrlässigkeit. Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen sind freiwillige Ergänzungen, die den Schutz des E-Bikes deutlich erweitern.

Was kostet eine E-Bike-Versicherung?

Die Kosten einer E-Bike-Versicherung hängen von mehreren Faktoren ab. Die verschiedenen Tarife und Deckungsoptionen beeinflussen die jährliche Prämie. Weitere Regelungen und Sonderfälle können ebenfalls die Versicherungsentscheidung beeinflussen.

Wovon hängen die Kosten der Versicherung ab?

Die Kosten der Versicherung hängen vom Fahrzeugwert des E-Bikes ab. Höhere Motorleistung und Geschwindigkeit des E-Bikes, wie bei S-Pedelecs, können die Prämie erhöhen. Auch das Alter des Fahrers spielt eine Rolle. Der Wohnort oder die Region, in der das E-Bike hauptsächlich genutzt wird, beeinflusst ebenfalls die Kosten. Der Umfang des gewünschten Versicherungsschutzes, beispielsweise ob nur Haftpflicht oder zusätzlich Teil- oder Vollkasko, ist ein weiterer entscheidender Faktor.

Ist eine zusätzliche Akku-Versicherung sinnvoll?

Eine zusätzliche Akku-Versicherung kann sinnvoll sein. Der Akku stellt einen erheblichen Wertanteil eines E-Bikes dar. Typische Schäden oder Risiken, die den Akku betreffen können, umfassen Diebstahl, Defekte durch Überspannung oder Fallschäden. Die Kosten einer solchen spezifischen Akku-Versicherung sollten gegen den potenziellen Nutzen abgewogen werden, insbesondere angesichts der hohen Reparatur- oder Ersatzkosten eines Akkus bei einem Unfall oder Defekt.

Welche weiteren Regelungen und Sonderfälle betreffen die E-Bike-Versicherung?

Über die grundlegenden Versicherungsarten und Kosten hinaus bestehen spezifische Regelungen und besondere Situationen für die E-Bike-Versicherung. Diese Regeln für E-Bikes unterscheiden sich von denen anderer Fahrzeuge.

Wie unterscheiden sich die Regeln für E-Bikes von anderen Fahrzeugen?

Die Regeln für E-Bikes unterscheiden sich erheblich von denen anderer Fahrzeuge. E-Bikes mit Versicherungspflicht sind S-Pedelecs. Diese bieten eine Tretunterstützung bis 45 Kilometer pro Stunde und verfügen über einen Elektromotor mit einer Motorleistung von bis zu 4000 Watt. Andere Fahrzeuge umfassen Fahrräder, Mofas, Motorroller und Pkw.

S-Pedelecs benötigen keine amtliche Zulassung, aber eine Betriebserlaubnis. Motorroller und Pkw erfordern eine amtliche Zulassung bei der Zulassungsstelle. Ein Versicherungskennzeichen ist für S-Pedelecs verpflichtend. Fahrräder benötigen keines. Mofas und Motorroller führen ein Versicherungskennzeichen. Pkw benötigen ein amtliches Kennzeichen. Für S-Pedelecs ist die Führerscheinklasse AM oder eine höhere notwendig. Fahrräder erfordern keinen Führerschein. Mofas setzen eine Mofaprüfung voraus. Für S-Pedelecs besteht eine Helmpflicht. Fahrräder haben keine Helmpflicht. S-Pedelecs erreichen Geschwindigkeiten von bis zu 45 Kilometer pro Stunde. Normale Fahrräder sind nicht motorisiert. S-Pedelecs verfügen über einen Elektromotor mit bis zu 4000 Watt Leistung. S-Pedelecs fallen unter die Kfz-Versicherungsregeln für Kleinkrafträder. Das Verkehrsrecht behandelt sie als Kraftfahrzeuge. Besondere Situationen werfen spezifische Versicherungsfragen auf.

Benötigen Leih-E-Bikes eine Versicherung?

Ja, Leih-E-Bikes benötigen eine Versicherung. Leih-E-Bikes umfassen Miet-E-Bikes und Fahrzeuge aus Sharing-Diensten. Der Verleiher ist für die grundlegende Haftpflichtversicherung des E-Bike verantwortlich. Der Nutzer trägt die Verantwortung für selbst verursachte Schäden, die über die Haftpflicht hinausgehen, wenn vertraglich vereinbart. Mietverträge legen oft die Versicherungsbedingungen fest. Klären Sie die Deckungssummen und Selbstbeteiligungen. Es stellt sich die Frage, ob die Versicherung auch für Fahrten im Ausland gilt.

Gilt die Versicherung auch für Fahrten im Ausland?

Der Geltungsbereich der Versicherung hängt von der Police ab. Ausland umfasst EU-Länder und Drittstaaten. Die meisten Policen für das E-Bike gelten innerhalb der EU. Fahrten in Drittstaaten erfordern oft eine separate Vereinbarung. Zusätzliche Deckungen oder spezifische internationale Regelungen sind für Fahrten außerhalb des Standard-Geltungsbereichs notwendig. Die gewerbliche Nutzung von E-Bikes unterliegt ebenfalls speziellen Versicherungsanforderungen.

Gilt die Versicherung für gewerblich genutzte E-Bikes?

Gewerblich genutzte E-Bikes erfordern spezielle Versicherungspolicen. Gewerblich genutzte E-Bikes werden für Lieferdienste, Kurierdienste oder als Teil von Firmenflotten eingesetzt. Versicherungsanforderungen für gewerbliche Nutzung unterscheiden sich von privaten Policen. Das höhere Unfallrisiko und die intensivere Nutzung erfordern angepasste Deckungen. Spezialisierte gewerbliche Versicherungspolicen sind hierfür notwendig. Nach einem Schadenfall ist ein strukturiertes Vorgehen erforderlich.

Wie verhält man sich nach einem Schadenfall mit dem E-Bike?

Nach einem Schadenfall mit dem E-Bike ist ein systematisches Vorgehen entscheidend für die reibungslose Abwicklung mit der Versicherung. Sichern Sie die Unfallstelle. Leisten Sie Erste Hilfe. Sichern Sie Beweise, wie Fotos der Situation, des Fahrzeugs und relevanter Schäden. Informieren Sie bei Personenschäden oder Sachschäden Dritter die Polizei. Benachrichtigen Sie umgehend Ihre Versicherung. Dokumentieren Sie den Schadenfall umfassend mit Fotos, Zeugenaussagen und relevanten Daten. Dies beschleunigt die Bearbeitung des Schadens. Meldefristen gegenüber der Versicherung müssen eingehalten werden. Eine verspätete Meldung kann zur Leistungsverweigerung führen. Mögliche Änderungen der Regularien betreffen auch die E-Bike Versicherungspflicht.

Gibt es geplante Änderungen bei der E-Bike-Versicherungspflicht?

Aktuell gibt es Diskussionen und Gesetzesentwürfe bezüglich der E-Bike-Versicherungspflicht. In Deutschland und der EU werden Debatten über eine mögliche Ausweitung der Versicherungspflicht geführt. Diese zielen darauf ab, alle E-Bikes, unabhängig von ihrer Geschwindigkeit oder Motorleistung, in die Pflicht zu nehmen. Verantwortliche Behörden sind das Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie die EU-Kommission. Eine konkrete Änderung ist derzeit nicht für ein spezifisches Jahr angekündigt. Die Diskussionen befinden sich noch in der Konsultationsphase.

Über den Autor

Thomas Giessmann

Thomas Giessmann ist seit 2016 ein begeisterter E-Bike-Fahrer.
Seine Mitgliedschaft in verschiedenen Facebook-Gruppen führte zur Spezialisierung auf E-Bike-Versicherungen. In diesen Gruppen stellte
sich immer wieder die Frage nach der besten E-Bike-Versicherung.

Nach 3 Jahren und Hunderten wiederholter Beratungen entwickelte
Thomas Giessmann den ersten E-Bike-Versicherungsvergleich.
Er erlangte sein Wissen durch die Begleitung zahlreicher Schadenfälle.

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