SIGNAL IDUNA E-Bike Versicherung: Leistungen, Tarife und Details
Juli 01, 2025
Juli 01, 2025
Die SIGNAL IDUNA E-Bike Versicherung schützt Pedelecs und E-Bikes gegen Diebstahl, Unfallschäden und Vandalismus. Der Versicherungsschutz umfasst 3 gestaffelte Tarife (Paket S, M und L) mit Versicherungssummen bis 25.000 EUR. Versicherte erhalten Neuwertentschädigung bei Totalverlust durch Diebstahl oder Raub.
Die Deckung erstreckt sich auf das gesamte E-Bike einschließlich fest montiertem Zubehör und Akku. Spezifische Leistungen gelten für Elektronikschäden durch Kurzschluss, Überspannung oder Induktion. Der Akkuschutz greift bei Verschleiß, wenn die Leistungskapazität unter 60 Prozent der Herstellerangabe fällt und das Bauteil maximal 3 Jahre alt ist.
Versicherte Gefahren sind Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Unfall- und Sturzschäden, Vandalismus, Brand, Blitzschlag und Überschwemmung. Der Schutz gilt weltweit, erfordert aber verkehrsübliche Sicherung durch Schlösser. Als Zusatzleistung bietet die Versicherung einen Fahrrad-Schutzbrief mit Pannenhilfe, Leihrad-Service und Kostenübernahme für Weiter- oder Heimreise bis maximal 2.000 EUR pro Schadenfall.
Was ist die Signal Iduna E-Bike Versicherung?
Eine E-Bike Versicherung ist ein spezielles Versicherungsprodukt, das finanzielle Sicherheit für Ihr Pedelec bietet. Die SIGNAL IDUNA tritt hier als Versicherungsanbieter auf und offeriert diesen Schutz. Unter den Begriff E-Bike fallen in diesen Bedingungen Fahrräder und Pedelecs, jedoch nicht solche, die gewerblich genutzt werden oder versicherungspflichtig sind, wie beispielsweise S-Pedelecs. Die Hauptfunktion dieser Versicherung ist es, Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden oder dem Verlust Ihres E-Bikes zu schützen. Die SIGNAL IDUNA stellt dafür unterschiedliche Tarife zur Verfügung, um den Versicherungsschutz an Ihre Bedürfnisse anzupassen.
Welche Tarife bietet die Signal Iduna für die E-Bike Versicherung an?
Die SIGNAL IDUNA E-Bike Versicherung wird in der Regel über verschiedene Tarif-Pakete angeboten, die oft als Paket S, Paket M und Paket L bezeichnet werden. Das Paket S dient üblicherweise als Grundschutz. Das Paket M offeriert einen ausgewogenen mittleren Schutz. Das Paket L stellt meist den umfassendsten Schutz dar. Diese Tarife sind in ihrer Struktur gestaffelt, sodass Sie den Schutzumfang entsprechend Ihren individuellen Anforderungen und Ihrem Sicherheitsbedürfnis wählen können. Die genauen Bezeichnungen und Inhalte der Tarife entnehmen Sie bitte den aktuellen Angebotsunterlagen der SIGNAL IDUNA. Entscheidend ist, wie sich die Leistungen der einzelnen Tarife voneinander unterscheiden.
Wie unterscheiden sich die Tarife der Signal Iduna E-Bike Versicherung?
Die Tarife der SIGNAL IDUNA E-Bike Versicherung unterscheiden sich hauptsächlich im Umfang der abgedeckten Gefahren und der Höhe der Versicherungssumme. Ein Basistarif wie Paket S könnte beispielsweise primär Diebstahlschutz beinhalten, während umfassendere Tarife wie Paket M oder L zusätzlich Schäden durch Unfall, Vandalismus oder Elektronikschäden abdecken. Mögliche Ausschlüsse oder geringere Leistungsgrenzen können ebenfalls tarifabhängig variieren, zum Beispiel bei Verschleißteilen oder sehr alten E-Bikes. Die Wahl eines bestimmten Tarifs bestimmt maßgeblich, gegen welche Risiken und bis zu welcher Höhe Ihr E-Bike versichert ist. Über die Standardleistungen der Pakete hinaus besteht oft die Möglichkeit, den Schutz durch zusätzliche Bausteine zu erweitern.
Welche zusätzlichen Bausteine gibt es bei der Signal Iduna?
Ein wichtiger zusätzlicher Baustein, den die SIGNAL IDUNA für die E-Bike Versicherung anbietet, ist der Fahrrad-Schutzbrief. Dieser Baustein erweitert den Versicherungsschutz um Leistungen rund um Pannen- und Unfallhilfe. Der Zweck des Fahrrad-Schutzbriefs ist es, Ihnen auch unterwegs bei Problemen mit dem E-Bike Mobilität zu gewährleisten. Zu den Vorteilen gehören beispielsweise die Organisation und Kostenübernahme für einen Abschleppdienst zur nächsten Fahrradwerkstatt, die Bereitstellung eines Leihrads oder die Organisation der Weiter- oder Heimreise. Dieser Baustein ist besonders für Personen konzipiert, die regelmäßig längere Touren unternehmen oder auf ihr E-Bike für den täglichen Weg angewiesen sind und umfassende Unterstützung im Schadenfall wünschen. Solche Bausteine ergänzen den gesamten Schutz des E-Bikes sinnvoll.
Welchen Schutz bietet die Signal Iduna E-Bike Versicherung?
Die SIGNAL IDUNA E-Bike Versicherung bietet einen umfassenden finanziellen Schutz gegen diverse Gefahren und Risiken. Zum generellen Leistungsumfang gehört die Absicherung gegen Verluste durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub. Ebenfalls versichert sind unvorhergesehene Zerstörung oder Beschädigung aller Art. Zu den wichtigsten versicherten Gefahren zählen Unfall- und Sturzschäden, Vandalismus, Brand, Blitzschlag, Explosion, Fahrzeuganprall und Einwirkungen von Tieren. Auch Schäden durch Überschwemmung und eindringende Feuchtigkeit sind abgedeckt, mit Ausnahme von Rostschäden unter bestimmten Bedingungen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist sogar Verschleiß an Bauteilen mitversichert.
Nicht abgedeckt sind hingegen typischerweise Schäden, die die Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigen, wie zum Beispiel reine Kratzer oder bestimmte Rostschäden. Auch Schäden durch Teilnahme an Radsportveranstaltungen (ausgenommen Diebstahl), durch den Genuss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder durch die Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften sind ausgeschlossen. Der Schutz erstreckt sich auf verschiedene Teile des E-Bikes.
Welche Teile des E-Bikes sind bei der Signal Iduna mitversichert?
Bei der SIGNAL IDUNA sind das versicherte Fahrrad oder E-Bike selbst sowie dessen Bauteile mitversichert. Dazu zählt auch das fest mit dem Fahrrad verbundene Zubehör. Unter Zubehör versteht man hier beispielsweise fest montierte Schlösser, Gepäckträger oder Beleuchtungsanlagen. Auch loses Fahrradzubehör, wie Fahrradtaschen oder ein Fahrradcomputer, ist versichert, wenn es zusammen mit dem Fahrrad abhandenkommt.
Für bestimmte Komponenten gibt es spezifische Regelungen. Beispielsweise sind Schäden durch Verschleiß, Abnutzung und Alterung von Reifen und Bremsen bis zu einem Fahrrad-Alter von 3 Jahren mitversichert. Für andere Bauteile kann die Leistung bei Verschleiß ab einem Fahrradalter von 6 Jahren reduziert sein. Der Akku als zentrales Bauteil genießt ebenfalls spezifischen Schutz, unterliegt aber auch eigenen Bedingungen, insbesondere hinsichtlich Alter und Leistungskapazität im Schadenfall. Ein wichtiger Aspekt des Schutzes ist die Absicherung gegen Diebstahl.
Deckt die Signal Iduna Diebstahl des E-Bikes ab?
Ja, die Signal Iduna E-Bike Versicherung deckt Diebstahl ab. Der grundlegende Schutz bei Diebstahl umfasst in der Regel die Erstattung des Neuwerts des E-Bikes zum Zeitpunkt des Schadeneintritts, sofern dies im Vertrag vereinbart ist. Eine allgemeine Voraussetzung für den Diebstahlschutz ist, dass das versicherte Fahrrad oder E-Bike zum Schadenzeitpunkt nachweislich in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss gesichert war. Auch der Akku des versicherten E-Bikes muss zum Schadenzeitpunkt nachweislich gegen einfachen Diebstahl gesichert sein. Eine wirksame Diebstahlsicherung ist somit essentiell für den Versicherungsschutz. Die Versicherung unterscheidet dabei verschiedene Arten von Diebstahl.
Welche Arten von Diebstahl sind abgedeckt?
Die SIGNAL IDUNA E-Bike Versicherung deckt verschiedene Arten von Diebstahl ab. Dazu gehören:
- Einfacher Diebstahl: Hierunter fällt die Entwendung des gesicherten Fahrrads oder E-Bikes sowie des gesicherten Akkus.
- Einbruchdiebstahl: Dieser liegt vor, wenn das Fahrrad oder E-Bike aus einem verschlossenen Gebäude oder einem verschlossenen Raum eines Gebäudes mittels Einbruch oder Aufbrechens gestohlen wird. Dies gilt auch für den Diebstahl aus verschlossenen Kraftfahrzeugen und deren Anhängern in fester Bauweise; eine Abdeckung mit Planen reicht hier nicht aus.
- Diebstahl vom Fahrradträger: Versichert ist der Diebstahl des Fahrrads oder E-Bikes vom fest montierten Fahrradträger am Kraftfahrzeug, wenn es mit einem abschließbaren Rahmenhalter befestigt oder durch ein Schloss am Fahrradhalter gesichert war.
- Raub: Raub ist abgedeckt, wenn Gewalt angewendet wird, um den Widerstand gegen die Wegnahme zu brechen, oder wenn das Fahrrad oder E-Bike unter Androhung von Leibesgefahr herausgegeben wird. Auch die Wegnahme bei unfallbedingter oder sonstig unverschuldeter Bewusstlosigkeit des Versicherungsnehmers fällt darunter.
Diese Absicherung gilt an verschiedenen Orten, vorausgesetzt die Sicherungsbedingungen sind erfüllt. Neben Diebstahl sind auch Unfall- und Sturzschäden ein wichtiges Thema.
Welche Unfall- und Sturzschäden am E-Bike übernimmt die Signal Iduna?
Die SIGNAL IDUNA übernimmt Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung (Neuwert bei Zerstörung, sofern vereinbart) bei Unfall- und Sturzschäden am versicherten E-Bike. Abgedeckt sind unvorhergesehene Beschädigungen oder die Zerstörung des E-Bikes, die direkt durch einen Unfall oder einen Sturz verursacht wurden. Typische Situationen sind beispielsweise Kollisionen mit anderen Fahrzeugen oder Gegenständen, aber auch Stürze aufgrund von Straßenschäden oder plötzlichen Ausweichmanövern. Ein Unfall oder Sturz im Versicherungskontext bezeichnet ein plötzlich von außen einwirkendes Ereignis, das zu einem Sachschaden am E-Bike führt. Neben diesen unfallbedingten Schäden ist auch Vandalismus ein relevantes Risiko.
Ist das E-Bike bei der Signal Iduna gegen Vandalismus geschützt?
Ja, das E-Bike ist bei der SIGNAL IDUNA gegen Vandalismus geschützt. Der Schutzumfang bei mutwilliger Beschädigung durch Dritte deckt Schäden ab, die durch Vandalismus entstehen. Beispiele für Vandalismusschäden sind zerstochene Reifen, abgebrochene Spiegel oder verbogene Rahmen, verursacht durch fremde Personen. Schäden wie mutwillig zerkratzter Lack sind jedoch ausgeschlossen, wenn sie die Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigen.
Die Leistungserbringung bei Vandalismus setzt voraus, dass die Beschädigung oder Zerstörung des E-Bikes vorsätzlich und widerrechtlich durch Dritte erfolgte. Ein weiterer wichtiger Aspekt sind mögliche Elektronikschäden am E-Bike.
Deckt die Signal Iduna Elektronikschäden am E-Bike ab?
Ja, die SIGNAL IDUNA E-Bike Versicherung deckt Elektronikschäden ab. Die Abdeckung von Schäden an der Elektronik des E-Bikes ist ein wichtiger Bestandteil, insbesondere für den Akku. Speziell für den Akku sind Elektronikschäden durch Kurzschluss, Überspannung oder Induktion versichert. Beispiele hierfür sind Defekte am Batteriemanagementsystem, am Display oder an der Motorsteuerung, die auf solche elektrischen Ursachen zurückzuführen sind. Andere elektronische Bauteile des E-Bikes können im Rahmen der allgemeinen Deckung für Unfall, Sturz oder andere versicherte Gefahren geschützt sein. Der Akkuschutz selbst umfasst noch weitere spezifische Leistungen.
Was leistet der Akkuschutz der Signal Iduna E-Bike Versicherung?
Der Akkuschutz der SIGNAL IDUNA E-Bike Versicherung bietet spezielle Leistungen für den Akku als eines der wertvollsten Bauteile des E-Bikes. Versichert sind Schäden am Akku durch eine Vielzahl von Ursachen. Dazu gehören Verschleiß, Abnutzung und Alterung. Ebenfalls abgedeckt sind Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung oder Herstellergarantie. Weiterhin sind Schäden durch unsachgemäße Bedienung, Unfall, Fall, Sturz und Vandalismus versichert. Auch Überschwemmung und eindringende Feuchtigkeit (ausgenommen Rostschäden), Elektronikschäden wie Kurzschluss, Überspannung oder Induktion sowie Einwirkungen von Tieren fallen unter den Akkuschutz.
Die Versicherung übernimmt die Kosten des Austauschs, wenn der Akku zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 3 Jahre ist und seine Leistungskapazität aus einem der genannten Gründe nur noch höchstens 60 Prozent der vom Hersteller angegebenen Leistung beträgt.
Was kostet die Signal Iduna E-Bike Versicherung?
Die Kosten für eine SIGNAL IDUNA E-Bike Versicherung variieren und sind nicht pauschal festgelegt. Verschiedene Faktoren beeinflussen die Höhe der Prämie.
Ein wesentlicher Kostenfaktor ist der Kaufpreis Ihres E-Bikes oder Pedelecs, da dieser die Versicherungssumme maßgeblich bestimmt. Auch das Alter des Fahrrads und der gewählte Leistungsumfang spielen eine Rolle. Die genaue Berechnung des Beitrags hängt von diesen und weiteren individuellen Kriterien ab, die im Folgenden näher erläutert werden.
Wie berechnet die Signal Iduna den Beitrag für E-Bikes?
Der Beitrag für die SIGNAL IDUNA E-Bike Versicherung wird auf Basis mehrerer Kriterien individuell kalkuliert.
Zu den allgemeinen Faktoren, die die Beitragsberechnung beeinflussen, gehören:
- Der Kaufpreis des E-Bikes (Neupreis inklusive Zubehör), der als Versicherungssumme vereinbart wird. Die maximale Versicherungssumme beträgt 25.000 EUR.
- Das Fahrrad-Alter, das insbesondere bei der Leistung für Verschleißschäden relevant ist.
- Die Ausstattung und das mitversicherte Zubehör des Fahrrads.
- Der gewählte Tarif und eventuelle Zusatzbausteine, wie ein Schutzbrief.
Die Versicherungssumme soll dem Neuwert entsprechen und bildet die Grundlage für die Entschädigungsleistung im Schadenfall.
Was bedeutet Neuwertentschädigung?
Neuwertentschädigung bedeutet, dass im Schadenfall der Wiederbeschaffungspreis eines neuen, gleichwertigen E-Bikes erstattet wird. Dieser Ansatz sichert den vollen Wert des E-Bikes ab, anstatt nur den geringeren Zeitwert zu ersetzen, den das Rad zum Zeitpunkt des Schadens hatte.
Bei einem Totalschaden oder Diebstahl erhalten Sie somit die finanziellen Mittel, um sich ein vergleichbares neues Modell anzuschaffen.
Wie lange zahlt die Signal Iduna den Neuwert eines E-Bikes?
Bei Diebstahl, Raub oder Verlust zahlt die SIGNAL IDUNA den Neuwert Ihres E-Bikes zum Zeitpunkt des Schadeneintritts für die Wiederbeschaffung. Eine generelle zeitliche Begrenzung für diese Neuwertleistung bei Totalverlust des gesamten E-Bikes ist in den Bedingungen nicht explizit genannt.
Was nach Ablauf bestimmter Fristen geschieht, bezieht sich auf spezifische Schadensarten oder Bauteile:
- Für Schäden durch Verschleiß, Abnutzung und Alterung an Reifen und Bremsen besteht Versicherungsschutz bis zu einem Fahrradalter von 3 Jahren.
- Die Leistung für Schäden durch Verschleiß, Abnutzung und Alterung anderer versicherter Sachen oder deren Bauteile (ausgenommen Akku, Reifen, Bremsen) nimmt ab einem Fahrradalter von 6 Jahren jährlich um 20 Prozent ab und beträgt ab dem 9. Jahr 20 Prozent des Neuwertes.
- Für den Akku gelten eigene Regelungen bezüglich Alter und Leistungskapazität für einen Austausch.
Das Fahrrad-Alter beeinflusst also die Entschädigungshöhe bei bestimmten Teilschäden, während bei einem Totalverlust wie Diebstahl der Neuwert zum Schadenszeitpunkt maßgeblich ist.
Gibt es Altersgrenzen für E-Bikes bei der Neuwertentschädigung der Signal Iduna?
Ja, es gibt altersabhängige Regelungen, die die Entschädigung beeinflussen, auch wenn bei einem Totalverlust des E-Bikes (z.B. durch Diebstahl) grundsätzlich der Neuwert zum Zeitpunkt des Schadens erstattet wird. Das Alter des E-Bikes spielt insbesondere bei der Entschädigung für bestimmte Fahrradteile oder Schadensarten eine Rolle.
Typische Altersgrenzen und Regelungen sind:
- Akku: Die Kosten für den Austausch werden übernommen, wenn der Akku zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 3 Jahre ist und seine Leistungskapazität aufgrund eines versicherten Schadens nur noch höchstens 60 Prozent der Herstellerangabe beträgt.
- Reifen und Bremsen: Schäden durch Verschleiß, Abnutzung und Alterung sind bis zu einem Fahrradalter von 3 Jahren mitversichert.
- Andere Bauteile: Bei Verschleiß, Abnutzung und Alterung anderer Teile (außer Akku, Reifen, Bremsen) reduziert sich die Leistung ab einem Fahrradalter von 6 Jahren jährlich um 20 Prozent. Ab dem 9. Jahr beträgt die Leistung 20 Prozent des Neuwertes.
Diese altersbedingten Faktoren sind bei der Kalkulation der Entschädigung für spezifische Schäden relevant. Neben dem reinen Sachschutz bietet die Versicherung oft auch weitere Leistungen an.
Welche Zusatzleistungen bietet die Signal Iduna?
Die SIGNAL IDUNA E-Bike Versicherung bietet die Möglichkeit, den Versicherungsschutz durch Zusatzleistungen wie einen Fahrrad-Schutzbrief zu erweitern. Dieser Schutzbrief ist oft in höherwertigen Tarif-Paketen bereits enthalten oder kann als separater Baustein gewählt werden.
Der allgemeine Zweck solcher Zusatzleistungen ist es, Ihnen über den reinen Sachschadenersatz hinausgehende Hilfe und Services zu bieten, insbesondere um Ihre Mobilität sicherzustellen. Ein Schutzbrief der SIGNAL IDUNA beinhaltet verschiedene Hilfeleistungen im Pannen- oder Schadenfall.
Was enthält der Schutzbrief oder die Mobilitätsgarantie der Signal Iduna?
Ein Fahrrad-Schutzbrief der SIGNAL IDUNA E-Bike Versicherung enthält Leistungen zur Sicherstellung Ihrer Mobilität nach einer Panne, einem Unfall oder einem Diebstahl des versicherten Fahrrads.
Spezifisch abgedeckte Services umfassen typischerweise:
- Pannenhilfe und Abschleppdienst: Kann das Fahrrad nicht vor Ort fahrbereit gemacht werden, organisiert der Dienstleister den Abtransport zur nächsten Fahrradwerkstatt oder einem anderen gewünschten Ort.
- Leihrad: Die Entschädigung für eine alternative Leistung wie eine Hotelübernachtung, die Kosten für die Weiter- oder Rückfahrt oder ein Leihfahrrad ist auf maximal 250 EUR begrenzt
- Weiter- oder Heimreise: Organisation und Kostenübernahme für die Weiterfahrt zum Zielort oder die Rückfahrt zum Wohnort.
- Hotelübernachtung: Übernahme von Übernachtungskosten, wenn das Fahrrad nicht am selben Tag repariert werden kann.
- Fahrradrücktransport: Transport des Fahrrads zu einer Werkstatt an einem anderen Ort, wenn eine Reparatur innerhalb von drei Werktagen am Schadenort nicht möglich ist.
- 24-Stunden-Service: Unterstützung bei der Suche nach einer nächstgelegenen Fahrradwerkstatt.
Diese Leistungen gelten ab einer bestimmten Entfernung vom Wohnort (üblicherweise 10 km) und sind in ihrer Gesamthöhe pro Versicherungsfall (maximal 2.000 EUR) und Anzahl der Schadenereignisse pro Jahr (maximal 3) begrenzt. Der Schutzbrief bietet auch spezifische Pannenhilfe.
Welche Pannenhilfe leistet die Signal Iduna E-Bike Versicherung?
Die SIGNAL IDUNA E-Bike Versicherung leistet im Rahmen des Fahrrad-Schutzbriefes Pannenhilfe, um Ihre Weiterfahrt nach einer Panne zu ermöglichen. Diese greift, wenn das versicherte Fahrrad wegen einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls ausfällt.
Die spezifischen Dienstleistungen im Rahmen der Pannenhilfe umfassen:
- Organisation des Abtransports: Kann das Fahrrad an der Schadenstelle oder dem Leistungsort nicht wieder fahrbereit gemacht werden, wird der Transport des Fahrrads (inklusive Gepäck) zur nächstgelegenen Fahrradwerkstatt oder einem gewünschten Ort in vergleichbarer Entfernung organisiert. Alternativ kann der Transport zum Wohnort erfolgen, wenn dieser näher liegt.
- Unterstützung bei technischen Problemen: Ein 24-Stunden-Service hilft bei der Suche nach der nächstgelegenen Fahrradwerkstatt.
Keine Panne im Sinne der Bedingungen liegt vor bei fehlendem Reifendruck, der mit einer Luftpumpe behoben werden kann, oder bei einem entladenen oder entwendeten Akku. Der Schutz gilt an bestimmten Orten und zu bestimmten Zeiten.
Wo und wann gilt der Schutz der Signal Iduna E-Bike Versicherung?
Der Schutz der SIGNAL IDUNA E-Bike Versicherung gilt grundsätzlich weltweit für die reine Gegenstandsversicherung (also für Schäden wie Diebstahl, Beschädigung etc.). Der Fahrrad-Schutzbrief hingegen hat einen eingeschränkten Geltungsbereich auf das geografische Europa, die Anliegerstaaten des Mittelmeeres sowie die Kanarischen Inseln und Madeira.
Der Versicherungsschutz greift in verschiedenen Situationen, beispielsweise Zuhause, unterwegs im Straßenverkehr oder auf Fahrradurlauben, sofern die Bedingungen des Vertrags erfüllt sind. Der Schutz besteht während der gesamten Vertragslaufzeit, Tag und Nacht, ohne spezielle Nachtklausel für Diebstahlschutz, solange das Fahrrad ordnungsgemäß gesichert ist. Voraussetzung für den Schutz ist der Abschluss eines gültigen Versicherungsvertrags und die Zahlung der Beiträge.
Wie schließt man die Signal Iduna E-Bike Versicherung ab?
Der Abschluss einer SIGNAL IDUNA E-Bike Versicherung erfolgt durch Ihren Antrag und dessen Annahme durch die SIGNAL IDUNA. Dieser Prozess beginnt typischerweise mit der Informationseinholung über die verschiedenen Tarife und Leistungen. Sie können die Versicherung online über die Webseite der SIGNAL IDUNA oder über einen persönlichen Ansprechpartner bzw. Vermittler abschließen. Nach Prüfung Ihres Antrags und der zu versichernden Risiken stellt die SIGNAL IDUNA bei Annahme einen Versicherungsschein aus. Für den Abschluss sind bestimmte Informationen und Unterlagen erforderlich.
Welche Informationen und Unterlagen braucht man für den Abschluss?
Für den Abschluss einer SIGNAL IDUNA E-Bike Versicherung benötigen Sie persönliche Daten und spezifische Angaben zu Ihrem E-Bike.
Zu den erforderlichen persönlichen Daten zählen in der Regel:
- Ihr vollständiger Name
- Ihre aktuelle Adresse
- Ihr Geburtsdatum
Die benötigten E-Bike-Spezifikationen umfassen:
- Den Kaufpreis des E-Bikes inklusive Zubehör (Neuwert)
- Das Kaufdatum des E-Bikes
- Den Hersteller und das Modell des E-Bikes
- Die Rahmennummer des E-Bikes
Als Nachweis für den Kaufpreis und das Kaufdatum ist häufig die Vorlage des Kaufbelegs erforderlich. Neben den erforderlichen Informationen sind auch bestimmte Bedingungen für den Versicherungsschutz relevant.
Welche Bedingungen hat die Signal Iduna E-Bike Versicherung?
Die Bedingungen der SIGNAL IDUNA E-Bike Versicherung sind in den Versicherungsunterlagen, insbesondere den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (VBGV) und den Zusatzbedingungen für Fahrrad-Kasko, detailliert festgelegt. Diese regeln die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien.
Allgemeine Voraussetzungen für den Versicherungsschutz umfassen häufig:
- Das E-Bike oder Pedelec darf nicht versicherungspflichtig sein (z.B. S-Pedelecs).
- Eine gewerbliche Nutzung des Fahrrads ist ausgeschlossen. Eine gewerbliche Nutzung liegt vor, wenn mit dem Fahrrad Geld verdient wird (z.B. Vermietung) oder es einen dienstlichen Zweck erfüllt (z.B. Paketdienst).
- Das Fahrrad muss zum Schadenzeitpunkt nachweislich durch ein geeignetes Schloss gesichert sein, um bei Diebstahl Versicherungsschutz zu genießen.
- Der Akku muss ebenfalls nachweislich gegen einfachen Diebstahl gesichert sein.
Es kann auch ein Höchstalter des E-Bikes bei Vertragsbeginn oder eine maximale Versicherungssumme (z.B. 25.000 EUR) geben. Im Falle eines Schadens oder Diebstahls sind spezifische Schritte zur Schadenmeldung einzuhalten.
Was tun bei einem Schaden oder Diebstahl des E-Bikes?
Bei einem Schaden oder Diebstahl Ihres E-Bikes müssen Sie den Schaden unverzüglich der SIGNAL IDUNA melden. Im Falle eines Diebstahls, Verlusts oder Liegenlassens ist zusätzlich eine sofortige Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle notwendig.
Der Prozess der Schadenmeldung beim Versicherer umfasst folgende Schritte:
- Kontaktaufnahme mit der SIGNAL IDUNA: Dies kann über das Kundenportal, die Mobile App, telefonisch über Service-Hotlines oder Ihren persönlichen Ansprechpartner erfolgen.
- Einreichung einer Schadenanzeige: Sie müssen ein Verzeichnis der abhandengekommenen, zerstörten oder beschädigten Sachen vorlegen.
- Angabe notwendiger Informationen: Dazu gehören der Versicherungswert der Sachen bzw. der Anschaffungspreis und das Anschaffungsjahr. Diese Angaben sind nachzuweisen.
Bewahren Sie beschädigte Teile bis zur Besichtigung durch den Versicherer auf und dokumentieren Sie den Schaden, wenn möglich, mit Fotos. Die Schnelligkeit der Regulierung eines Schadens ist oft entscheidend.
Wie schnell erfolgt die Regulierung eines Schadens?
Die Geschwindigkeit der Schadenregulierung bei der SIGNAL IDUNA variiert je nach Einzelfall. Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen des Versicherers zum Grund und zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind.
Faktoren, die die Dauer beeinflussen, sind:
- Die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und Informationen durch Sie.
- Die Komplexität des Schadenfalls.
- Die Notwendigkeit externer Gutachten oder weiterer Prüfungen.
- Die aktuelle Auslastung der Schadenabteilung der SIGNAL IDUNA.
Sie können jedoch einen Monat nach Anzeige des Schadens eine Abschlagszahlung in Höhe des Betrags beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist. Die SIGNAL IDUNA ist bestrebt, Schäden zügig zu bearbeiten. Neben der zügigen Bearbeitung von Schäden gibt es weitere Besonderheiten, die die SIGNAL IDUNA E-Bike Versicherung auszeichnen.
Welche Besonderheiten hat die Signal Iduna E-Bike Versicherung?
Die SIGNAL IDUNA E-Bike Versicherung zeichnet sich durch spezifische Merkmale aus, die über einen reinen Grundschutz hinausgehen können. „Besonderheiten“ beziehen sich auf spezielle Deckungselemente oder Bedingungen.
Allgemeine Merkmale, die für die SIGNAL IDUNA E-Bike Versicherung typisch sein können:
- Umfassender Schutz für den Akku, der auch Verschleiß und Elektronikschäden unter bestimmten Voraussetzungen einschließt.
- Mitversicherung von fest verbundenem und unter Umständen auch losem Zubehör, wenn es zusammen mit dem Fahrrad abhandenkommt.
- Keine generelle Nachtklausel, solange das Fahrrad ordnungsgemäß gesichert ist.
- Der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bei Schäden bis 10.000 EUR (gilt nicht bei bestimmten Ausschlüssen wie Alkoholkonsum).
- Weltweiter Schutz in der Gegenstandsversicherung (abweichender Geltungsbereich für den Schutzbrief).
Die genaue Gültigkeit des Versicherungsschutzes ist dabei ein zentrales Merkmal jeder E-Bike Versicherung.
Wo gilt der Versicherungsschutz für das E-Bike?
Der Versicherungsschutz der SIGNAL IDUNA E-Bike Versicherung für die gewählten Gefahren (z.B. Diebstahl, Beschädigung) gilt weltweit ohne zeitliche Einschränkung, soweit in den Zusatzbedingungen nichts anderes vereinbart ist.
Für den optionalen Fahrrad-Schutzbrief ist der Geltungsbereich jedoch geografisch begrenzt. Dieser Schutz besteht für Schadenfälle innerhalb:
- Des geografischen Europas.
- Der Anliegerstaaten des Mittelmeeres.
- Auf den Kanarischen Inseln und Madeira.
Der Schutz gilt sowohl Zuhause an Ihrem Wohnort als auch unterwegs, beispielsweise auf Fahrradurlauben innerhalb dieser Gebiete. Mit dem Abschluss der Versicherung gehen für den Versicherungsnehmer auch bestimmte Verpflichtungen einher.
Welche Verpflichtungen hat man als Versicherungsnehmer?
Als Versicherungsnehmer der SIGNAL IDUNA E-Bike Versicherung haben Sie bestimmte vertragliche Pflichten (Obliegenheiten) zu erfüllen. Die Einhaltung dieser ist Voraussetzung für den vollen Leistungsanspruch.
Zu den allgemeinen Pflichten gehören:
- Pünktliche und vollständige Zahlung der Versicherungsbeiträge.
- Wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung aller Fragen im Antragsformular.
- Unverzügliche Mitteilung bei einem Wechsel des versicherten Fahrrads oder anderer relevanter Umstände.
- Im Schadenfall: Unverzügliche Meldung des Schadens, Mitwirkung bei der Schadenermittlung und -minderung, sowie wahrheitsgemäße Angaben.
- Sicherung des Fahrrads und Akkus gegen Diebstahl durch ein geeignetes Schloss.
- Geringhaltung der Kosten des Schadens.
Die Einhaltung dieser Verpflichtungen kann auch die Möglichkeit beeinflussen, die Versicherung vorzeitig zu beenden.
Kann man die Versicherung vorzeitig beenden?
Ja, die SIGNAL IDUNA E-Bike Versicherung kann unter bestimmten Umständen vorzeitig beendet werden. Sowohl Sie als Versicherungsnehmer als auch die SIGNAL IDUNA können die Fahrrad-Kasko unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten in Textform kündigen.
Gründe und Regelungen für eine vorzeitige Kündigung:
- Ordentliche Kündigung: Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (sofern eine vereinbart ist) oder bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren bereits zum Ablauf des dritten Jahres.
- Kündigung im Schadenfall: Nach Eintritt eines Versicherungsfalls können beide Parteien den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach Auszahlung der Entschädigung oder Ablehnung der Leistung erfolgen.
- Kündigung bei Beitragserhöhung: Wenn die SIGNAL IDUNA den Beitrag erhöht, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen.
- Verkauf des E-Bikes: Bei Veräußerung des Fahrrads geht der Vertrag auf den Erwerber über, dieser oder der Versicherer können aber innerhalb eines Monats kündigen.
Die Kündigung muss stets in Textform erfolgen. Die genauen Fristen und Bedingungen sind den Versicherungsunterlagen zu entnehmen.
Über den Autor
Thomas Giessmann ist seit 2016 ein begeisterter E-Bike-Fahrer.
Seine Mitgliedschaft in verschiedenen Facebook-Gruppen führte zur Spezialisierung auf E-Bike-Versicherungen. In diesen Gruppen stellte
sich immer wieder die Frage nach der besten E-Bike-Versicherung.
Nach 3 Jahren und Hunderten wiederholter Beratungen entwickelte
Thomas Giessmann den ersten E-Bike-Versicherungsvergleich.
Er erlangte sein Wissen durch die Begleitung zahlreicher Schadenfälle.
Kontakt:
Telefon: +49 – 30 – 921 099 530
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