E-Bike Versicherung mit Kennzeichen: Pflicht, Kosten und Leistungen
Juli 11, 2025
Juli 11, 2025
Ein Versicherungskennzeichen ist für E-Bikes ab 250 Watt Nenn-Dauerleistung oder einer Tretunterstützung über 25 km/h gesetzlich vorgeschrieben. Diese Fahrzeuge gelten als Kleinkrafträder und benötigen eine separate Versicherung sowie ein Kennzeichen zur Teilnahme am Straßenverkehr.
S-Pedelecs und E-Mofas erreichen Geschwindigkeiten bis zu 45 km/h und dürfen ausschließlich auf öffentlichen Straßen oder speziell freigegebenen Radwegen fahren. Fahrer müssen einen Führerschein der Klasse AM besitzen und einen geeigneten Helm tragen. Die Helmpflicht und Führerscheinpflicht unterscheiden diese Fahrzeuge von normalen Pedelecs.
Eine E-Bike Versicherung mit Kennzeichen kostet jährlich zwischen 50 und 150 Euro. Die Versicherung deckt Schäden durch Diebstahl, Unfälle, Vandalismus, Naturgewalten und Elektronikdefekte ab. Das Versicherungskennzeichen beantragen Sie direkt bei einer Versicherungsgesellschaft und erneuern es jährlich vom 1. März bis Ende Februar des Folgejahres.
Die Versicherung bietet Schutz vor finanziellen Folgen durch Schäden am eigenen E-Bike und durch Schäden, die Sie Dritten verursachen. Je nach Tarif ersetzt die Versicherung den Neuwert oder Zeitwert des E-Bikes und übernimmt Reparaturkosten bis zu einer festgelegten Höchstgrenze.
Wann braucht ein E-Bike ein Versicherungskennzeichen?
Ein Versicherungskennzeichen ist für ein E-Bike notwendig, wenn es als Kleinkraftrad eingestuft wird. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) legen die Kriterien für diese Einstufung in Deutschland fest. Fahrzeuge, die die gesetzlichen Grenzwerte eines normalen Pedelecs überschreiten, fallen unter diese Regelung und benötigen ein solches Kennzeichen sowie eine separate Versicherung.
Welche E-Bikes gelten als Kleinkrafträder?
Als Kleinkrafträder gelten gemäß deutscher Gesetzgebung E-Bikes, deren Motorleistung über 250 Watt Nenn-Dauerleistung liegt. Auch wenn die Tretunterstützung über 25 km/h wirkt oder die Bauartgeschwindigkeit des Fahrzeugs über 25 km/h liegt, erfolgt eine Klassifizierung als Kleinkraftrad. Konkrete Beispiele für solche E-Bikes sind S-Pedelecs und E-Mofas. Diese Fahrzeuge erreichen höhere Geschwindigkeiten als normale Pedelecs.
Wie schnell fährt ein E-Bike mit Kennzeichen?
E-Bikes, die ein Versicherungskennzeichen erfordern, wie S-Pedelecs, dürfen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h erreichen. Normale E-Bikes, die kein Kennzeichen benötigen, sind auf eine Tretunterstützung bis maximal 25 km/h begrenzt und gelten als Fahrräder.
Warum brauchen normale E-Bikes kein Nummernschild?
Normale E-Bikes, auch Pedelecs genannt, benötigen kein Nummernschild, da sie rechtlich als Fahrräder eingestuft werden. Diese Fahrzeuge sind auf eine maximale Motorleistung von 250 Watt Nenn-Dauerleistung begrenzt. Die Tretunterstützung darf zudem nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h wirken. Nach Überschreiten dieser Grenze oder bei einer höheren Bauartgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h ohne Tretunterstützung schaltet sich der Motor ab. Da sie als Fahrräder gelten, dürfen sie Radwege nutzen.
Wo darf man mit einem E-Bike mit Kennzeichen fahren?
Das Fahren mit einem E-Bike, das ein Kennzeichen besitzt, ist auf öffentlichen Straßen gestattet. Bestimmte Radwege dürfen nur genutzt werden, wenn diese ausdrücklich für Kleinkrafträder freigegeben sind; dies ist meist durch Zusatzzeichen gekennzeichnet. Bereiche, in denen das Fahren verboten ist, umfassen reine Radwege ohne entsprechende Freigabe sowie Gehwege. Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) definieren diese Vorschriften. Es gibt auch spezifische Fahrpflichten, wie die Helmpflicht.
Muss man für ein E-Bike mit Kennzeichen einen Helm tragen?
Ja, für bestimmte E-Bike-Typen mit Kennzeichen besteht eine Helmpflicht. Für S-Pedelecs ist das Tragen eines geeigneten Helms gesetzlich vorgeschrieben. Diese Pflicht leitet sich aus den Bestimmungen für Kleinkrafträder ab. Die Notwendigkeit eines Führerscheins kommt ebenfalls hinzu.
Benötigt man für ein E-Bike mit Kennzeichen einen Führerschein?
Ja, für ein E-Bike mit Kennzeichen benötigen Sie einen Führerschein. Für S-Pedelecs und E-Mofas ist die Führerscheinklasse AM erforderlich. Eine Mofa-Prüfbescheinigung kann für bestimmte Leicht-Mofas ausreichen, die eine geringere Bauartgeschwindigkeit aufweisen. Unabhängig vom Führerschein gelten die allgemeinen Verkehrsregeln.
Welche Regeln gelten im Straßenverkehr?
Für E-Bikes mit Kennzeichen gelten im Straßenverkehr wichtige Regeln. Die Promillegrenze für Kraftfahrzeugführer ist einzuhalten. Eine Lichtpflicht besteht bei Dämmerung und schlechten Sichtverhältnissen. Die Nutzung von Fahrbahn oder freigegebenen Radwegen ist vorgeschrieben, Radwege ohne entsprechende Kennzeichnung sind tabu. Obligatorische Ausstattungsmerkmale umfassen einen Rückspiegel und eine Hupe. Relevante Paragraphen der StVO definieren diese Vorschriften. Als Nächstes erfahren Sie, wie Sie ein Versicherungskennzeichen erhalten.
Wie bekommt man ein Versicherungskennzeichen für ein E-Bike?
Ein Versicherungskennzeichen für ein E-Bike beantragen Sie direkt bei einer Versicherungsgesellschaft. Hierfür benötigen Sie die Betriebserlaubnis des E-Bikes und Ihren Personalausweis. Der Gültigkeitszeitraum des Kennzeichens erstreckt sich über das Versicherungsjahr, das vom 1. März bis Ende Februar des Folgejahres läuft. Eine jährliche Erneuerung ist notwendig. Vor der Fahrt stellen Sie sicher, dass Sie auch den passenden Führerschein besitzen.
Braucht man einen Führerschein für ein E-Bike mit Kennzeichen?
Ja, ein Führerschein ist für ein E-Bike mit Kennzeichen erforderlich. Die benötigte Führerscheinklasse hängt vom spezifischen E-Bike-Typ ab. Für S-Pedelecs und Mofas ist ein Führerschein der Klasse AM notwendig. Das Mindestalter für den Erwerb der Klasse AM beträgt 16 Jahre. Für diese Fahrzeuge fallen somit Kosten für die Versicherung und potenziell auch für den Führerscheinerwerb an.
Was kostet ein Versicherungskennzeichen für das E-Bike?
Ein Versicherungskennzeichen für das E-Bike kostet in der Regel nur wenige Euro. Die exakten Kosten hängen von der ausstellenden Versicherung ab. Dies ist eine Verwaltungsgebühr für das physische Kennzeichen, die von der eigentlichen Versicherungsprämie zu unterscheiden ist.
Wie viel kostet eine Versicherung für ein E-Bike mit Kennzeichen?
Eine E-Bike Versicherung mit Kennzeichen kostet jährlich zwischen 50 und 150 Euro. Die Höhe der Versicherungsprämie wird durch mehrere Faktoren beeinflusst, darunter die gewählte Versicherungsart (Haftpflicht, Teilkasko), der Neuwert des E-Bikes und der gewünschte Leistungsumfang. Eine grundlegende Haftpflichtversicherung ist günstiger als eine umfassendere Teilkaskoversicherung, welche zusätzliche Schäden am eigenen E-Bike abdeckt.
Wie hoch sind die Kosten für das Nummernschild?
Das physische Nummernschild kostet üblicherweise zwischen 5 und 15 Euro. Die Gebühr ist eine einmalige Ausgabe pro Versicherungsperiode, die meist im Gesamtpreis der Versicherung enthalten ist.
Welche Leistungen bietet eine E-Bike Versicherung mit Kennzeichen?
Eine E-Bike Versicherung mit Kennzeichen bietet Schutz vor finanziellen Folgen durch Schäden am eigenen E-Bike oder durch Schäden, die Sie Dritten verursachen. Sie sichert Fahrer und Fahrzeug im Straßenverkehr umfassend ab, indem sie verschiedene Risiken deckt. Die folgenden Unterpunkte zeigen die Details der abgedeckten Schäden auf:
Diebstahl und Raub
Die Versicherung leistet bei Diebstahl des E-Bikes oder bei Raub, wenn das Fahrzeug gewaltsam entwendet wird. Die Deckung greift, wenn das E-Bike ordnungsgemäß gesichert war.
Brand und Explosion
Brand beschreibt ein Feuer, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entsteht oder diesen verlässt und sich ausbreitet. Explosion ist eine plötzliche, auf Ausdehnung von Gasen beruhende Kraftentfaltung. Schäden durch diese Ereignisse am E-Bike sind versichert.
Naturgewalten wie Sturm und Hagel
Naturgewalten umfassen Sturm (Windstärke 8 und höher) und Hagel (Eiskörner fallen auf das E-Bike). Die Versicherung übernimmt Schäden, die direkt durch diese Naturereignisse verursacht wurden.
Blitzschlag und Überschwemmung
Blitzschlag beschreibt den direkten Einschlag eines Blitzes. Überschwemmung ist ein Überfluten von Landflächen durch Hochwasser, Starkregen oder ausgelaufene Gewässer. Schäden am E-Bike durch diese direkten Einwirkungen sind versichert.
Glasbruch und Kurzschlussschäden
Glasbruch bezieht sich auf den Bruch von Scheiben oder Beleuchtungseinheiten. Kurzschlussschäden entstehen durch elektrische Fehler im System. Die Versicherung deckt Reparaturen oder Ersatz bei Schäden durch Glasbruch oder Kurzschlüsse ab.
Tierbissschäden
Tierbissschäden umfassen Beschädigungen durch Bisse von Tieren, beispielsweise an Kabeln. Die Kosten für die Beseitigung dieser Schäden am E-Bike sind versichert.
Unfälle und Sturzschäden
Unfälle sind plötzlich von außen auf das E-Bike einwirkende Ereignisse. Sturzschäden entstehen durch einen Sturz des E-Bikes, unabhängig von einem externen Einwirken. Schäden am E-Bike durch selbstverschuldete Unfälle oder Stürze sind abgedeckt.
Vandalismus
Vandalismus ist die mutwillige Beschädigung des E-Bikes durch Dritte. Die Versicherung übernimmt Schäden, die durch solche vorsätzlichen Zerstörungen entstehen.
Elektronikschäden
Elektronikschäden betreffen Defekte an der Motorsteuerung, dem Akku oder anderen elektronischen Komponenten des E-Bikes. Die Versicherung deckt Kosten für Reparaturen oder Ersatz bei Ausfällen der Elektronik ab.
Werden Reparaturkosten übernommen?
Ja, Reparaturkosten werden von der E-Bike Versicherung übernommen. Die Übernahme der Reparaturkosten hängt vom gewählten Tarif und der Art des Schadens ab. In der Regel gibt es eine Höchstgrenze für die Kostenübernahme oder einen Selbstbehalt.
Ersetzt die Versicherung den Neuwert oder Zeitwert?
Die Versicherung ersetzt entweder den Neuwert oder den Zeitwert des E-Bikes. Der Neuwert ist der Kaufpreis für ein gleichwertiges, neues E-Bike. Der Zeitwert ist der Wert des E-Bikes zum Zeitpunkt des Schadens, unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung. Oft wird in den ersten 12 bis 36 Monaten der Neuwert erstattet, danach der Zeitwert. Die genaue Regelung steht im Versicherungsschein. Das Verständnis dieser Regelungen ist wichtig, um die besonderen Pflichten und Regelungen für E-Bikes mit Kennzeichen zu erfüllen.
Welche besonderen Regelungen und Pflichten gelten für E-Bikes mit Kennzeichen?
Für E-Bikes, die als Kleinkrafträder oder Leicht-Mofas eingestuft werden, gelten spezifische gesetzliche Regelungen. Dies betrifft E-Bikes, die eine Motorleistung von über 250 Watt aufweisen oder eine Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h ohne Tretunterstützung erreichen können, wie beispielsweise S-Pedelecs. Für diese Fahrzeuge ist ein Versicherungskennzeichen zwingend vorgeschrieben.
Der Betrieb solcher E-Bikes erfordert zudem eine gültige Betriebserlaubnis und in vielen Fällen einen passenden Führerschein, wie die Klasse AM. Sie müssen Ihr E-Bike im Straßenverkehr stets mit dem korrekten Versicherungskennzeichen versehen. Missachten Sie diese Pflichten, drohen empfindliche Strafen und rechtliche Konsequenzen.
Was passiert, wenn man ohne gültiges Versicherungskennzeichen fährt?
Fährt man ein E-Bike, das ein Versicherungskennzeichen benötigt, ohne ein gültiges solches zu besitzen, begeht man eine Straftat. Dies stellt einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz dar. Die rechtlichen Konsequenzen umfassen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe.
Welche Strafen drohen bei Fahren ohne Versicherungsschutz?
Fahren Sie ohne den vorgeschriebenen Versicherungsschutz, drohen Ihnen erhebliche Strafen. Die Bußgelder können bis zu 180 Tagessätze betragen, und es drohen bis zu 6 Punkte in Flensburg. Gemäß Straßenverkehrsgesetz (StVG) sind potenzielle strafrechtliche Konsequenzen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe möglich. Ein umfassender Versicherungsschutz ist daher unerlässlich, um sich vor den finanziellen Folgen von Schäden an Dritten zu schützen.
Was ist der Unterschied zwischen der gesetzlichen Haftpflicht und einer Teilkasko?
Die gesetzliche Haftpflichtversicherung ist für E-Bikes mit Kennzeichen obligatorisch. Sie deckt Schäden ab, die Sie mit Ihrem E-Bike anderen Personen zufügen, sei es durch Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden. Die Teilkaskoversicherung hingegen ist optional und schützt Ihr eigenes E-Bike vor bestimmten Schäden.
Der Deckungsumfang unterscheidet sich deutlich: Die Haftpflicht konzentriert sich auf die Ansprüche Dritter, während die Teilkasko Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Die Teilkasko übernimmt Kosten bei Diebstahl, Raub, Brand, Explosion, Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Blitz oder Überschwemmung. Ebenso sind Glasbruch, Kurzschlussschäden, Tierbissschäden, Unfälle, Sturzschäden, Vandalismus und Elektronikschäden oft eingeschlossen. Je nach Vertrag wird der Neuwert oder der Zeitwert des E-Bikes erstattet. Bei einem Versicherungsfall ist die korrekte Schadensmeldung entscheidend.
Wie meldet man einen Schaden korrekt an die Versicherung?
Melden Sie einen Schaden umgehend Ihrer Versicherung. Der Ablauf umfasst die Sicherung der Unfallstelle, das Sammeln von Zeugenaussagen und die Dokumentation des Schadens mit Fotos. Bei Personenschäden oder größeren Sachschäden informieren Sie die Polizei.
Notwendige Unterlagen für die Schadensmeldung sind ein detaillierter Schadensbericht, gegebenenfalls ein Polizeiprotokoll, sowie Ihr Versicherungsschein. Rechnungen für Reparaturkosten reichen Sie ebenfalls ein. Beachten Sie die Fristen für die Schadensmeldung; diese liegt oft bei einer Woche. Nach der Schadensmeldung ist auch das Ende des Versicherungsjahres relevant für Ihr Kennzeichen.
Was passiert am Ende des Versicherungsjahres mit dem Kennzeichen?
Am Ende des Versicherungsjahres verliert das alte Kennzeichen seine Gültigkeit. Der typische Gültigkeitszeitraum eines Versicherungskennzeichens erstreckt sich vom 1. März bis zum Ende Februar des Folgejahres. Für das folgende Versicherungsjahr müssen Sie ein neues Kennzeichen bei Ihrer Versicherung beantragen. Das alte Kennzeichen müssen Sie nicht zurückgeben.
Was passiert, wenn das Kennzeichen verloren geht oder gestohlen wird?
Geht Ihr Kennzeichen verloren oder wird es gestohlen, müssen Sie umgehend handeln. Melden Sie den Diebstahl sofort der Polizei und informieren Sie anschließend Ihre Versicherung. Zur Beantragung eines Ersatzkennzeichens wenden Sie sich direkt an Ihre Versicherung. Die Kosten für ein Ersatzkennzeichen liegen typischerweise zwischen 5 Euro und 20 Euro. Als Fahrzeughalter tragen Sie die fortlaufende Verantwortung für die Gültigkeit und ordnungsgemäße Anbringung des Kennzeichens.
Über den Autor
Thomas Giessmann ist seit 2016 ein begeisterter E-Bike-Fahrer.
Seine Mitgliedschaft in verschiedenen Facebook-Gruppen führte zur Spezialisierung auf E-Bike-Versicherungen. In diesen Gruppen stellte
sich immer wieder die Frage nach der besten E-Bike-Versicherung.
Nach 3 Jahren und Hunderten wiederholter Beratungen entwickelte
Thomas Giessmann den ersten E-Bike-Versicherungsvergleich.
Er erlangte sein Wissen durch die Begleitung zahlreicher Schadenfälle.
Kontakt:
Telefon: +49 – 30 – 921 099 530
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