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Gebrauchtes E-Bike versichern – Voraussetzungen, Leistung und Kosten

Juni 13, 2025

Juni 13, 2025

Inhaltsverzeichnis
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Gebrauchte E-Bikes lassen sich versichern, wenn sie bestimmte Altersgrenzen einhalten. Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten Schutz für E-Bikes bis zu 5 oder 7 Jahre nach dem Erstkaufdatum an. Der Versicherungsschutz umfasst Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Unfallschäden, Sturzschäden und Vandalismus.

E-Bikes sind beliebte Diebstahlobjekte – 2023 wurden über 40.000 Pedelecs in Deutschland gestohlen. Der durchschnittliche Neuwert eines E-Bikes liegt bei 2.800 Euro, während eine Jahresprämie zwischen 60 und 200 Euro kostet. Diese Relation macht eine Versicherung wirtschaftlich sinnvoll.

Die Versicherung deckt teure Komponenten wie Akku (Ersatzkosten bis 800 Euro) und Motor (Ersatzkosten bis 1.200 Euro) ab. Wasserschäden, Elektronikdefekte und Materialfehler an diesen Bauteilen sind versichert. Normaler Verschleiß bleibt ausgeschlossen.

Für den Abschluss benötigen Sie den Kaufnachweis, die Rahmennummer und die Modellbezeichnung des E-Bikes. Die Versicherungssumme richtet sich nach dem ursprünglichen Kaufpreis – Sie erhalten entweder Neuwert- oder Zeitwertentschädigung. Grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz und unerlaubte Umbauten schränken den Versicherungsschutz ein.

Kann man ein gebrauchtes E-Bike versichern?

Die Versicherung eines Gebrauchtes E-Bike ist generell möglich. Die Versicherbarkeit eines gebrauchten E-Bikes hängt maßgeblich von dessen Alter ab. Viele Versicherer bieten spezifische Tarife und Bedingungen für gebrauchte E-Bikes an.

Ein gebrauchtes E-Bike definiert sich im Versicherungskontext als ein Pedelec, das bereits einen Erstbesitzer hatte. Die Versicherung ist normalerweise möglich; ein Ausschluss erfolgt selten. Der Versicherungszeitraum liegt oft bei 5 bis 7 Jahren nach dem Erstkaufdatum. Wartungsnachweise erhöhen die Versicherbarkeit eines E-Bikes. Hohe Kilometerleistung oder fehlende Kaufbelege verringern die Versicherbarkeit. Eine Versicherung wird für über 10 Jahre alte Modelle schwierig. Seltene Ausnahmen oder besondere Versicherungsmodelle können dennoch Schutz bieten. Das Erstkaufdatum und der Neuwert sind entscheidende Faktoren für die Versicherbarkeit.

Welche Altersgrenzen gibt es für gebrauchte E-Bikes bei Versicherungen?

Versicherungsgesellschaften setzen Altersgrenzen für gebrauchte E-Bikes an. Diese Grenzen beziehen sich auf das Erstkaufdatum des jeweiligen E-Bikes, nicht auf das Modellalter. Gängige Altersgrenzen liegen bei bis zu 5 Jahren oder maximal 7 Jahren nach Erstkauf. Das Alter des E-Bikes beeinflusst den Versicherungsbeitrag und den Umfang des Schutzes. Ältere E-Bikes können höhere Beiträge oder eingeschränkte Leistungen aufweisen.

Ist eine Versicherung für ein gebrauchtes E-Bike sinnvoll?

Der Abschluss einer Versicherung für ein gebrauchtes E-Bike ist ratsam. Die Sinnhaftigkeit einer E-Bike Versicherung offenbart sich im Umfang des gebotenen Schutzes. Kriterien wie der Wert des E-Bikes, das Diebstahlrisiko, die Reparaturanfälligkeit, die Häufigkeit der Nutzung und der Wohnort beeinflussen diese Sinnhaftigkeit. Die potenziellen Kosten eines Schadenfalles oder eines Diebstahls übersteigen oft die Jahresprämie der Versicherung. Eine Versicherung ist besonders sinnvoll bei einem hohen Neuwert des E-Bikes oder in Ballungsgebieten mit erhöhtem Diebstahlrisiko.

Ist eine Versicherung für ein gebrauchtes E-Bike sinnvoll?

Der Abschluss einer Versicherung für ein gebrauchtes E-Bike ist ratsam. Die Sinnhaftigkeit einer E-Bike Versicherung offenbart sich im Umfang des gebotenen Schutzes. Kriterien wie der Wert des E-Bikes, das Diebstahlrisiko, die Reparaturanfälligkeit, die Häufigkeit der Nutzung und der Wohnort beeinflussen diese Sinnhaftigkeit. Die potenziellen Kosten eines Schadenfalles oder eines Diebstahls übersteigen oft die Jahresprämie der Versicherung. Eine Versicherung ist besonders sinnvoll bei einem hohen Neuwert des E-Bikes oder in Ballungsgebieten mit erhöhtem Diebstahlrisiko.

Welchen Schutz bietet die Versicherung für gebrauchte E-Bikes?

E-Bike-Versicherungen für gebrauchte Räder bieten verschiedene Schutzleistungen an. Häufige Deckungsbereiche umfassen Diebstahl, Reparaturen, Vandalismus und Schäden an spezifischen Komponenten. Der Schutzumfang variiert je nach Versicherer und Tarif.

Schutz bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub

Die Versicherung schützt bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub, eine spezielle Diebstahlversicherung ist oft der Kern des Schutzes. Diebstahl liegt vor, wenn das E-Bike entwendet wird und mit einem geeigneten Schloss gesichert war. Dies umfasst den Diebstahl aus öffentlich zugänglichen oder privaten Bereichen. Einbruchdiebstahl deckt den Diebstahl aus einem abgeschlossenen Raum ab, wie einer Wohnung, einem Kellerraum oder einer Garage, bei dem Einbruchspuren sichtbar sind. Raub bezeichnet die Entwendung des E-Bikes unter Anwendung oder Androhung von Gewalt gegen die fahrende Person.

Im Schadenfall sind Beweise erforderlich, darunter eine polizeiliche Anzeige, der Kaufvertrag oder die Rechnung, sowie gegebenenfalls Schadenfotos vom Tatort. Die Entschädigungsleistung erfolgt in vielen Tarifen zum Neuwert des E-Bikes, in anderen zum Zeitwert.

Schutz für Reparaturen nach Unfall- und Sturzschäden

Die Versicherung deckt Reparaturen nach Unfallschäden und Sturzschäden ab. Unfallschäden entstehen durch Kollisionen mit anderen Verkehrsteilnehmern oder Hindernissen. Sturzschäden umfassen Schäden, die durch das Umfallen des abgestellten Rades oder einen Sturz auf nassem Untergrund entstehen. Typische Szenarien umfassen einen Zusammenstoß im Straßenverkehr oder das Wegrutschen auf Glatteis.

Die Versicherung übernimmt Reparaturkosten für Ersatzteile und die Arbeitszeit in einer Fachhändler-Werkstatt. Gängige Ausschlüsse umfassen Schäden durch normalen Verschleiß oder grobe Fahrlässigkeit des Radbesitzers.

Schutz für wichtige Fahrradteile wie Akku und Motor

Die Versicherung bietet spezifischen Schutz für kritische und teure Komponenten eines E-Bikes. Typisch versicherte Teile sind der Akku, der Motor, das Display, Steuerungsgeräte, die Beleuchtung und die Bremsen, wobei eine Akku-Versicherung besonders wichtig ist. Abgedeckte Schäden umfassen Wasserschäden, Elektronikschäden und Materialfehler. Normaler Verschleiß ist ausgeschlossen. Bedingungen für den Schutz umfassen die regelmäßige Wartung des E-Bikes und das Alter des Akkus.

Schutz bei Schäden durch Vandalismus oder Bedienungsfehler

Die Versicherung bietet Schutz bei Schäden durch Vandalismus oder Bedienungsfehler. Vandalismus umfasst mutwillige Zerstörung oder Beschädigung des E-Bikes, wie das Besprühen mit Farbe oder das Zerkratzen von Komponenten. Schutz bei Bedienungsfehlern gilt für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung entstehen, aber keine grobe Fahrlässigkeit darstellen. Beispiele hierfür sind das falsche Laden des Akkus oder eine fehlerhafte Bedienung der Schaltung. Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Radbesitzers sind in der Regel nicht versichert. Diese Schutzleistungen bilden die Grundlage für die Klärung der Voraussetzungen für den Versicherungsabschluss.

Welche Voraussetzungen gibt es für den Versicherungsabschluss?

Um ein gebrauchtes E-Bike zu versichern, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Versicherer setzen oft eine Altersgrenze für das Pedelec fest, beispielsweise 5 oder 7 Jahre ab dem Erstkaufdatum. Ein guter technischer Zustand des Fahrrads ist ebenfalls erforderlich. Die Angabe der Rahmennummer und des Erstkaufdatums des E-Bikes ist obligatorisch. Ein gültiger Kaufnachweis oder eine Eigentumsbestätigung bildet die Grundlage für den Versicherungsantrag und erfüllt die Anforderungen an die benötigten Unterlagen.

Welche Unterlagen braucht man für den Antrag?

Für den Versicherungsantrag eines gebrauchten E-Bikes benötigen Sie spezifische Unterlagen. Ein gültiger Kaufvertrag oder die Originalrechnung dient als Nachweis des Kaufpreises und des Erstkaufdatums. Die Rahmennummer und die genaue Modellbezeichnung des E-Bikes sind erforderlich. Fotos des Fahrrads oder seiner Seriennummer können zusätzlich angefordert werden.

Welche Leistungseinschränkungen gibt es?

Der Versicherungsschutz für ein gebrauchtes E-Bike beinhaltet typische Leistungseinschränkungen. Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz oder unsachgemäße Handhabung sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Normale Abnutzung, Verschleiß oder Mängel durch Materialfehler deckt die Versicherung ebenfalls nicht ab. Unerlaubte Umbauten oder Tuning des E-Bikes führen zu Leistungseinschränkungen; diese Veränderungen beeinflussen den Versicherungsumfang und die potenziellen Reparaturkosten.

Was kostet eine Versicherung für ein gebrauchtes Rad?

Die Kosten einer Versicherung für ein gebrauchtes E-Bike hängen von mehreren Faktoren ab. Die Versicherungssumme, der gewählte Schutzumfang – beispielsweise Diebstahlschutz oder Komplettschutz – die Höhe der Selbstbeteiligung und der Wohnort des Radbesitzers beeinflussen die Jahresprämie oder den monatlichen Beitrag. Der ursprüngliche Kaufpreis des Fahrrads spielt eine entscheidende Rolle bei der Beitragsberechnung.

Wie wirkt sich der ursprüngliche Kaufpreis auf den Beitrag aus?

Der ursprüngliche Kaufpreis des E-Bikes bestimmt die Höhe des monatlichen Beitrags oder der Jahresprämie. Der Neuwert oder der Zeitwert des E-Bikes ist für die Berechnung der Versicherungssumme relevant. Ein höherer Kaufpreis führt in der Regel zu einem höheren Beitrag.

Welche Summe kann ich versichern?

Die maximale Versicherungssumme für ein gebrauchtes E-Bike variiert. Versicherer bieten Neuwertentschädigung oder Zeitwertentschädigung an. Die Neuwertentschädigung deckt die Kosten eines gleichwertigen neuen Fahrrads ab, der Zeitwert berücksichtigt den aktuellen Wert des gebrauchten E-Bikes. Die Höhe der versicherten Summe ist entscheidend für die spätere Entschädigungsleistung im Schadenfall.

Wie meldet man einen Schaden bei der Versicherung?

Die Schadenmeldung bei der Versicherung folgt allgemeinen Schritten. Eine schnelle Meldung nach Entdeckung des Schadens ist wichtig. Bestimmte Informationen und Unterlagen sind für eine reibungslose Schadenabwicklung erforderlich, insbesondere bei Diebstahl oder Reparaturschäden. Nach ordnungsgemäßer Schadenmeldung folgen weitere wichtige Schritte, die nach dem Versicherungsabschluss zu beachten sind.

Welche Schritte sind nach einem Diebstahl notwendig?

Nach einem E-Bike-Diebstahl sind folgende Schritte notwendig:

  1. Erstatten Sie sofort eine Anzeige bei der Polizeiund fordern Sie eine Kopie des Diebstahlberichts oder der polizeilichen Anzeige an.
  2. Melden Sie den Diebstahl umgehend der Versicherungund stellen Sie alle angeforderten Informationen bereit.
  3. Halten Sie die Rahmennummer und den Kaufnachweis des E-Bikes bereit. Ein Diebstahlbericht ist für die Schadenabwicklung unerlässlich.

Was macht man bei einem Unfall oder Reparaturschaden?

Bei einem Unfall- oder Reparaturschaden ist eine klare Vorgehensweise einzuhalten. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos. Holen Sie einen Kostenvoranschlag von einem Fachhändler für die Reparatur ein. Reichen Sie alle notwendigen Unterlagen – Schadenfotos, Kostenvoranschlag, gegebenenfalls Polizeibericht bei Unfall – fristgerecht bei der Versicherung ein. Nach ordnungsgemäßer Schadenmeldung müssen Sie die allgemeinen Pflichten und Bedingungen nach dem Versicherungsabschluss kennen und beachten, um den Schutz aufrechtzuerhalten.

Was muss man nach dem Versicherungsabschluss für ein gebrauchtes E-Bike beachten?

Nach dem Versicherungsabschluss für ein gebrauchtes E-Bike übernehmen Sie als Radbesitzer fortlaufende Verantwortungen. Sie müssen das E-Bike sorgfältig behandeln und sichern. Dokumentieren Sie den Wert des gebrauchten E-Bikes, um im Schadenfall den Kaufpreis nachzuweisen.

Wie weist man den Wert eines gebrauchten E-Bikes ohne Originalrechnung nach?

Den Wert eines gebrauchten E-Bikes ohne Originalrechnung weisen Sie durch verschiedene Dokumente nach. Ein Kaufvertrag zwischen Privatpersonen dient als primärer Nachweis. Fügen Sie detaillierte Schadenfotos des E-Bikes und seiner Komponenten wie Akku, Motor und Display bei. Eine genaue Beschreibung des Zustands des E-Bikes, inklusive aller vorhandenen Zubehörteile, unterstützt den Nachweis. Diese Nachweise sind bei der Meldung eines Diebstahls oder Schadens wichtig, um die Versicherungssumme zu belegen.

Wie meldet man einen Schaden oder Diebstahl bei der Versicherung?

Einen Diebstahl, oder Schaden melden Sie der Versicherung unverzüglich. Übermitteln Sie alle relevanten Informationen, inklusive Schadenfotos und einer detaillierten Beschreibung des Schadenfalls. Bei einem Diebstahl des E-Bikes informieren Sie sofort die Polizei und erstatten eine Anzeige. Der Diebstahlbericht der Polizei ist für die Versicherung erforderlich. Für die Meldung gelten spezifische Fristen.

Welche Fristen gelten für die Meldung eines Schadens?

Für die Meldung eines Schadens oder Diebstahls gelten üblicherweise Fristen von wenigen Tagen bis zu einer Woche nach Kenntnisnahme des Schadenfalls. Eine fristgerechte Meldung ist entscheidend. Sie stellt sicher, dass die Versicherung den Schaden prüft und die Bearbeitung ohne Verzögerung beginnt.

Was passiert nach der Schadensmeldung?

Nach der Schadensmeldung prüft die Versicherung den Schadenfall. Sie ermittelt den Schadenumfang anhand der eingereichten Informationen und eventuell zusätzlich angeforderter Dokumente. Die Entschädigungsleistung erfolgt nach Genehmigung des Antrags. Sie erhalten den Reparaturkostenersatz oder die Neuwertentschädigung. Um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten, müssen Sie bestimmte Pflichten erfüllen.

Welche Pflichten hat man, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren?

Sie haben Pflichten, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren. Dazu gehört die Einhaltung von Sorgfaltspflichten. Sichern Sie das E-Bike stets korrekt, um Diebstahl zu verhindern. Spezifische Anforderungen an die Sicherung umfassen die Art des verwendeten Fahrradschlosses.

Welches Fahrradschloss fordert die Versicherung für ein gebrauchtes E-Bike?

Versicherungen fordern für ein gebrauchtes E-Bike oft Fahrradschlösser, die bestimmte Mindestsicherheitsstandards erfüllen. Viele Versicherer verlangen Schlösser mit einer VdS-Klasse A+ oder höher. Gängige Schlossarten wie stabile Falt-, Ketten- oder Bügelschlösser sind oft ausreichend, wenn sie die geforderte Sicherheitsstufe erreichen. Nichteinhaltung dieser Vorgaben kann zum Verlust der Entschädigungsleistung führen.

Wann leistet die Versicherung für ein gebrauchtes E-Bike nicht?

Die Versicherung leistet für ein gebrauchtes E-Bike nicht, bei bestimmten Ausschlüssen oder Leistungseinschränkungen. Dies umfasst Szenarien wie grobe Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung oder Vandalismus, wenn dieser nicht explizit versichert ist. Auch Schäden durch Verschleiß sind oft ausgeschlossen. Spezifische Änderungen am E-Bike können den Versicherungsschutz beeinflussen.

Was passiert mit dem Versicherungsschutz bei Umbauten oder Tuning?

Umbauten oder Tuning am E-Bike beeinflussen den Versicherungsschutz. Eine Leistungssteigerung des Motors durch Tuning führt zum Verlust des Versicherungsschutzes. Melden Sie solche Änderungen der Versicherung unverzüglich, da sie die Klassifizierung des E-Bikes ändern können.

Gilt die Versicherung auch für gebrauchte S-Pedelecs?

Nein, die allgemeine E-Bike-Versicherung gilt nicht für gebrauchte S-Pedelecs. S-Pedelecs erreichen Geschwindigkeiten bis 45 km/h und gelten rechtlich als Kleinkrafträder. Sie erfordern eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, welche gesetzlich vorgeschrieben ist. Diese unterscheidet sich von herkömmlichen Fahrradversicherungen für Pedelecs bis 25 km/h.

Was passiert mit der Versicherung, wenn man das E-Bike verkauft?

Beim Verkauf des E-Bikes haben Sie zwei Optionen für die bestehende Versicherung. Sie können den Vertrag kündigen, meist mit einer bestimmten Kündigungsfrist. Alternativ ist eine Übertragung der Versicherung auf den neuen Radbesitzer möglich, wenn der Vertrag dies vorsieht. Informieren Sie die Versicherung unverzüglich über den Verkaufszeitpunkt.

 

Über den Autor

Thomas Giessmann

Thomas Giessmann ist seit 2016 ein begeisterter E-Bike-Fahrer.
Seine Mitgliedschaft in verschiedenen Facebook-Gruppen führte zur Spezialisierung auf E-Bike-Versicherungen. In diesen Gruppen stellte
sich immer wieder die Frage nach der besten E-Bike-Versicherung.

Nach 3 Jahren und Hunderten wiederholter Beratungen entwickelte
Thomas Giessmann den ersten E-Bike-Versicherungsvergleich.
Er erlangte sein Wissen durch die Begleitung zahlreicher Schadenfälle.

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