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Gewerbe E-Bike Versicherung

Mai 31, 2020

Mai 31, 2020

Eine Gewerbe E-Bike Versicherung ist ein spezialisierter Versicherungsschutz für Unternehmen, die E-Bikes im geschäftlichen Kontext einsetzen. Der Kernzweck dieser Versicherung ist die Absicherung finanzieller Risiken, die aus Schäden an oder dem Verlust von Firmen-E-Bikes resultieren. Eine Gewerbe E-Bike Versicherung deckt typische Risiken ab, wie Diebstahl, Beschädigung durch Unfall oder Vandalismus an den versicherten E-Bikes.

Eine Gewerbe E-Bike Versicherung ist also eine Police, konzipiert zur Deckung von Risiken, die mit der Nutzung von E-Bikes als Betriebsmittel einhergehen. Man muss aber wissen, dass die spezifischen Konditionen und Deckungsumfänge je nach Anbieter und Tarif variieren. Dies unterstreicht die Bedeutung einer genauen Prüfung der Vertragsdetails, insbesondere im Hinblick darauf, welche Merkmale die Gewerbe E-Bike Versicherung von einer privaten E-Bike Police unterscheiden.

Wann muss ich den Gewerbetarif wählen?

Es ist relativ einfach, sobald das Bike irgendwas mit einem Gewerbe oder einem Freiberufler zu tun hat, muss der Gewerbetarif gewählt werden. Wenn einer der Punkte auf euer Bike zutrifft, so muss zum Gewerbetarif oder zu unserem Hauseigenen FahrSicher Tarif gegriffen werden:

  • Der Rechnungsempfänger ist eine juristische Person
  • Die Anschaffung des Bikes taucht in den Büchern auf
  • Das Bike wird vom Arbeitgeber gekauft / gestellt
  • Es liegt eine gewerbliche Nutzung vor
  • Die Bikes werden gegen Entgelt verliehen

Wo versichere ich das Bike?

Nicht alle Versicherer bieten Gewerbetarife an. Bitte versichere das Bike nicht einfach in einem Privattarif. Du verschwendest nur dein Geld und wirst im Schadenfall unglücklich sein, da es dort geprüft wird.

Sowohl die Ammerländer, als auch die Zurich bieten Gewerbetarife an, bei FahrSicher kann man den normalen Tarif auch als Gewerbe abschließen. Die Tarife unterscheiden sich jeweils in ein paar Punkten. So ist der Ammerländer Gewerbetarif nicht ganz so leistungsstark wie der Privattarif und auch ein Tick teurer. Außerdem gibt es leider viele Einschränkungen und Hürden, auf die man achten muss.

Bei der Zurich gibt es auch einige Unterschiede zum Privattarif, allerdings ist hier der Vorteil das auch der Verleih uneingeschränkt mitversichert werden kann.

Ganz einfach macht es sich FahrSicher. FahrSicher unterscheidet nicht zwischen Privat und Gewerbe und wird somit zur besten Lösung. Der Tarif ist sowohl leistungsstark als auch günstig. Es gibt keine Einschränkungen im Gewerbetarif in der Leistung oder in der Nutzung. Du kannst den Tarif genau so nutzen, wie eine Privatperson.

Wie versichere ich das Bike?

Über unseren Vergleichsrechner kannst du die Frage

„Privat genutzt/gekauft“ mit „gewerblich“ beantworten.

Oder einfach unseren Gewerbetarif Vergleichsrechner verwenden, über diesen kannst du auch mehrere Fahrräder über einen Antrag versichern.

Es werden dir dann einige Auswahlmöglichkeiten angezeigt. Zum Vergleichsrechner kommst du über folgenden Button:

Wir verleihen unsere Bikes, was jetzt?

In diesem Fall können wir ihnen die Zurich empfehlen, über welche eine Versicherung für Verleihräder möglich ist. 

Falls zum Verleih auch ein Beherbergungsbetrieb oder eine Fahrradwerkstatt gehört, können wir auch den FahrSicher Tarif anbieten. 

Bitte nehmt in solchen Fällen Kontakt mit uns auf, damit wir die beste Lösung besprechen können.

Welche Unternehmen sollten eine Gewerbe E-Bike Versicherung haben?

Für bestimmte Branchen und Unternehmensmodelle kann der Abschluss einer Gewerbe E-Bike Versicherung existenziell sein. Das ist keine Übertreibung, denn der Ausfall eines oder mehrerer E-Bikes kann schnell den Betrieb lahmlegen.

Zu den Unternehmen, für die diese Versicherung besonders relevant ist, gehören:

  • Lieferdienste, beispielsweise für Essensauslieferung, wie Pizza-Services, oder Paketzustellung per E-Bike.
  • Fahrradverleihbetriebe und Anbieter von Bike-Sharing-Modellen, die Verleihräder anbieten.
  • Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Diensträder oder Firmen-E-Bikes zur Verfügung stellen, oft im Kontext von Bike-Leasing.
  • Handwerksbetriebe und mobile Dienstleister, die E-Bikes für betriebliche Fahrten zu Kunden oder Baustellen nutzen.
  • Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe, die E-Bikes an ihre Gäste vermieten.

Die Unverzichtbarkeit für diese Gruppen ergibt sich aus spezifischen Risiken: hohe Nutzungsfrequenz der Räder, oft wechselnde Fahrer, ein erhöhtes Diebstahlrisiko besonders in städtischen Gebieten, der notwendige Schutz des Anlagevermögens und die Absicherung gegen Haftungsansprüche. Insbesondere Lieferservices und Fahrradverleiher müssen sehr genau prüfen, ob sie eine spezielle Gewerbe E-Bike Versicherung benötigen.

Benötigen Lieferservices und Fahrradverleiher eine spezielle Gewerbe E-Bike Versicherung?

Ja, Lieferservices und Fahrradverleiher benötigen in der Regel eine spezielle Gewerbe E-Bike Versicherung. Ein einfaches „Weiter so“ mit einer Privatpolice funktioniert hier leider nicht.

Für Lieferservices ist dies aus mehreren Gründen relevant:

  • Eine hohe Kilometerleistung und die ständige Teilnahme am Straßenverkehr erhöhen das Unfallrisiko signifikant.
  • Die Einsatzorte der E-Bikes liegen oft in belebten Zonen, wo ein erhöhtes Diebstahl– und Vandalismusrisiko besteht.
  • Ein häufiger Fahrerwechsel kann zu einem unterschiedlichen Umgang mit den Fahrzeugen führen, was das Schaden-Risiko steigert.
  • Standardpolicen schließen gewerbliche Kurier- oder Lieferfahrten häufig explizit aus.

Für Fahrradverleiher ist die Situation ähnlich kritisch:

  • Das Verleihgeschäft, also die gewerbliche Vermietung an Dritte, stellt ein spezifisches Risiko dar, das explizit versichert sein muss.
  • Es besteht eine hohe Beanspruchung der E-Bikes durch diverse Nutzer, die nicht immer sorgsam mit den Rädern umgehen.
  • Ein erhöhtes Risiko von unsachgemäßer Behandlung, Unfällen durch unerfahrene Nutzer und Diebstahl der Verleihräder ist gegeben.

Eine für das Fahrrad oder E-Bike spezielle Gewerbeversicherung enthält oft Klauseln, die genau diese Risiken der gewerblichen Nutzung im Verleih oder Lieferbetrieb abdecken. Neben diesen intensiven Nutzungsformen ist auch zu klären, ob die Gewerbe E-Bike Versicherung für Arbeitgeber mit Diensträdern und Freiberufler relevant ist.

Ist die Gewerbe E-Bike Versicherung für Arbeitgeber mit Diensträdern und Freiberufler relevant?

Ja, die Gewerbe E-Bike Versicherung ist auch für Arbeitgeber mit Diensträdern sowie für viele Freiberufler und Selbstständige von hoher Relevanz. Es sind also nicht nur die „Großen“ betroffen.

Für Arbeitgeber mit Diensträdern gilt:

  • Das Unternehmen trägt die Verantwortung als Eigentümer oder Leasingnehmer der Firmenräder, auch wenn diese von Mitarbeitern genutzt werden.
  • Der Schutz des investierten Kapitals, wie Anschaffungswert oder Leasingraten der Diensträder, ist ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor.
  • Die Absicherung gegen typische Schäden wie Diebstahl, Teilediebstahl, Unfallschäden und Vandalismus an den E-Bikes der Mitarbeiterflotte wird durch die Versicherung gewährleistet.
  • Das Angebot versicherter Diensträder kann ein attraktiver Mitarbeiter-Benefit sein und die Mitarbeiterbindung stärken. Viele freuen sich über so ein Angebot!

Für Freiberufler und Selbstständige gilt:

  • Eine private E-Bike-Versicherung greift oft nicht oder bietet unzureichenden Schutz bei überwiegend oder ausschließlich beruflicher Nutzung des E-Bikes, zum Beispiel für Kundenbesuche, Fototermine oder Materialtransporte mit einem Lastenrad.
  • Das E-Bike stellt hier oft ein wesentliches Arbeitsmittel dar, und dessen Ausfall durch Schaden oder Diebstahl kann die Berufsausübung empfindlich beeinträchtigen.
  • Die Möglichkeit, die Versicherungskosten als Betriebsausgaben steuerlich geltend zu machen, besteht und kann die finanzielle Belastung reduzieren.

Die Relevanz für diese vielfältigen Gruppen verdeutlicht, warum die Frage, ob eine Gewerbe E-Bike Versicherung gesetzlich vorgeschrieben oder eine freiwillige Absicherung ist, von großer Bedeutung ist für die unternehmerische Entscheidung.

Welche Arten von Firmenrädern sind über die Gewerbe E-Bike Versicherung versicherbar?

Moderne Policen für eine Gewerbe E-Bike Versicherung decken oft eine breite Palette an Fahrradtypen ab. Dies ist eine gute Nachricht für Unternehmen mit vielfältigen Fahrzeug-Flotten.

Schließt die Gewerbe E-Bike Versicherung auch Lastenräder, S-Pedelecs und normale Firmenfahrräder ein?

Ja, eine Gewerbe E-Bike Versicherung schließt häufig auch Lastenräder, S-Pedelecs und manchmal sogar normale Firmenfahrräder ohne Motor ein. Normale Pedelecs, also E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis maximal 25 km/h, die rechtlich als Fahrrad gelten, sind der Standardfall. Sie deckt Fahrräder mit einer Tretunterstützung bis maximal 25 km/h ab. S-Pedelecs, die eine Tretunterstützung bis 45 km/h bieten, gelten rechtlich als Kleinkraftrad. Sie benötigen ein Versicherungskennzeichen und der Fahrer eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Für S-Pedelecs sind oft spezielle Tarife oder Zusatzbausteine in der Gewerbe E-Bike Versicherung notwendig. Lastenräder, auch Cargobikes genannt, die oft ein großes Transportvolumen für den Lieferservice oder andere gewerbliche Zwecke bieten, gibt es sowohl als Pedelec- als auch als S-Pedelec-Variante. Auch diese sind zunehmend über eine gewerbliche E-Bike Versicherung absicherbar. Ob normale Firmenfahrräder (ohne Motor) im Rahmen einer E-Bike-Police mitversichert werden können oder ob hierfür separate Fahrradversicherungen für Betriebe notwendig sind, muss im Einzelfall geklärt werden. Manchmal ist das möglich, was die Verwaltung vereinfacht. Es ist unerlässlich, die exakte Definition der versicherbaren Fahrzeugtypen in den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des Anbieters zu prüfen. Seien Sie da wirklich genau! Die Art des Fahrrads beeinflusst nämlich auch die Kosten für die Versicherung.

Was müssen Unternehmen bei der Versicherung von E-Bike Flotten beachten?

Bei der Versicherung ganzer Fahrzeug-Flotten von E-Bikes oder Pedelecs bieten Versicherer oft spezielle Flottentarife oder Rahmenverträge an. Unternehmen müssen 5 wichtige Punkte beachten:

  1. Die Notwendigkeit einer genauen Erfassung aller zu versichernden Firmenräder, idealerweise mit Rahmennummer, Anschaffungswert und Anschaffungsdatum für jedes E-Bike.
  2. Die Regelungen zur An- und Abmeldung von E-Bikes bei Änderungen im Fuhrpark, beispielsweise bei Neuanschaffungen oder Verkäufen von Diensträdern.
  3. Mögliche Rabattstaffeln, die sich nach der Größe der E-Bike Flotte
  4. Vereinfachte administrative Prozesse im Vergleich zur Einzelversicherung jedes Dienstrades.
  5. Die Möglichkeit, einheitliche Versicherungsbedingungen für alle E-Bikes der Flotte zu vereinbaren, was die Übersichtlichkeit für das Unternehmen erhöht.

Auch der Versicherungsschutz für Verleihräder, beispielsweise bei einem Beherbergungsbetrieb oder einer Fahrradwerkstatt, kann im Rahmen einer solchen Flottenversicherung für gewerbliche Nutzung gestaltet werden. Die Versicherungspflicht spielt oft auch im Kontext von Bike-Leasing eine wichtige Rolle.

Über den Autor

Thomas Giessmann

Thomas Giessmann ist seit 2016 ein begeisterter E-Bike-Fahrer.
Seine Mitgliedschaft in verschiedenen Facebook-Gruppen führte zur Spezialisierung auf E-Bike-Versicherungen. In diesen Gruppen stellte
sich immer wieder die Frage nach der besten E-Bike-Versicherung.

Nach 3 Jahren und Hunderten wiederholter Beratungen entwickelte
Thomas Giessmann den ersten E-Bike-Versicherungsvergleich.
Er erlangte sein Wissen durch die Begleitung zahlreicher Schadenfälle.

Kontakt:
Telefon: +49 – 30 – 921 099 530
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