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E-Bike, Pedelec oder S-Pedelec? Unterschiede einfach erklärt

Juli 10, 2025

Juli 10, 2025

Inhaltsverzeichnis
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E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs sind 3 verschiedene Kategorien von Zweirädern mit E-Motor, die sich durch ihre rechtliche Einstufung, Motorleistung und Höchstgeschwindigkeit unterscheiden. Das Pedelec gilt rechtlich als Fahrrad mit Tretunterstützung bis 25 km/h, das S-Pedelec als Kleinkraftrad mit Tretunterstützung bis 45 km/h und das E-Bike im engeren Sinne als Mofa mit Gashebel-Antrieb.

Die Motorleistung variiert erheblich: Pedelecs haben maximal 250 Watt Nenndauerleistung, S-Pedelecs bis zu 4000 Watt und E-Bikes zwischen 500 und 4000 Watt. Diese Unterschiede bestimmen die erforderliche Fahrerlaubnis und zulässigen Fahrwege.

Pedelecs benötigen keinen Führerschein und dürfen Fahrradwege nutzen. S-Pedelecs erfordern einen Führerschein der Klasse AM und ein Versicherungskennzeichen. E-Bikes im engeren Sinne benötigen eine Mofa-Prüfbescheinigung und ein Versicherungskennzeichen. Für S-Pedelecs und E-Bikes besteht Helmpflicht.

Was ist der Unterschied zwischen E-Bike, Pedelec und S-Pedelec?

Die Begriffe E-Bike, Pedelec und S-Pedelec beschreiben 3 verschiedene Kategorien von Zweirädern mit E-Motor, die sich durch ihre gesetzliche Einstufung, Motorleistung und Höchstgeschwindigkeit unterscheiden. Das Pedelec gilt rechtlich als Fahrrad, das S-Pedelec als Kleinkraftrad und das E-Bike im engeren Sinne als Mofa.

Die rechtlichen Definitionen bestimmen direkt die zulässige Nenndauerleistung und Antriebsart. Pedelecs dürfen maximal 250 Watt Motorleistung haben, S-Pedelecs bis zu 4000 Watt und E-Bikes im engeren Sinne variieren je nach Klassifizierung zwischen 500 und 4000 Watt.

Das klassische Elektrofahrrad (Pedelec) gilt als Fahrrad

Ein Pedelec ist ein Fahrrad mit Tretunterstützung bis 25 km/h. Die gesetzliche Einstufung als Fahrrad erfolgt nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

Die Klassifizierung als Fahrrad ergibt sich aus folgenden Merkmalen: Die Motorunterstützung funktioniert nur beim Treten, schaltet sich bei 25 km/h automatisch ab und die Nenndauerleistung beträgt maximal 250 Watt. Eine Anfahrhilfe bis 6 km/h ohne Treten ist zulässig.

Nach deutschem Recht fallen Pedelecs unter die Fahrradverordnung und benötigen keine Zulassung, keinen Führerschein und kein Versicherungskennzeichen.

Das schnelle Elektrofahrrad (S-Pedelec) gilt als Kleinkraftrad

Ein S-Pedelec ist ein Kleinkraftrad mit Tretunterstützung bis 45 km/h. Die gesetzliche Einstufung als Kleinkraftrad erfolgt nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).

Die Klassifizierung als Kleinkraftrad ergibt sich aus folgenden Merkmalen: Die Motorunterstützung funktioniert bis 45 km/h, die Nenndauerleistung beträgt maximal 4000 Watt und das Fahren ohne Treten ist über die Anfahrhilfe hinaus möglich.

Nach deutschem Recht benötigen S-Pedelecs eine Betriebserlaubnis, ein Versicherungskennzeichen und mindestens einen Führerschein der Klasse AM.

Das E-Bike im engeren Sinne gilt als Mofa

Ein E-Bike im engeren Sinne ist ein Zweirad mit E-Motor, das ohne Treten gefahren werden kann. Die gesetzliche Einstufung erfolgt je nach Höchstgeschwindigkeit als Mofa oder Leichtmofa.

Die Klassifizierung als Mofa ergibt sich aus der Möglichkeit des Fahrens ohne Pedale über einen Gashebel oder Drehgriff. E-Bikes mit Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h gelten als Leichtmofa, solche bis 25 km/h als Mofa.

Nach deutschem Recht benötigen E-Bikes im engeren Sinne eine Mofa-Prüfbescheinigung, ein Versicherungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis.

Unterschied zwischen E-Bike, Pedelec und S-Pedelec

Wie unterscheiden sich Motorleistung und Antriebsart?

Die Motorleistung und Antriebsart variieren erheblich zwischen den 3 Kategorien. Pedelecs haben maximal 250 Watt Nenndauerleistung mit reiner Tretunterstützung, S-Pedelecs bis zu 4000 Watt mit Tretunterstützung und optionalem Gashebel, E-Bikes im engeren Sinne zwischen 500 und 4000 Watt mit Gashebel-Antrieb.

Die Unterschiede in Motorleistung führen direkt zu verschiedenen Geschwindigkeitskategorien: 25 km/h bei Pedelecs, 45 km/h bei S-Pedelecs und 20 bis 25 km/h bei E-Bikes im engeren Sinne.

Welche Rolle spielt die Tretunterstützung bei den verschiedenen Typen?

Die Tretunterstützung ist ein System, das die Muskelkraft beim Treten verstärkt. Der E-Motor springt nur an, wenn Sie in die Pedale treten und unterstützt proportional zur aufgewendeten Kraft.

Bei Pedelecs ist die Tretunterstützung obligatorisch – der Motor funktioniert ausschließlich beim Treten. Bei S-Pedelecs kombiniert sich die Tretunterstützung häufig mit einem Gashebel für zusätzlichen Antrieb.

E-Bikes im engeren Sinne nutzen die Tretunterstützung optional. Der Motor funktioniert primär über Gashebel oder Drehgriff unabhängig vom Pedalsystem.

Anfahrhilfe bis 6 km/h ist bei Pedelecs und S-Pedelecs zulässig. Die Schiebehilfe unterstützt beim Schieben des Zweirads mit maximal 6 km/h.

Bis zu welcher Geschwindigkeit unterstützt der Motor?

Der Motor unterstützt je nach Typ bis zu unterschiedlichen Höchstgeschwindigkeiten. Bei Pedelecs schaltet sich die Motorunterstützung bei exakt 25 km/h ab, bei S-Pedelecs bei 45 km/h.

E-Bikes im engeren Sinne haben je nach Klassifizierung verschiedene Grenzen: Leichtmofas unterstützen bis 20 km/h, normale Mofas bis 25 km/h. Die Motorunterstützung erfolgt über Gashebel unabhängig vom Treten.

Höhere Geschwindigkeiten sind bei allen Typen durch eigene Muskelkraft möglich, jedoch ohne Motorunterstützung.

Kann man ein Elektrofahrrad ohne Treten fahren?

Das Fahren ohne Treten ist nur bei E-Bikes im engeren Sinne vollständig möglich. Diese verfügen über einen Gashebel oder Drehgriff für den reinen Motorbetrieb.

Pedelecs setzen grundsätzlich das Treten für die Motorunterstützung voraus. S-Pedelecs kombinieren meist Tretunterstützung mit einem Gashebel für das Fahren ohne Treten.

Die Anfahrhilfe bis 6 km/h bildet eine Ausnahme: Sie funktioniert bei Pedelecs und S-Pedelecs ohne Treten und erleichtert das Anfahren an Ampeln oder Steigungen.

Welche Geschwindigkeitsunterschiede gibt es?

Die Geschwindigkeitsunterschiede zwischen den Typen sind erheblich und rechtlich relevant. Pedelecs erreichen 25 km/h mit Motorunterstützung, S-Pedelecs 45 km/h und E-Bikes im engeren Sinne 20 bis 25 km/h je nach Klassifizierung.

Die motorunterstützte Geschwindigkeit unterscheidet sich von der durch Muskelkraft erreichbaren Höchstgeschwindigkeit. Alle Typen können durch eigene Kraft schneller gefahren werden, jedoch ohne Motorunterstützung.

Diese Geschwindigkeitsunterschiede bestimmen die erforderliche Fahrerlaubnis: Pedelecs benötigen keine, S-Pedelecs mindestens Klasse AM, E-Bikes im engeren Sinne eine Mofa-Prüfbescheinigung.

Wie schnell fährt ein Fahrrad mit Motorunterstützung bis 25 km/h?

Ein Pedelec erreicht maximal 25 km/h mit Motorunterstützung. Bei dieser Geschwindigkeit schaltet sich der E-Motor automatisch ab, um die gesetzliche Klassifizierung als Fahrrad zu erhalten.

Höhere Geschwindigkeiten bis 40 km/h oder mehr sind durch eigene Muskelkraft möglich. Der Motor unterstützt jedoch nicht mehr über 25 km/h hinaus.

Welche Höchstgeschwindigkeit erreicht ein schnelles Elektrofahrrad?

Ein S-Pedelec erreicht maximal 45 km/h mit Motorunterstützung. Diese Geschwindigkeit führt zur Klassifizierung als Kleinkraftrad mit entsprechenden rechtlichen Anforderungen.

Die Motorunterstützung bis 45 km/h erfordert einen Führerschein der Klasse AM, ein Versicherungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis. Höhere Geschwindigkeiten sind durch Muskelkraft möglich.

Welche Fahrerlaubnis braucht man für welches Zweirad?

Die Art der erforderlichen Fahrerlaubnis hängt direkt von der Bauart-Gattung des motorisierten Zweirads ab. Sie benötigen eine Fahrerlaubnis, wenn Ihr Zweirad die gesetzlichen Kriterien eines Fahrrads überschreitet.

Benötigt man für ein 25 km/h Rad einen Führerschein?

Nein, für ein Pedelec, das Sie bis zu 25 km/h mit Tretunterstützung fährt, benötigen Sie keinen Führerschein. Dieses Pedelec gilt rechtlich als Fahrrad. Der Motor des Pedelecs schaltet sich bei 25 km/h ab und liefert eine maximale Nenndauerleistung von 250 Watt.

Welcher Führerschein ist für ein 45 km/h Rad notwendig?

Für ein S-Pedelec, das eine Tretunterstützung bis 45 km/h bietet, ist die Fahrerlaubnis Klasse AM notwendig. S-Pedelecs sind als Kleinkraftrad eingestuft.

Braucht man für ein E-Bike im engeren Sinn eine Prüfbescheinigung?

Ja, für ein E-Bike, das auch ohne Tretunterstützung fährt, ist eine Mofa-Prüfbescheinigung notwendig. E-Bikes dieser Art sind als Mofa klassifiziert.

Welche rechtlichen Vorschriften gelten für die verschiedenen Typen?

Für die verschiedenen motorisierten Zweiräder gelten unterschiedliche rechtliche Vorschriften gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Bestimmungen für Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes unterscheiden sich deutlich voneinander, insbesondere bei der Nutzung von Fahrwegen.

Benötigt man einen Führerschein für ein Pedelec?

Ein Pedelec bis 25 km/h benötigt keinen Führerschein. Für ein S-Pedelec bis 45 km/h ist die Fahrerlaubnis Klasse AM erforderlich. Für ein E-Bike, das als Mofa gilt, benötigen Sie eine Mofa-Prüfbescheinigung.

Voraussetzungen für das Fahren eines Pedelecs

Für das Fahren eines Pedelecs gelten folgende Voraussetzungen:

  • Der Motor darf eine Nenndauerleistung von maximal 250 Watt besitzen.
  • Die Motorunterstützung muss bei 25 km/h enden.
  • Es besteht keine Führerscheinpflicht.
  • Eine Helmpflicht besteht nicht.

Voraussetzungen für das Fahren eines S-Pedelecs

Für das Fahren eines S-Pedelecs gelten folgende Voraussetzungen:

  • Die Tretunterstützung endet erst bei 45 km/h.
  • Der Motor hat eine Nenndauerleistung von bis zu 4000 Watt.
  • Sie benötigen einen Führerschein der Klasse AM oder einen gültigen KFZ-Führerschein.
  • Das S-Pedelec ist zulassungspflichtig.
  • Sie müssen ein Versicherungskennzeichen anbringen.
  • Das S-Pedelec benötigt einen Rückspiegel.
  • Dauerfahrlicht ist vorgeschrieben.
  • Eine Hupe muss vorhanden sein.
  • Es besteht Helmpflicht.

Voraussetzungen für das Fahren eines E-Bikes

Für das Fahren eines E-Bikes, das als Mofa gilt, gelten folgende Voraussetzungen:

  • Das E-Bike darf eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h ohne Tretunterstützung erreichen.
  • Es zählt zur Bauart-Gattung des Mofas.
  • Sie benötigen eine Mofa-Prüfbescheinigung, wenn Sie nach dem 31. März 1965 geboren sind.

Besteht eine Pflicht für ein Versicherungskennzeichen?

Ja, eine Versicherungskennzeichenpflicht besteht für S-Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs bis 25 km/h benötigen kein Versicherungskennzeichen, da sie rechtlich als Fahrrad gelten. Die Versicherungspflicht für S-Pedelecs und E-Bikes ist in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) verankert. Mit dem Versicherungskennzeichen ist eine Helmpflicht verbunden.

Ist ein Helm für das Fahren Pflicht?

Ja, für S-Pedelecs und E-Bikes besteht eine Helmpflicht. Für Pedelecs, die rechtlich als Fahrräder eingestuft sind, besteht keine gesetzliche Helmpflicht. Dennoch ist es ratsam, beim Fahren eines Pedelecs einen Fahrradhelm zu tragen, um Kopfverletzungen vorzubeugen.

Wo darf man mit den verschiedenen motorisierten Zweirädern fahren?

Die erlaubten Fahrwege variieren stark je nach Typ des motorisierten Zweirads. Pedelecs nutzen die gleichen Wege wie Fahrräder, während S-Pedelecs und E-Bikes stärker reguliert sind und oft die Straße nutzen müssen. Achten Sie vor dem Kauf auf diese spezifischen Regelungen.

Darf man mit einem S-Pedelec den Fahrradweg benutzen?

Nein, mit einem S-Pedelec dürfen Sie in der Regel nicht den Fahrradweg benutzen. S-Pedelecs gelten als Kraftfahrzeuge und müssen die Fahrbahn nutzen. Eine Ausnahme besteht, wenn ein Zusatzschild „Mofas frei“ die Nutzung des Fahrradwegs explizit erlaubt.

Welche Promillegrenzen gelten für die Fahrer?

Für Fahrer eines Pedelecs gilt die gleiche Alkoholgrenze wie für Fahrradfahrer. Ab 0,3 Promille können Sie bei Auffälligkeiten belangt werden. Ab 1,6 Promille begehen Sie eine Straftat, die zu Bußgeld und Fahrverbot führen kann. Für S-Pedelecs und E-Bikes gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Kraftfahrzeuge: 0,0 Promille für Fahranfänger bis 21 Jahre und in der Probezeit; sonst 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen. Überschreiten Sie diese Werte, drohen Bußgeld und Fahrverbot.

Was sollte man vor dem Kauf eines Pedelecs, S-Pedelecs oder E-Bikes beachten?

Vor dem Kauf eines Pedelecs, S-Pedelecs oder E-Bikes gilt es wichtige Aspekte zu beachten. Dazu gehören insbesondere die Anschaffungs- und Unterhaltskosten.

Wie unterscheiden sich die Anschaffungs- und Unterhaltskosten?

Die Anschaffungskosten für Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes umfassen den Kaufpreis des Fahrzeugs selbst. Unterhaltskosten sind die laufenden Ausgaben für Wartung, Strom und Versicherung.

Ein Pedelec ist in der Anschaffung meist am günstigsten. S-Pedelecs und E-Bikes, die als Kleinkrafträder gelten, sind teurer. Die Unterhaltskosten variieren ebenso: Ein Pedelec benötigt lediglich Strom und Wartung, ähnlich einem normalen Fahrrad. S-Pedelecs und E-Bikes erfordern zusätzlich eine Versicherung und ein Kennzeichen, was monatliche Kosten verursacht. Faktoren wie die Motorleistung und Akkugröße beeinflussen die Anschaffungs- und Unterhaltskosten direkt. Ein Motor mit höherer Watt-Leistung oder ein Akku mit größerer Kapazität erhöht den Preis.

Welcher E-Bike-Typ eignet sich für welchen Einsatzzweck?

Der Einsatzzweck bestimmt die Wahl des geeigneten Typs eines Fahrrads mit Motor. Besonders für den Stadtverkehr gibt es spezifische Empfehlungen.

Für den Stadtverkehr und kurze Strecken

Für den Stadtverkehr und kurze Strecken eignen sich Pedelecs am besten. Ihre maximale Tretunterstützung bis 25 km/h bietet ausreichende Geschwindigkeit für innerstädtische Wege. Pedelecs sind wendig und leicht zu handhaben. Typische Merkmale sind oft ein tiefer Einstieg, integrierte Beleuchtung und Schutzbleche.

Für lange Touren und Pendler

Für lange Touren und Pendler sind Pedelecs mit großen Akkus oder S-Pedelecs geeignet. Pedelecs bieten Komfort und eine hohe Reichweite bei angepasster Fahrweise. S-Pedelecs erreichen Geschwindigkeiten bis 45 km/h, was Pendelzeiten verkürzt. Merkmale sind oft eine komfortable Sitzposition, Federung und die Möglichkeit zur Gepäckmitnahme.

Für sportliche Fahrer und Bergstrecken

Sportliche Fahrer und Nutzer von Bergstrecken wählen Pedelecs mit leistungsstarkem Mittelmotor oder S-Pedelecs. Diese Typen bieten eine hohe Motorleistung für steile Anstiege und anspruchsvolles Gelände. Die Ausstattung umfasst oft hochwertige Federung, robuste Rahmen und präzise Schaltungen.

Was ist bei Akku und Motor wichtig?

Akku und Motor sind entscheidend für die Leistung eines Fahrrads mit Tretunterstützung. Besonders die Akkugröße beeinflusst die Reichweite maßgeblich.

Wie beeinflusst die Akkugröße die Reichweite?

Die Akkugröße beeinflusst die Reichweite direkt: Eine höhere Akkukapazität, gemessen in Wattstunden (Wh), führt zu einer größeren möglichen Reichweite. Weitere Faktoren beeinflussen die tatsächliche Reichweite, wie die Fahrweise, das befahrene Gelände und die Außentemperatur.

Welche Motorarten gibt es und was sind ihre Vor- und Nachteile?

Es gibt zwei gängige Motorarten bei Fahrrädern mit Tretunterstützung: Mittelmotoren und Nabenmotoren.

  • Mittelmotor: Dieser Motor sitzt zentral im Tretlagerbereich. Er wirkt direkt auf die Kette und nutzt die vorhandene Schaltung des Fahrrads.
    • Vorteile: Natürliches Fahrgefühl durch niedrigen Schwerpunkt, effiziente Nutzung der Schaltung, gute Bergtauglichkeit.
    • Nachteile: Höherer Verschleiß an Kette und Ritzeln, komplexere Wartung.
  • Nabenmotor: Dieser Motor ist in der Vorder- oder Hinterradnabe integriert. Er treibt das Rad direkt an.
    • Vorteile: Weniger Verschleiß an Antriebskomponenten, Möglichkeit der Energierückgewinnung (Rekuperation) bei einigen Modellen, leise.
    • Nachteile: Ungleichmäßigere Gewichtsverteilung, eingeschränkte Auswahl an Schaltungen, eventuell komplizierterer Reifenwechsel.

Kann man ein Elektrofahrrad zu einem S-Pedelec umbauen?

Ein Umbau eines Pedelecs zu einem S-Pedelec ist rechtlich nicht ohne Weiteres möglich und in der Regel nicht zulässig. Solche Umbauten führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Ein nicht zugelassener Umbau hat schwerwiegende Konsequenzen, darunter das Fahren eines nicht versicherten Kraftfahrzeugs. Dies kann zu hohen Bußgeldern, Punkten in Flensburg und sogar zu strafrechtlichen Verfolgungen führen, insbesondere bei Unfällen. Für S-Pedelecs gelten spezifische Sonderregelungen, die eine offizielle Zulassung erfordern.

Welche Sonderregelungen und Einschränkungen muss man kennen?

Es gibt wichtige Sonderregelungen und Einschränkungen für Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes. Eine wichtige Frage betrifft die Nutzung von Kinderanhängern.

Darf man einen Kinderanhänger an allen Typen befestigen?

Die Befestigung eines Kinderanhängers ist nicht an allen Typen erlaubt.

  • An einem Pedelec (Motorunterstützung bis 25 km/h) dürfen Sie einen Kinderanhänger befestigen. Pedelecs gelten rechtlich als Fahrräder und unterliegen den entsprechenden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO).
  • An einem S-Pedelec (Motorunterstützung bis 45 km/h) dürfen Sie keinen Kinderanhänger befestigen. S-Pedelecs sind rechtlich Kleinkrafträder der Bauart-Gattung Mofa und unterliegen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Die StVO verbietet das Mitführen von Anhängern an Mofas oder Kleinkrafträdern.
  • An einem E-Bike im engeren Sinne (mit Gashebel, Motorunterstützung auch ohne Treten) ist die Befestigung eines Kinderanhängers grundsätzlich ebenfalls nicht erlaubt, da diese oft auch als Kleinkrafträder oder Mofas eingestuft werden.

Was passiert rechtlich, wenn man sein Fahrrad mit Motorunterstützung tunt?

Tuning bezeichnet die Manipulation der Motorleistung oder Höchstgeschwindigkeit eines Pedelecs, S-Pedelecs oder E-Bikes, um die gesetzlichen Grenzwerte zu überschreiten.

Rechtliche Konsequenzen von Tuning sind schwerwiegend:

  • Die Betriebserlaubnis erlischt. Das Fahrzeug darf nicht mehr im Straßenverkehr genutzt werden.
  • Der Versicherungsschutz entfällt. Bei einem Unfall müssen Sie alle Schäden selbst tragen.
  • Sie fahren ein Fahrzeug ohne gültige Zulassung und Versicherung. Dies stellt eine Straftat dar.
  • Mögliche Strafen umfassen hohe Bußgelder oder sogar ein Fahrverbot. Die Höhe der Promillegrenze kann zudem eine Rolle spielen, wenn das Fahrzeug als Kraftfahrzeug eingestuft wird.

Gelten im Ausland die gleichen Regeln für Fahrräder mit Motorunterstützung?

Nein, die Regeln für Fahrräder mit Motorunterstützung variieren international erheblich. Jedes Land hat eigene Bestimmungen bezüglich Fahrerlaubnis, Helmpflicht, Versicherung und der Nutzung von Fahrradwegen.

Beispiele für abweichende Regeln sind:

  • In einigen Ländern gibt es strengere Altersbeschränkungen für Pedelecs.
  • Die Helmpflicht kann auch für Pedelecs gelten, nicht nur für S-Pedelecs.
  • Die Nutzung von Fahrradwegen kann für S-Pedelecs oder E-Bikes generell verboten sein. Prüfen Sie vor Reisen stets die lokalen Vorschriften des jeweiligen Landes.

Wie unterscheidet sich ein Fahrrad mit Motorunterstützung von einem E-Scooter?

Ein Fahrrad mit Motorunterstützung (Pedelec, S-Pedelec, E-Bike) und ein E-Scooter unterscheiden sich grundlegend in Bauart und Nutzung.

  • Bauart und Nutzung: Ein Fahrrad mit Motorunterstützung besitzt Pedale und wird hauptsächlich durch Muskelkraft in Kombination mit Tretunterstützung bewegt. Ein E-Scooter hingegen wird stehend gefahren und ausschließlich über einen E-Motor angetrieben, oft mit einem Gashebel.
  • Rechtliche Einordnung: Pedelecs gelten als Fahrräder. S-Pedelecs und E-Bikes sind Kleinkrafträder oder Mofas. E-Scooter sind seit 2019 als Kraftfahrzeuge mit Mofa-Kennzeichen und Versicherungspflicht zugelassen.
  • Fahrerlaubnis: Für Pedelecs ist keine Fahrerlaubnis nötig. Für S-Pedelecs und E-Bikes benötigen Sie mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung oder den Führerschein Klasse AM. Für E-Scooter ist ebenfalls eine Mofa-Prüfbescheinigung ausreichend.
  • Helmpflicht: Für Pedelecs besteht keine Helmpflicht (Fahrradhelm wird empfohlen). Für S-Pedelecs und E-Bikes ist ein geeigneter Helm vorgeschrieben. Für E-Scooter besteht keine Helmpflicht.
  • Nutzung von Verkehrsflächen: Pedelecs dürfen Fahrradwege nutzen. S-Pedelecs und E-Bikes müssen die Straße nutzen, Fahrradwege sind nur bei expliziter Freigabe erlaubt. E-Scooter dürfen nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und bei deren Fehlen auf der Fahrbahn fahren.
  • Geschwindigkeit und Motorleistung: Pedelecs unterstützen bis 25 km/h. S-Pedelecs und E-Bikes erreichen bis zu 45 km/h. E-Scooter sind auf eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h begrenzt. Die Motorleistung bei Pedelecs beträgt maximal 250 Watt Nenndauerleistung, bei S-Pedelecs bis zu 4000 Watt. E-Scooter haben eine maximale Nenndauerleistung von 500 Watt.

 

Über den Autor

Thomas Giessmann

Thomas Giessmann ist seit 2016 ein begeisterter E-Bike-Fahrer.
Seine Mitgliedschaft in verschiedenen Facebook-Gruppen führte zur Spezialisierung auf E-Bike-Versicherungen. In diesen Gruppen stellte
sich immer wieder die Frage nach der besten E-Bike-Versicherung.

Nach 3 Jahren und Hunderten wiederholter Beratungen entwickelte
Thomas Giessmann den ersten E-Bike-Versicherungsvergleich.
Er erlangte sein Wissen durch die Begleitung zahlreicher Schadenfälle.

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