+4930-921 099 530 [email protected]

Leasing E-Bike Versicherung: Schutz bei Diebstahl, Schäden und Verschleiß

Juli 09, 2025

Juli 09, 2025

Leasing E-Bikes sind beim Vertragsabschluss nicht automatisch versichert. Der Leasingvertrag enthält keinen standardmäßigen Versicherungsschutz. Sie tragen ohne separate Absicherung das volle finanzielle Risiko bei Diebstahl oder Totalschaden.

Eine spezialisierte E-Bike Versicherung deckt die häufigsten Schadensfälle ab. Dazu gehören Diebstahl, Raub, Unfallschäden, Vandalismus, Elektronikschäden und Akku-Defekte. Bei einem Schadensfall erhalten Sie eine Neuwertentschädigung basierend auf dem ursprünglichen Kaufpreis.

Arbeitgeber übernehmen beim Dienstrad-Leasing oft eine Flottenversicherung für mehrere Mitarbeiter. Diese Deckung reduziert die individuellen Kosten erheblich. Die jährlichen Beiträge richten sich nach dem Bikewert, dem gewählten Tarif und der Deckungssumme.

Ohne Versicherungsschutz zahlen Sie bei Verlust oder Totalschaden den Restwert des E-Bikes aus eigener Tasche weiter. Gleichzeitig läuft der Leasingvertrag unverändert weiter. Eine Jahresinspektion ist bei den meisten Verträgen verpflichtend und Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des Schutzes.

Ist ein E-Bike beim Leasing automatisch versichert?

Ein geleastes E-Bike ist nicht automatisch versichert. Der Versicherungsschutz ist eine separate Leistung, die vom Leasingvertrag abhängt.

Die gängige Praxis bei Leasingverträgen für E-Bikes, insbesondere beim Dienstrad-Leasing, sieht eine verpflichtende Versicherung vor. Der Leasinggeber oder der Arbeitgeber schreibt den Abschluss einer Versicherung vor, um den hohen Wert des Bikes abzusichern. Der genaue Umfang des Schutzes ist im jeweiligen Leasingvertrag und den Versicherungsbedingungen festgelegt. Ohne einen expliziten Versicherungsschutz trägt der Nutzer das volle finanzielle Risiko bei Diebstahl oder Beschädigung.

Welche Rolle spielt der Arbeitgeber bei der Dienstrad-Versicherung?

Der Arbeitgeber schließt als Leasingnehmer den Vertrag für das Dienstrad ab und ist damit der primäre Vertragspartner des Leasinggebers. Er ist dafür verantwortlich, dass ein ausreichender Versicherungsschutz für das Dienstrad besteht.

Oft organisiert der Arbeitgeber eine zentrale Versicherungslösung für alle Mitarbeiter, beispielsweise in Form einer Flottenversicherung. Dies bietet dem Arbeitnehmer den Vorteil von günstigeren Beiträgen und einem umfassenden Deckungskonzept, das speziell auf die Bedürfnisse von Diensträdern zugeschnitten ist. Die Kosten für die Versicherung werden häufig über die monatliche Leasingrate direkt vom Gehalt des Arbeitnehmers einbehalten.

Was deckt eine Versicherung für Leasing E-Bikes ab?

Eine Versicherung für Leasing E-Bikes bietet einen umfassenden Versicherungsschutz, der über eine reine Diebstahlversicherung hinausgeht. Der Schutz umfasst typischerweise drei Risikobereiche: Diebstahl, Beschädigungen und Verschleiß.

Schutz bei Diebstahl und Raub des E-Bikes

Die Versicherung leistet bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub des E-Bikes. Die Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das E-Bike zum Tatzeitpunkt mit einem qualitativ hochwertigen Schloss an einem festen Gegenstand gesichert war. Im Schadensfall ist eine unverzügliche Polizeimeldung erforderlich, um den Anspruch geltend zu machen. Die Leistung der Versicherung ist eine Neuwertentschädigung, die den finanziellen Verlust durch den Diebstahl ausgleicht.

Schutz bei Unfallschäden und Vandalismus

Eine Vollkaskoversicherung deckt Unfallschäden ab, die durch Stürze oder Kollisionen entstehen. Sie übernimmt die anfallenden Reparaturkosten, um das E-Bike wieder fahrtüchtig zu machen. Zusätzlich sind Schäden durch Vandalismus, also die mutwillige Beschädigung durch Dritte, versichert. Dies schließt beispielsweise zerschnittene Reifen oder ein zerstörtes Display ein.

Schutz bei Elektronikschäden und Akku-Defekten

Die Versicherung deckt Elektronikschäden an Komponenten wie dem Motor, dem Steuergerät oder dem Display ab. Ursachen für solche Schäden sind beispielsweise Kurzschlüsse, Materialfehler oder Feuchtigkeitsschäden. Der Schutz erstreckt sich auch auf den Akku, das teuerste Einzelbauteil des E-Bikes. Bei einem Akku-Defekt, der nicht unter die Herstellergarantie fällt, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Reparatur oder den Austausch.

Abdeckung von Verschleißteilen

Umfassende Tarife, oft als Full-Service-Pakete bezeichnet, decken auch die Kosten für Verschleiß ab. Zu den Verschleißteilen gehören Komponenten wie Bremsen, Reifen, Kette und Ritzel. Die Kosten für den Austausch dieser Teile im Rahmen der jährlichen Jahresinspektion sind dann im Versicherungsschutz enthalten. Einige Tarife decken sogar den Akku-Verschleiß ab, wenn die Kapazität des Akkus unter einen bestimmten Prozentsatz, zum Beispiel 60 %, fällt.

Welche Schäden deckt eine Leasing E-Bike Versicherung ab

Ist eine Versicherung für das Leasing E-Bike sinnvoll?

Eine Versicherung für ein Leasing E-Bike ist sinnvoll und oft vertraglich vorgeschrieben. Sie schützt den Nutzer vor hohen finanziellen Risiken.

Der hohe Bikewert und die teuren Komponenten führen bei einem Diebstahl oder Totalschaden zu erheblichen Kosten. Eine Vollkaskoversicherung mit Neuwertentschädigung stellt sicher, dass der finanzielle Schaden vollständig abgedeckt ist und der Leasingvertrag ohne zusätzliche Belastung fortgeführt oder abgelöst werden kann. Die Versicherungssumme orientiert sich dabei am ursprünglichen Kaufpreis des E-Bikes.

Welche Nachteile hat das Bikeleasing ohne Versicherung?

Ohne Versicherung trägt der Arbeitnehmer oder Nutzer die volle finanzielle Haftung für das geleaste E-Bike. Im Falle eines Diebstahls oder eines nicht reparablen Totalschadens bedeutet dies die volle Kostenübernahme für den Restwert des Bikes.

Der Leasingvertrag muss auch bei Verlust des E-Bikes weiter bedient werden, was zu einer doppelten finanziellen Belastung führt: Ratenzahlung ohne Gegenwert. Zudem entstehen bei Unfallschäden oder Elektronikschäden hohe Reparaturkosten, die der Nutzer selbst tragen muss. Der Verlust der Mobilität und die zusätzlichen Kosten für ein Ersatzfahrrad stellen eine weitere Belastung dar.

Was passiert bei einem Diebstahl des Leasing E-Bikes?

Um die gravierenden Nachteile eines unversicherten Bikeleasings zu vermeiden, ist es wichtig, die genaue Vorgehensweise bei einem Diebstahl zu kennen. Die erste Maßnahme nach einem Diebstahl ist die sofortige Meldung bei der Polizei. Diese Polizeimeldung ist die Grundlage für alle weiteren Schritte mit dem Leasinggeber und der Versicherung.

Für den Versicherungsschutz ist der Nachweis einer adäquaten Diebstahlsicherung entscheidend. Sie müssen das E-Bike stets mit einem qualitativ hochwertigen Schloss an einem festen Gegenstand anschließen. Im Diebstahlfall übernimmt der Leasinggeber, der rechtlicher Eigentümer des E-Bikes ist, die Kommunikation mit der Versicherung zur Schadensbegleichung. Der Arbeitnehmer oder Nutzer meldet den Schaden unverzüglich dem Arbeitgeber und der Versicherung über das dafür vorgesehene Formular.

Ohne gültigen Versicherungsschutz haftet der Arbeitnehmer für den finanziellen Verlust. Dies bedeutet, dass die verbleibenden Leasingraten weitergezahlt werden müssen, ohne dass ein E-Bike zur Verfügung steht. Die Versicherung unterscheidet dabei zwischen Diebstahl und Raub. Ein Diebstahl ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, sie sich rechtswidrig anzueignen. Ein Raub involviert zusätzlich die Anwendung von Gewalt oder die Androhung von Gefahr für Leib und Leben. Die Neuwertentschädigung sichert zu, dass die Versicherung den Betrag erstattet, der für die Wiederbeschaffung eines neuen, gleichwertigen E-Bikes notwendig ist.

Wie meldet man einen Schaden richtig?

Wenn Sie bei Ihrer E-Bike Versicherung einen Schaden melden, müssen Sie unverzüglich handeln und präzise Informationen liefern. Die Meldung bei der Polizei muss sofort nach Bemerken des Diebstahls erfolgen. Die meisten Versicherungen setzen für die Schadensmeldung eine Frist von 24 bis 72 Stunden.

Bei der Meldung sind folgende Informationen entscheidend:

  • Genaue Zeit und Ort des Diebstahls.
  • Marke, Modell und Rahmennummer des E-Bikes.
  • Informationen zum verwendeten Schloss.
  • Das Aktenzeichen der polizeilichen Anzeige.

Ein detaillierter Schadensbericht beschleunigt die Bearbeitung durch die Versicherung. Der Leasinggeber unterstützt als Vertragspartner der Versicherung bei der Abwicklung und stellt sicher, dass alle vertraglichen Pflichten erfüllt werden.

Welche Unterlagen benötigt die Versicherung?

Für eine erfolgreiche Schadensbegleichung benötigt die Versicherung vollständige und nachvollziehbare Dokumente.

  1. Die polizeiliche Diebstahlsanzeige mit Aktenzeichen.
  2. Den Kaufvertrag oder den Leasingvertrag des E-Bikes.
  3. Einen Nachweis über das verwendete Schloss, zum Beispiel durch einen Kaufbeleg oder Fotos.
  4. Die vorhandenen Schlüssel des gestohlenen Schlosses.
  5. Fotos des E-Bikes vor dem Diebstahl, falls vorhanden.
  6. Das vollständig ausgefüllte Schadensformular der Versicherung.

Diese Unterlagen belegen den Besitz, den Wert des E-Bikes und die Einhaltung der Sicherheitsvorgaben. Das Produktinformationsblatt sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen enthalten alle Details zu den erforderlichen Nachweisen. Die Bereitstellung dieser Dokumente ist entscheidend für eine reibungslose Schadensbegleichung und beeinflusst letztlich auch die mit der Versicherung verbundenen Kosten.

Welche Kosten sind mit der Versicherung für Leasing E-Bikes verbunden?

Nachdem die notwendigen Unterlagen für eine reibungslose Schadensbegleichung geklärt sind, beleuchten wir nun die finanziellen Aspekte und Kosten, die mit der Versicherung für Leasing E-Bikes verbunden sind. Die Kosten der Versicherung beeinflussen mehrere Faktoren, darunter der Kaufpreis des E-Bikes und der gewählte Versicherungsumfang.

Die primären Kostenbestandteile sind die monatlichen oder jährlichen Beiträge sowie eine mögliche Selbstbeteiligung im Schadensfall. Die Versicherungssumme entspricht in der Regel dem Bikewert, also dem ursprünglichen Kaufpreis (UVP) des E-Bikes, und definiert die maximale Entschädigungshöhe. Die Zahlungsweise beeinflusst die Beitragshöhe; eine jährliche Zahlung ist oft günstiger als eine monatliche. Es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen einer reinen Diebstahlversicherung und einer Vollkaskoversicherung. Die Vollkaskoversicherung deckt zusätzlich Unfallschäden, Vandalismus, Elektronikschäden und oft auch Verschleiß ab.

Wie berechnet man den Versicherungsbeitrag?

Die Beitragsberechnung basiert auf einer Risikobewertung, die sich aus dem Wert des E-Bikes und dem gewählten Schutz ergibt. Spezifische Kriterien, die den Tarif beeinflussen, sind der Kaufpreis (UVP), das Modell, der Wohnort des Nutzers als Indikator für das Diebstahlrisiko und das Alter des E-Bikes.

Das gewählte Deckungskonzept spielt eine zentrale Rolle. Ein umfassender Schutz mit Mobilitätsgarantie und Deckung für Verschleißteile führt zu höheren Beiträgen. Die Höhe der Selbstbeteiligung steht in direktem Zusammenhang mit dem Beitrag: Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Versicherungsbeitrag. Zur genauen Berechnung stellen Versicherungen und Fachhändler Online-Rechner zur Verfügung oder erstellen ein individuelles Angebot.

Ist die jährliche Inspektion eine Pflicht?

Ja, bei den meisten Leasingverträgen mit Versicherungsschutz ist eine jährliche Inspektion verpflichtend. Diese Inspektion dient der Wartung und dem Werterhalt des E-Bikes und ist eine Voraussetzung zur Aufrechterhaltung des vollen Versicherungsschutzes, insbesondere bei Schäden, die auf mangelnde Wartung zurückzuführen sind.

Die Inspektion muss jährlich bei einem autorisierten Fachhändler oder einer qualifizierten Fahrradwerkstatt durchgeführt werden. Sie stellt sicher, dass das Dienstrad verkehrssicher bleibt und alle Komponenten einwandfrei funktionieren. Diese obligatorische jährliche Inspektion wirft die Frage auf, ob die Versicherung die damit verbundenen Kosten übernimmt.

Übernimmt die Versicherung die Kosten für die Inspektion?

Die Versicherung übernimmt die Inspektionskosten nur, wenn ein entsprechendes Full-Service-Paket im Tarif enthalten ist. Standardtarife decken die reinen Inspektionskosten üblicherweise nicht ab.

Es besteht ein Unterschied zwischen den Kosten für die Inspektion und den Reparaturkosten für Verschleiß. Viele Premium-Tarife oder spezielle „Full-Service Inspektions- & Verschleiß Pakete“ decken sowohl die Verschleißarbeiten als auch die Kosten für Verschleißteile wie Bremsbeläge, Ketten oder Reifen ab. Details zu den genauen Leistungen finden sich im Produktinformationsblatt oder den spezifischen Versicherungsbedingungen. Verschleißteile sind Bauteile, die durch normalen Gebrauch abnutzen, während Verschleißarbeiten den Austausch dieser Teile umfassen.

Benötigt man eine Versicherung nach dem Ende des Leasings?

Nachdem die Kosten und die Notwendigkeit von Inspektionen während der Leasingdauer beleuchtet wurden, stellt sich die entscheidende Frage, ob ein Versicherungsschutz auch nach dem Ende des Leasings erforderlich ist. Die Notwendigkeit einer Versicherung nach dem Leasing hängt davon ab, ob Sie das E-Bike übernehmen oder zurückgeben.

Am Ende des Leasingvertrags hat der Arbeitnehmer oft die Option, das E-Bike zu einem Restwert zu kaufen. Mit dem Kauf endet der Versicherungsschutz des Leasinggebers. Entscheiden Sie sich für den Kauf, ist eine Anschlussversicherung sehr sinnvoll, um den Wert des E-Bikes weiterhin gegen Diebstahl, Schäden und hohe Reparaturkosten abzusichern. Ohne Versicherungsschutz tragen Sie das volle finanzielle Risiko.

Eine Anschlussversicherung ist eine privat abgeschlossene Versicherung, die nahtlos an den Schutz des Leasingvertrags anknüpft. Neben der Frage nach einer Anschlussversicherung gibt es weitere wichtige Versicherungen und Regelungen, die für E-Bikes von Bedeutung sind.

Benötigt man eine Versicherung nach dem Ende des Leasings?

Nachdem die Kosten und die Notwendigkeit von Inspektionen während der Leasingdauer beleuchtet wurden, stellt sich die entscheidende Frage, ob ein Versicherungsschutz auch nach dem Ende des Leasings erforderlich ist. Die Notwendigkeit einer Versicherung nach dem Leasing hängt davon ab, ob Sie das E-Bike übernehmen oder zurückgeben.

Am Ende des Leasingvertrags hat der Arbeitnehmer oft die Option, das E-Bike zu einem Restwert zu kaufen. Mit dem Kauf endet der Versicherungsschutz des Leasinggebers. Entscheiden Sie sich für den Kauf, ist eine Anschlussversicherung sehr sinnvoll, um den Wert des E-Bikes weiterhin gegen Diebstahl, Schäden und hohe Reparaturkosten abzusichern. Ohne Versicherungsschutz tragen Sie das volle finanzielle Risiko.

Eine Anschlussversicherung ist eine privat abgeschlossene Versicherung, die nahtlos an den Schutz des Leasingvertrags anknüpft. Neben der Frage nach einer Anschlussversicherung gibt es weitere wichtige Versicherungen und Regelungen, die für E-Bikes von Bedeutung sind.

Welche weiteren Versicherungen und Regelungen sind für Leasing E-Bikes wichtig?

Ergänzende Versicherungen sichern Lücken im Versicherungsschutz eines Standard-Leasingvertrags ab. Diese zusätzlichen Absicherungen decken vor allem persönliche Haftungsrisiken und bieten Serviceleistungen, die über den Schutz bei Diebstahl oder Schäden am E-Bike hinausgehen.

Warum ist eine private Haftpflichtversicherung zusätzlich zur Leasing-Versicherung notwendig?

Eine private Haftpflichtversicherung ist notwendig, um Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzudecken, die Sie Dritten zufügen. Sie ist eine Versicherung, die für Schäden aufkommt, die der Versicherungsnehmer einer anderen Person oder deren Eigentum unabsichtlich zufügt.

Während die Vollkaskoversicherung des Leasings Schäden am E-Bike selbst reguliert, wie Unfallschäden oder Diebstahl, greift die private Haftpflichtversicherung bei Ansprüchen Dritter. Verursachen Sie als Nutzer beispielsweise einen Unfall, bei dem eine Person verletzt wird oder ein anderes Fahrzeug beschädigt wird, übernimmt die Haftpflichtversicherung die daraus entstehenden Kosten.

Typische Versicherungssummen für private Haftpflichtversicherungen liegen bei 10, 20 oder 50 Millionen Euro, um auch bei schweren Personenschäden ausreichend Schutz zu bieten. Die Leasing-Versicherung deckt diese Risiken nicht ab.

Was leistet ein Schutzbrief für ein Leasing E-Bike?

Ein Schutzbrief bietet eine Mobilitätsgarantie bei Pannen, Unfällen oder Diebstahl. Er ist eine Zusatzleistung, die schnelle Hilfe organisiert, wenn das E-Bike unterwegs ausfällt. Zu den typischen Leistungen eines Schutzbriefs gehören:

  • Pannenhilfe direkt am Schadensort, um kleinere Defekte zu beheben.
  • Bergung des E-Bikes nach einem Unfall.
  • Organisation der Weiter- oder Rückreise zum Zielort oder Wohnort.
  • Bereitstellung eines Ersatzfahrrads für die Dauer der Reparatur.
  • Pick-Up Service, der das defekte E-Bike zur nächsten Fahrradwerkstatt transportiert.

Diese Leistungen gelten oft ab einer bestimmten Entfernung vom Wohnort, beispielsweise ab 10 Kilometern. Die geografische Reichweite ist in den Bedingungen festgelegt und kann auf Deutschland beschränkt sein oder das europäische Ausland umfassen.

Unter welchen Bedingungen gilt der Versicherungsschutz im Ausland?

Der Versicherungsschutz für das E-Bike gilt meist europaweit für eine begrenzte Dauer, beispielsweise für 6 bis 12 Wochen am Stück. Für Reisen außerhalb Europas ist oft eine separate Erweiterung der Versicherung im Ausland notwendig.

Spezifische Bedingungen für den Auslandsschutz umfassen die unverzügliche Meldung eines Diebstahls bei der örtlichen Polizei. Die Polizeimeldung ist eine zwingende Voraussetzung für die Schadensbegleichung durch die Versicherung. Der Versicherungsschutz selbst bleibt vom Leasingvertrag unberührt und ist an das E-Bike gebunden, nicht an den geografischen Aufenthaltsort.

Was geschieht mit der Versicherung des Leasing E-Bikes bei einem Jobwechsel?

Bei einem Jobwechsel endet der Leasingvertrag über den alten Arbeitgeber, weshalb der Versicherungsschutz neu geregelt werden muss. Da der Dienstrad-Leasingvertrag an das Arbeitsverhältnis gekoppelt ist, hat eine Kündigung direkte Auswirkungen. Für den Arbeitnehmer gibt es drei Optionen:

  1. Rückgabe:Das E-Bike wird an den Leasinggeber zurückgegeben.
  2. Übernahme:Der Arbeitnehmer übernimmt den Leasingvertrag als Privatperson und führt ihn fort. Dafür ist eine neue private Versicherung oder eine Anschlussversicherung erforderlich.
  3. Übertragung:Der neue Arbeitgeber stimmt zu, den bestehenden Vertrag zu übernehmen und in seine Flottenversicherung zu integrieren.

Die konkrete Abwicklung erfolgt in Abstimmung zwischen dem ehemaligen Arbeitgeber, dem neuen Arbeitgeber und dem Leasinggeber.

Wie versichert man Zubehör, das nicht Teil des Leasings ist?

Nicht geleastes Zubehör versichern Sie über eine bestehende Hausratversicherung oder eine separate Fahrradversicherung. Zubehör, das nicht Teil des Leasings ist, umfasst privat gekaufte Anbauteile wie einen Kindersitz, hochwertige Fahrradtaschen oder ein zusätzliches Schloss.

Die Vollkaskoversicherung des Leasings deckt in der Regel nur fest verbaute Teile ab, die im ursprünglichen Kaufpreis enthalten waren. Für den Schutz von losem oder nachträglich montiertem Zubehör bieten sich zwei Wege an. Die Hausratversicherung deckt oft Diebstahl aus verschlossenen Räumen ab, während eine dedizierte Fahrradversicherung auch Teilediebstahl im Freien einschließt. Zur Geltendmachung eines Anspruchs sind Kaufbelege und Fotos des Zubehörs notwendig.

Wer haftet für Schäden, wenn Familienmitglieder das Rad nutzen?

Der Leasingnehmer, also der Arbeitnehmer, haftet grundsätzlich für alle Schäden am E-Bike, unabhängig davon, wer es genutzt hat. Die meisten Leasingverträge gestatten die Nutzung des Dienstrads durch Familienmitglieder, die im selben Haushalt leben.

Schäden am E-Bike selbst sind durch die Vollkaskoversicherung des Leasings abgedeckt, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Der Leasingnehmer ist verpflichtet, den Schaden zu melden. Verursacht ein Familienmitglied jedoch einen Schaden an Dritten, greift dessen private Haftpflichtversicherung. Eine Familienhaftpflichtversicherung deckt in der Regel alle im Haushalt lebenden Personen ab und reguliert die Ansprüche des Geschädigten.

 

Über den Autor

Thomas Giessmann

Thomas Giessmann ist seit 2016 ein begeisterter E-Bike-Fahrer.
Seine Mitgliedschaft in verschiedenen Facebook-Gruppen führte zur Spezialisierung auf E-Bike-Versicherungen. In diesen Gruppen stellte
sich immer wieder die Frage nach der besten E-Bike-Versicherung.

Nach 3 Jahren und Hunderten wiederholter Beratungen entwickelte
Thomas Giessmann den ersten E-Bike-Versicherungsvergleich.
Er erlangte sein Wissen durch die Begleitung zahlreicher Schadenfälle.

Kontakt:
Telefon: +49 – 30 – 921 099 530
Xing, LinkedIn
Mehr über uns erfahren 

FahrSicherung hat 4,86 von 5 Sternen | 1537 Bewertungen auf ProvenExpert.com