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E-Bike Versicherung steuerlich absetzen: Voraussetzungen, Unterschiede und Prozess

Juli 04, 2025

Juli 04, 2025

Die E-Bike Versicherung steuerlich absetzen bietet finanziellen Vorteil. Die Absetzbarkeit von Beiträgen für eine E-Bike Versicherung hängt primär von der beruflichen oder betrieblichen Nutzung ab. Arbeitnehmer erfassen diese Kosten als Werbungskosten in der Anlage N ihrer Steuererklärung. Selbstständige setzen die Beiträge als Betriebsausgaben in der Anlage EÜR an.

Nur spezielle Versicherungsarten wie Diebstahl- oder Vollkaskoversicherungen sind bei beruflicher Nutzung steuerlich relevant. Versicherungen zur persönlichen Vorsorge, welche finanzielle Risiken abdecken, können bis zu festgelegten Höchstgrenzen als Sonderausgaben gelten. Eine rein private E-Bike Versicherung ist grundsätzlich nicht absetzbar.

Die korrekte Beantragung und Belegführung sichert den Schutz Ihrer Finanzen und ermöglicht das Absetzen der Beiträge.

Kann man E-Bike Versicherung steuerlich absetzen?

Das Absetzen der E-Bike Versicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine Absetzbarkeit kommt hauptsächlich in drei Hauptkategorien in Frage: als Werbungskosten für Arbeitnehmer, als Betriebsausgaben für Selbstständige oder, in sehr seltenen Fällen, indirekt als Sonderausgaben. Die Art der Nutzung des E-Bikes ist hierbei entscheidend. Die steuerliche Berücksichtigung hängt maßgeblich davon ab, ob das Fahrrad primär beruflich oder betrieblich genutzt wird. Es gibt spezifische, absetzbare Versicherungsarten.

Welche E-Bike Versicherungen kann man absetzen?

Relevante Versicherungen für E-Bikes umfassen die Haftpflichtversicherung, die Vollkaskoversicherung und die Diebstahlversicherung. Die steuerliche Relevanz unterscheidet sich je nach Deckungsumfang. Eine eigenständige E-Bike Versicherung für Vollkasko oder Diebstahl ist steuerlich relevant, wenn das E-Bike beruflich genutzt wird. Dann können die Versicherungskosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben gelten. Eine generelle Haftpflichtversicherung, die auch das private Fahrrad oder E-Bike abdeckt, kann unter Umständen als Vorsorgeaufwendung (Sonderausgabe) steuerlich relevant sein, da diese zu den absetzbaren Versicherungen zählt. Eine reine Diebstahl- oder Vollkasko-Versicherung für ein ausschließlich privat genutztes E-Bike ist hingegen nicht absetzbar. Für die Absetzbarkeit gelten spezifische steuerliche Voraussetzungen.

Voraussetzungen für das Absetzen von E-Bike Versicherung

Welche Voraussetzungen gelten für das Absetzen von E-Bike Versicherung?

Die steuerliche Absetzbarkeit der E-Bike Versicherung erfordert mehrere allgemeine Kriterien. Die berufliche oder betriebliche Nutzung des E-Bikes stellt die zentrale Bedingung dar. Nur dann erkennen die Finanzämter die Kosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben an. Weitere relevante Bedingungen umfassen die Nachweisbarkeit der Kosten durch Belege und die korrekte Eintragung in der Steuererklärung. Die Höhe der Kosten und die Art des Versicherungsnehmers (Arbeitnehmer oder Selbstständiger) beeinflussen ebenfalls die Absetzbarkeit. Eine notwendige berufliche Nutzung ist hierbei unerlässlich.

Muss man das E-Bike beruflich nutzen?

Ja, eine berufliche Nutzung ist für die Absetzbarkeit der E-Bike Versicherung in der Regel zwingend notwendig. Unter „beruflicher Nutzung“ im Kontext des Steuerrechts versteht man Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Dienstreisen oder geschäftlich veranlasste Fahrten. Die Versicherungskosten für ein E-Bike, das überwiegend für diese Zwecke eingesetzt wird, können steuerlich geltend gemacht werden. Für Arbeitnehmer sind diese Kosten an die Werbungskosten geknüpft, für Selbstständige an die Betriebsausgaben. Es gibt klare Absetzungsunterschiede zwischen diesen Gruppen.

Wie unterscheidet sich das Absetzen für Arbeitnehmer und Selbstständige?

Die steuerliche Behandlung der E-Bike Versicherung unterscheidet sich grundlegend für Arbeitnehmer und SelbstständigeArbeitnehmer setzen die Versicherungskosten für ein beruflich genutztes E-Bike als Werbungskosten ab. Dies ist in § 9 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt. Selbstständige hingegen können die Versicherungskosten für ein betrieblich genutztes E-Bike als Betriebsausgaben geltend machen. Diese Regelung findet sich in § 4 des EStG. Beide Konzepte dienen der Minderung des zu versteuernden Einkommens, sind jedoch unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen und Prozessen unterworfen. Für Arbeitnehmer gibt es spezielle Absetzungsmechanismen.

Wie setzen Arbeitnehmer E-Bike Versicherung ab?

Arbeitnehmer tragen die Kosten für die E-Bike Versicherung in ihrer Steuererklärung ein. Diese werden als Werbungskosten behandelt, wenn das E-Bike beruflich genutzt wird, beispielsweise für Fahrten zur Arbeitsstätte oder für dienstliche Fahrten. Die Eintragung erfolgt in der Anlage N zur Steuererklärung, welche für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit vorgesehen ist. Hier werden alle Aufwendungen gesammelt, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Eine Sonderausgabe-Betrachtung der E-Bike Versicherung ist selten.

Kann E-Bike Versicherung Sonderausgabe sein?

Nein, eine reine E-Bike Versicherung ist in der Regel nicht als Sonderausgabe absetzbar. Eine Sonderausgabe im deutschen Steuerrecht umfasst bestimmte private Aufwendungen, die der Gesetzgeber zur Minderung des zu versteuernden Einkommens zulässt. Dazu gehören hauptsächlich Vorsorgeaufwendungen, wie Altersvorsorgeaufwendungen und Beiträge zu bestimmten Versicherungen, beispielsweise zur Kranken-, Pflege- oder allgemeinen Haftpflichtversicherung. Die Kriterien, unter denen Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben gelten, sind streng definiert und umfassen primär Versicherungen, die der persönlichen Vorsorge dienen. Eine spezifische E-Bike Versicherung für Diebstahl oder Vollkasko erfüllt diese Kriterien nicht. Nur wenn die E-Bike Versicherung Teil einer übergeordneten Haftpflichtversicherung ist, die als Vorsorgeaufwendung gilt und bis zu den Höchstgrenzen absetzbar ist, könnte ein sehr geringer Teil indirekt relevant sein. Für Selbstständige gelten andere Absetzungsregeln.

Wie setzen Selbstständige E-Bike Versicherung ab?

Selbstständige setzen die E-Bike Versicherung als Betriebsausgaben ab. Diese Kosten mindern den steuerbaren Gewinn des Betriebs. Die Geltendmachung erfolgt im Rahmen der Gewinnermittlung. Bei einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) werden die Kosten in der Anlage EÜR eingetragen. Falls buchführungspflichtig, erscheinen die Versicherungskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Versicherungskosten für das E-Bike reduzieren das zu versteuernde Einkommen direkt. Die Betriebsausgaben-Zuordnung erfordert eine betriebliche Nutzung.

Kann E-Bike Versicherung Betriebsausgabe sein?

Ja, eine E-Bike Versicherung kann eine Betriebsausgabe sein, wenn das E-Bike betrieblich genutzt wird. Eine Betriebsausgabe sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind und dem Erwerb, der Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dienen. Die genaue Voraussetzung für die Anerkennung als Betriebsausgabe ist eine überwiegend betriebliche Nutzung des E-Bikes (mehr als 50%). Beispiele für betriebliche Nutzung im Kontext eines E-Bikes sind Fahrten zu Kunden, Lieferfahrten, Kurierfahrten oder die Nutzung als Transportmittel für betriebliche Zwecke. Die Versicherungskosten sind dann direkt absetzbar. Es gibt eine klare Unterscheidung zwischen private versus absetzbare Kosten.

Kann man private E-Bike Versicherung absetzen?

Nein, eine rein private E-Bike Versicherung ist nicht steuerlich absetzbar. Das Steuerrecht unterscheidet grundsätzlich zwischen privaten und beruflichen/betrieblichen Ausgaben. Private Kosten, wie die für ein ausschließlich privat genutztes E-Bike, zählen zu den Lebenshaltungskosten und sind daher vom Gesetzgeber nicht als steuermindernd vorgesehen. Es gibt keine direkten Ausnahmen für die Absetzbarkeit einer solchen Versicherung. In sehr seltenen Sonderfällen könnte ein minimaler Anteil indirekt absetzbar sein, wenn die E-Bike Versicherung Teil einer übergeordneten, als Vorsorgeaufwendung (bis zu den Höchstgrenzen) absetzbaren Haftpflichtversicherung ist, die das private Fahrrad mitversichert. Reine Kaskoversicherungen oder Diebstahlversicherungen für private E-Bikes sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Die korrekte Eintragung in die Steuererklärung ist entscheidend.

Wo trägt man E-Bike Versicherung in der Steuererklärung ein?

Die E-Bike Versicherung tragen Sie in der Steuererklärung an verschiedenen Stellen ein, abhängig von der Art der Versicherung und deren Nutzung. Allgemeine Versicherungen werden in der Regel als Vorsorgeaufwendungen erfasst. Die spezifischen Formulare hierfür sind die Anlage Vorsorgeaufwand oder die Anlage EÜR.

Welche Formulare nutzt man für E-Bike Versicherung?

Für die E-Bike Versicherung nutzen Sie primär zwei Formulare: die Anlage Vorsorgeaufwand und die Anlage EÜR. Die Anlage Vorsorgeaufwand dient der Erfassung privater Versicherungen. Die Anlage EÜR wird für betrieblich veranlasste Kosten verwendet.

Wann nutzt man Anlage Vorsorgeaufwand?

Die Anlage Vorsorgeaufwand nutzen Sie, wenn Ihre E-Bike Versicherung als private Vorsorge dient oder keine direkte betriebliche Zuordnung besitzt. Hier erfassen Sie Beiträge zu Versicherungen, die Ihre Vorsorge absichern oder private Risiken minimieren. Dazu zählen zum Beispiel Krankenversicherungen, Pflegeversicherungen, Arbeitslosenversicherungen und Rentenversicherungen. Auch private Haftpflichtversicherungen oder Fahrradversicherungen, wenn sie privat abgeschlossen wurden, können hier eingetragen werden. Private Versicherungsbeiträge sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar, jedoch nur bis zu Höchstgrenzen. Diese Anlage unterscheidet sich von der Anlage EÜR.

Wann nutzt man Anlage EÜR?

Sie nutzen die Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung), wenn Sie Selbstständiger sind oder Ihr E-Bike nachweislich beruflich einsetzen. Die Anlage EÜR dient der Ermittlung Ihres Gewinns aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit mittels Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben. Hier tragen Sie Versicherungskosten als Betriebsausgaben ein, die direkt mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder der Nutzung Ihres beruflich genutzten Rades verbunden sind. Beispiele sind Betriebshaftpflichtversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen (anteilig). Die E-Bike Versicherung gehört ebenfalls hierher, sofern das E-Bike als Betriebsvermögen gilt oder überwiegend betrieblich genutzt wird, um die absetzbaren Kosten der E-Bike Versicherung zu erfassen.

Welche Kosten der E-Bike Versicherung kann man absetzen?

Sie können die gesamten Beiträge der E-Bike Versicherung steuerlich absetzen, wenn die Voraussetzungen für die private oder betriebliche Zuordnung erfüllt sind. Die Versicherung muss dabei entweder als private Vorsorge oder als Betriebsausgabe anerkannt werden. Die absetzbaren Kosten umfassen die laufenden Beiträge für den Versicherungsschutz des E-Bikes. Dazu gehören Prämien für Diebstahlschutz, Reparaturkosten oder Unfallschutz. Dabei können bestimmte Höchstgrenzen gelten.

Gibt es Höchstgrenzen beim Absetzen der E-Bike Versicherung?

Ja, es gibt Höchstgrenzen beim Absetzen der E-Bike Versicherung. Diese gelten primär, wenn die Versicherung als Vorsorgeaufwendung unter die Sonderausgaben fällt. Für Arbeitnehmer beträgt die allgemeine Höchstgrenze für sonstige Vorsorgeaufwendungen 1.900 Euro pro Jahr. Für Selbstständige liegt diese Höchstgrenze bei 2.800 Euro pro Jahr. Diese Höchstgrenzen sind pauschal für alle Sonderausgaben dieser Kategorie definiert, nicht spezifisch für die E-Bike Versicherung. Sie gelten also für die Summe aller absetzbaren Versicherungen, die unter diese Kategorie fallen. Dies unterscheidet sich von den Absetzbarkeitsregelungen für private Fahrräder.

Gibt es Unterschiede beim Absetzen von E-Bike und privatem Fahrrad?

Ja, es gibt Unterschiede beim Steuer absetzen von E-Bike und privatem Fahrrad, insbesondere in Bezug auf die Versicherungen und deren Zuordnung. Die Steuer betrachtet E-Bikes mit Motorunterstützung bis 25 km/h und ohne Kennzeichenpflicht meist ähnlich wie Fahrräder. Eine Fahrradversicherung für ein E-Bike ist unter den gleichen Voraussetzungen steuerlich absetzbar wie die eines normalen Fahrrades, wenn sie als Vorsorgeaufwendung oder Betriebsausgabe dient. Unterschiede ergeben sich bei E-Bikes mit höherer Geschwindigkeit (S-Pedelecs), da diese oft als Kraftfahrzeuge eingestuft werden und eine Kfz-Haftpflichtversicherung erfordern. Deren Beiträge können anders behandelt werden, beispielsweise als Werbungskosten bei beruflicher Nutzung des Fahrzeugs oder über die Entfernungspauschale. Im Allgemeinen gilt: Eine Fahrradversicherung für ein E-Bike oder Fahrrad ist nur dann als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich absetzbar, wenn das Rad überwiegend beruflich genutzt wird oder Betriebsvermögen darstellt. Ansonsten fallen die Beiträge unter die Sonderausgaben, ähnlich wie bei anderen absetzbaren Versicherungen.

Welche anderen Versicherungen kann man steuerlich absetzen?

Sie können neben der E-Bike Versicherung viele andere Versicherungen steuerlich absetzen. Die Steuer erlaubt die Rückerstattung von Beiträgen für Versicherungen, die der Vorsorge dienen oder spezifische Risiken abdecken. Diese lassen sich grob in zwei Kategorien einteilen: Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen. Zu den steuerlich absetzbaren Versicherungen zählen Krankenversicherungen, Pflegeversicherungen, Rentenversicherungen, Arbeitslosenversicherungen, Unfallversicherungen und Haftpflichtversicherungen. Einige dieser Versicherungen zählen als Sonderausgaben.

Welche Versicherungen zählen als Sonderausgaben?

Sonderausgaben sind im Steuerrecht private Aufwendungen, die das Finanzamt bei der Steuerberechnung berücksichtigt. Es handelt sich dabei um Kosten, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten darstellen. Typische Versicherungen, die als Sonderausgaben gelten, sind Beiträge zur privaten Haftpflichtversicherung, zur privaten Unfallversicherung und zur Hausratversicherung (sofern diese Haftpflichtanteile enthält). Auch bestimmte Altersvorsorgeaufwendungen und Kirchensteuern zählen hierzu. Diese unterscheiden sich von Versicherungen, die als Vorsorgeaufwendungen gelten.

Welche Versicherungen zählen als Vorsorgeaufwendungen?

Vorsorgeaufwendungen umfassen im Steuerrecht Beiträge zu Versicherungen, die der privaten Absicherung und Vorsorge dienen. Sie sollen Sie vor finanziellen Risiken schützen. Hierzu gehören primär die Beiträge zu Basis-Krankenversicherungen und Pflegepflichtversicherungen, die vollständig steuerlich absetzbar sind. Des Weiteren zählen Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherungen, zu Arbeitslosenversicherungen und zu Berufsunfähigkeitsversicherungen (Altersvorsorgeaufwendungen) zu den Vorsorgeaufwendungen. Die E-Bike Versicherung kann je nach Ausgestaltung ebenfalls als Vorsorgeaufwendung gelten, besonders wenn sie primär der Absicherung gegen Diebstahl oder Reparaturschäden dient. Dies unterstreicht die Relevanz der Absicherung durch eine E-Bike Versicherung für den Schutz vor finanziellen Risiken, ähnlich wie bei anderen Vorsorgeaufwendungen.

Welche Unterlagen braucht man für die Steuererklärung?

Um die E-Bike-Versicherung steuerlich absetzen zu können, benötigen Sie spezifische Unterlagen für Ihre Steuererklärung. Dazu gehören der Versicherungsvertrag und Beitragsnachweise der Fahrradversicherung. Sie müssen die nötigen Belege vorlegen können.

Woher bekommt man nötige Belege?

Die nötigen Belege erhalten Sie direkt vom Versicherungsunternehmen. Zusätzlich dienen Kontoauszüge als Nachweis für gezahlte Beiträge.

Was passiert bei gemischter Nutzung?

Bei gemischter privater und beruflicher Nutzung eines E-Bikes kann die Versicherung anteilig steuerlich abgesetzt werden. Die Kosten der Versicherung für Beruflich genutzte Räder lassen sich als Werbungskosten für Arbeitnehmer oder Betriebsausgaben für Selbstständige absetzen. Sie müssen den Anteil der beruflichen Nutzung berechnen.

Wie berechnet man Anteil beruflicher Nutzung?

Den Anteil der beruflichen Nutzung berechnet man anhand verschiedener Methoden. Dies kann durch ein detailliertes Fahrtenbuch erfolgen oder durch die Annahme eines Pauschalwertes, falls dies vom Finanzamt akzeptiert wird.

Wie lange kann man E-Bike Versicherung absetzen?

Die E-Bike-Versicherung kann jährlich abgesetzt werden. Die Absetzbarkeit gilt für die Beiträge, die innerhalb der jeweiligen Steuerperiode entrichtet wurden. Auch bei Leasingverträgen können Versicherungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Kann man Versicherungskosten bei Leasing absetzen?

Ja, Versicherungskosten für geleaste E-Bikes können steuerlich abgesetzt werden. Bei geleasten E-Bikes werden die Versicherungskosten in der Regel als Betriebsausgaben (für Selbstständige) oder Werbungskosten (für Arbeitnehmer) behandelt. Dies hängt davon ab, ob das Fahrrad im Rahmen eines Dienstradleasings oder einer ähnlichen beruflichen Vereinbarung genutzt wird. Oft ist das Zubehör mitversichert.

 

Über den Autor

Thomas Giessmann

Thomas Giessmann ist seit 2016 ein begeisterter E-Bike-Fahrer.
Seine Mitgliedschaft in verschiedenen Facebook-Gruppen führte zur Spezialisierung auf E-Bike-Versicherungen. In diesen Gruppen stellte
sich immer wieder die Frage nach der besten E-Bike-Versicherung.

Nach 3 Jahren und Hunderten wiederholter Beratungen entwickelte
Thomas Giessmann den ersten E-Bike-Versicherungsvergleich.
Er erlangte sein Wissen durch die Begleitung zahlreicher Schadenfälle.

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