Ist ein E-Bike über die Hausratversicherung mitversichert? Deckungsumfang, Bedingungen und Alternativen
E-Bikes sind Bestandteil des Hausrats und können über die Hausratversicherung abgedeckt sein. Der grundlegende Schutz ist jedoch oft begrenzt. Die Versicherung deckt Pedelecs bis 25 km/h ab, während S-Pedelecs (bis 45 km/h) eine separate Kfz-Haftpflichtversicherung benötigen. Ein Standardtarif bietet Deckung bei Einbruchdiebstahl innerhalb gesicherter Räume sowie bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel.
Für den Schutz gegen einfachen Diebstahl oder außerhalb des Versicherungsortes ist eine Fahrradklausel notwendig. Diese Erweiterung kann eine Nachtzeitklausel enthalten und fordert spezifische Sicherheitsvoraussetzungen wie ein geeignetes Fahrradschloss. Die Versicherungssumme ist oft begrenzt, typischerweise auf 1 % bis 5 % der gesamten Hausrat-Summe oder einen festgelegten Höchstbetrag, was eine Unterversicherung für teure E-Bikes bedeuten kann. Im Schadensfall gilt mit der Fahrradklausel eine Neuwertentschädigung für 12 bis 36 Monate nach dem Kauf. Der Akku ist als Teil des E-Bikes mitversichert, aber nicht bei Verschleiß oder separatem Diebstahl. Für die umfassende Deckung von Unfall-, Sturz-, Elektronik- oder Verschleißschäden ist eine separate E-Bike-Versicherung ratsam, da die Hausratversicherung hier keine Hilfe leistet. Dieser Artikel erklärt, wie die Hausratversicherung E-Bikes schützt, welche Einschränkungen bestehen und wann eine zusätzliche Deckung sinnvoll ist.
Deckt eine Hausratversicherung mein E-Bike ab?
Ja, Ihre Hausratversicherung kann Ihr E-Bike grundsätzlich abdecken, aber der Schutz durch die Standard-Hausratversicherung ist oft begrenzt.
Achten Sie darauf, dass Ihre Hausratversicherung aktuell ist. Ein Versicherungstarif aus dem Jahr 1990 versichert Elektrofahrräder wahrscheinlich nicht. Der Begriff E-Bike wurde für solche Fortbewegungsmittel erst später gebräuchlich. Auch Tarife aus dem Jahr 2000 enthielten nicht automatisch eine Klausel für E-Bikes. Die meisten Versicherer nahmen Elektrofahrräder erst zwischen 2012 und 2015 in ihre Versicherungsbedingungen auf. Prüfen Sie Ihre Police daher genau.
Es gibt eine wichtige Ausnahme, welche die häufigste Fehlinformation beseitigt: Befindet sich Ihr Fahrrad oder E-Bike innerhalb Ihres versicherten Hauses, Kellers oder Ihrer Wohnung, gilt es als Hausrat. Es ist somit gegen alle in Ihrer Hausratversicherung eingeschlossenen Gefahren versichert.
Der Basisschutz deckt meist nur Diebstahl nach einem Einbruch (Einbruchdiebstahl). Einfacher Diebstahl im Freien ist normalerweise nicht enthalten. Befindet sich Ihr E-Bike außerhalb des versicherten Ortes, benötigen Sie eine Fahrradklausel.
Die rechtliche Einordnung des E-Bikes ist ebenfalls entscheidend, denn es gibt einen wichtigen Unterschied zwischen Pedelecs und S-Pedelecs, der den Versicherungsschutz maßgeblich beeinflusst.
Unterscheidet die Hausratversicherung zwischen Pedelecs und S-Pedelecs?
Ja, Versicherungen unterscheiden klar zwischen Pedelecs und S-Pedelecs. Dies hat entscheidende Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz.
- Pedelecs: Bieten Motorunterstützung bis 25 km/h. Sie benötigen kein Versicherungskennzeichen und gelten rechtlich als Fahrrad.
- S-Pedelecs: Unterstützen bis 45 km/h. Sie brauchen ein Versicherungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis. Rechtlich sind sie Kleinkrafträder.
Die Standard-Hausratversicherung schließt deshalb in der Regel nur Pedelecs ein, da diese wie Fahrräder behandelt werden.
Für S-Pedelecs benötigen Sie üblicherweise eine separate Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie sind nicht über die normale Hausratversicherung abgedeckt, auch nicht bei Einbruchdiebstahl. Hier ist oft eine spezielle Kaskoversicherung notwendig. Der grundlegende Schutz für Fahrräder in der Hausratversicherung findet somit auf Pedelecs Anwendung.
Welchen grundlegenden Schutz bietet die Standard-Hausratversicherung für Fahrräder?
Die Standard-Hausratversicherung bietet einen Basisschutz für Fahrräder und somit auch für Pedelecs. Typischerweise sind folgende Gefahren abgedeckt:
- Feuer
- Leitungswasser
- Sturm
- Hagel
- Einbruchdiebstahl
Dieser Schutz gilt, wenn sich das Fahrrad zum Zeitpunkt des Schadens innerhalb Ihrer versicherten Wohnung oder klar definierter Nebengebäude befindet.
Beim Diebstahlschutz ist wichtig: Nur Einbruchdiebstahl aus verschlossenen Räumen ist standardmäßig gedeckt. Als Beispiele für den Geltungsbereich bei Einbruchdiebstahl gelten die Wohnung selbst und der zugehörige, abgeschlossene Keller.
Deckt die Hausratversicherung den E-Bike Diebstahl aus der Wohnung oder dem Keller ab?
Ja, der Diebstahl eines Pedelecs aus Ihrer verschlossenen Wohnung oder Ihrem verschlossenen, nur von Ihnen genutzten Keller ist durch die Standard-Hausratversicherung abgedeckt, wenn es sich um einen Einbruchdiebstahl handelt.
Einbruchdiebstahl bedeutet im Versicherungskontext die Entwendung nach gewaltsamem Eindringen in gesicherte Räume.
Einfacher Diebstahl, zum Beispiel aus einem unverschlossenen Hausflur oder einem gemeinschaftlich genutzten Keller, ist von der Standarddeckung ausgeschlossen. Der Versicherungsschutz kann auch für andere, im Versicherungsschein definierte, verschlossene Räume wie zum Beispiel Garagen gelten. Ist Ihr E-Bike außerhalb solcher Orte, brauchen Sie eine Verischerung mit Fahrradklausel.
Gilt der Versicherungsschutz der Hausratversicherung auch für Garagen und gemeinschaftliche Abstellräume?
Für private, verschlossene Einzelgaragen auf dem Versicherungsgrundstück gilt der Schutz bei Einbruchdiebstahl oft. Bei gemeinschaftlich genutzten Räumen, wie einem Fahrradkeller für alle Hausbewohner oder einem Tiefgaragenstellplatz, ist die Standarddeckung meist ausgeschlossen oder stark eingeschränkt.
Die Garage muss üblicherweise zum Versicherungsort gehören und abschließbar sein. Standardpolicen decken Diebstahl aus Gemeinschaftsräumen oft nicht ab, da kein exklusiver Verschluss nur durch Sie vorliegt. Manche Tarife bieten hierfür optionale Zusatzbausteine an.
Prüfen Sie unbedingt Ihre spezifischen Versicherungsbedingungen (Ihre Police). Achten Sie besonders auf die Definition des Versicherungsortes und die Regelungen für Nebengebäude und Gemeinschaftsflächen. Dies ist auch wichtig, weil die Entschädigungssumme für Fahrräder begrenzt ist. Hier kommt der Begriff „Versicherungssumme“ ins Spiel.
Was ist die Fahrradklausel?
Die Fahrradklausel ist ein zusätzlicher Einschluss in der Hausratversicherung. Die meisten Versicherer bieten diesen Schutz gegen einen Mehrbeitrag an. Die Absicherungshöhe des E-Bikes richtet sich nach dem Tarif des Versicherers. Einige Versicherer schließen Fahrräder bis zur gesamten Versicherungssumme ein. Die meisten Versicherer bieten eine prozentuale Absicherung, meist bis zu 5 % der Versicherungssumme. Andere Versicherer sichern pauschale Werte ab, zum Beispiel 500 €, 1000 € oder 2000 €. Ältere Versicherungsbedingungen weisen oft geringere maximale Absicherungssummen auf, manchmal nur 500 €. Einige führende Hausratversicherer schließen den Fahrradschutz beitragsfrei ein. Die Haftpflichtkasse bietet im Tarif „Einfach Komplett“ eine pauschale Absicherung von 10.000 €. Die Allianz bietet eine optionale Erweiterung des Fahrradversicherungsschutzes bis zur Hausratversicherungssumme gegen einen geringen Mehrbeitrag.
Was ist die Nachtzeitklausel in der Hausratsversicherung
Die Nachtzeitklausel ist eine Regelung in vielen älteren Verträgen. Diese besagt, dass das E-Bike nachts außerhalb des Risikoortes nicht versichert ist. Nachts definiert sich der Zeitraum von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr. Nur wenige Versicherer bieten in der Fahrradklausel neben dem Diebstahlschutz auch Versicherungsschutz gegen Vandalismus, Sturzschäden oder Teilediebstahl an. Diese Optionen sind selten und können teurer sein als eine separate E-Bike-Vollkaskoversicherung. Teilediebstahl ist in der Regel nicht versichert. Ein Akku mit einem Wert von 300 € bis 1000 € wäre bei Diebstahl über die Hausratversicherung ohne speziellen Einschluss nicht gedeckt.
Welche Voraussetzungen fordert die Versicherung für den Diebstahlschutz des E-Bikes?
Versicherungen knüpfen den Diebstahlschutz für E-Bikes an klare Bedingungen. Die Nichterfüllung dieser Voraussetzungen kann zur Leistungsverweigerung im Schadenfall führen.
Gängige Voraussetzungen sind:
- Ein geeignetes Fahrradschloss verwenden. Versicherer fordern oft anerkannte Schlösser, zum Beispiel stabile Bügelschlösser oder Faltschlösser. Manchmal werden spezifische Zertifizierungen genannt, wie ADFC-empfohlen oder VdS-anerkannt. Es lohnt sich, hier genau hinzuschauen!
- Das E-Bike (am Rahmen) an einen festen Gegenstand anschließen, wenn Sie es im Freien abstellen. Ein Fahrradständer, ein Laternenpfahl oder ein stabiler Zaun sind Beispiele.
- Das E-Bike in verschlossenen Räumen aufbewahren, wenn es sich am Versicherungsort befindet. Dazu zählen Ihre Wohnung, Ihr Keller oder eine abgeschlossene Garage.
- Kaufbelege für das E-Bike und idealerweise auch für das verwendete Schloss im Schadenfall vorlegen können.
- Einen Diebstahl unverzüglich bei der Polizei anzeigen. Das Aktenzeichen der Anzeige wird für die Schadenmeldung benötigt.
Neben dem ärgerlichen Diebstahl stellt sich natürlich die Frage: Sind auch andere Schäden am E-Bike über die Hausratversicherung abgedeckt?
Sind neben Diebstahl auch andere Schäden am E-Bike über die Hausratversicherung abgedeckt?
Ja, aber der Umfang ist meist auf die Grundgefahren der Hausratversicherung beschränkt. Das bedeutet: Schäden durch versicherte Gefahren wie Feuer (Brand, Blitzschlag), Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl sind in der Regel gedeckt, sofern sich das E-Bike am Versicherungsort (Ihrer Wohnung, Ihrem Keller etc.) befand.
Wichtig ist aber: Typische Risiken, die gerade bei E-Bikes häufig auftreten, sind durch die reine Hausratversicherung – selbst mit Fahrradklausel – meist nicht abgedeckt. Dazu zählen:
- Unfallschäden
- Sturzschäden
- Verschleiß (z.B. am Akku oder an den Bremsen)
- Elektronikschäden (z.B. durch Feuchtigkeit)
- Vandalismus ohne direkten Einbruchbezug
Für einen umfassenderen Schutz gegen diese spezifischen Gefahren benötigen Sie eine separate E-Bike-Versicherung. Die Deckung für Schäden durch Feuer oder Leitungswasser gehört jedoch zu den Standardleistungen der Hausratversicherung.
Deckt die Hausratversicherung Schäden durch Feuer oder Leitungswasser am E-Bike?
Ja, Schäden durch Feuer (dazu zählen Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion) und bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser sind üblicherweise durch die Hausratversicherung gedeckt.
Dies gilt, wenn sich Ihr E-Bike zum Zeitpunkt des Schadens am versicherten Ort befand – also in Ihrer Wohnung, Ihrem Keller oder eventuell einer mitversicherten Garage. Diese Deckung ist Teil des Grundschutzes der Hausratversicherung. Die Fahrradklausel ist hierfür nicht direkt verantwortlich, sie beeinflusst eher die Höhe der Versicherungssumme speziell für das Fahrrad. Auch wichtige und teure Komponenten wie der E-Bike-Akku sollten von diesem Schutz erfasst sein.
Ist der E-Bike-Akku spezifisch über die Hausratversicherung mitversichert?
Ja, der E-Bike-Akku gilt in der Regel als fest verbundenes Teil des E-Bikes. Daher ist er gegen die gleichen Gefahren wie das E-Bike selbst versichert.
Das bedeutet: Der Akku ist über die Hausratversicherung (mit entsprechender Fahrradklausel) gegen Diebstahl (meist nur zusammen mit dem gesamten Rad) sowie gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl am Versicherungsort versichert.
Es gibt jedoch typische Ausschlüsse. Verschleiß, altersbedingte Leistungsminderung, Schäden durch Bedienungsfehler, Tiefentladung oder unsachgemäße Handhabung (z.B. falsches Laden) sind meist nicht gedeckt. Sie sollten die Versicherungsbedingungen genau prüfen, besonders im Hinblick auf spezifische Risiken wie einen Akku-Brand oder den separaten Diebstahl nur des Akkus.
Bietet die Hausratversicherung Schutz bei Akku-Brand oder Diebstahl des Akkus?
Hier muss man unterscheiden:
- Akku-Brand: Ein Brandschaden am Akku ist grundsätzlich gedeckt, wenn der Brand durch eine versicherte Gefahr der Hausratversicherung ausgelöst wird – zum Beispiel durch einen Wohnungsbrand oder einen Blitzschlag. Geht der Brand jedoch vom Akku selbst aus (z.B. durch einen technischen Defekt oder Überladung beim Ladevorgang), ist dies oft nicht über die reine Hausratversicherung gedeckt. Nur wenige Tarife schließen solche technologiebedingten Brände explizit ein.
- Diebstahl des Akkus: Wird das gesamte E-Bike gestohlen, ist der Akku als Teil davon mitversichert (im Rahmen der Bedingungen der Fahrradklausel). Der Diebstahl nur des Akkus, während das E-Bike zurückbleibt, ist oft nicht versichert. Manche Policen leisten hier nur unter speziellen Bedingungen, etwa wenn der Akku separat gesichert war. Eine genaue Prüfung Ihrer Police ist hier unerlässlich.
Spezielle E-Bike-Versicherungen bieten bei diesen Punkten oft einen expliziteren und umfassenderen Schutz. Kommt es zu einer Leistung durch die Hausratversicherung, stellt sich die Frage nach der Erstattung: Erhalten Sie den Neuwert oder nur den Zeitwert?
Welche Versicherungssumme gilt typischerweise für Fahrräder in der Hausratversicherung?
Die Entschädigung für Fahrraddiebstahl, auch bei Pedelecs, ist in der Standard-Hausratversicherung üblicherweise begrenzt.
Diese Begrenzung ist oft als Prozentsatz der Gesamtversicherungssumme Ihres Hausrats definiert, zum Beispiel 1 % bis 5 %. Bei einer Hausrat-Versicherungssumme von 80.000 € und einer Fahrradklausel von 1 % beträgt die maximale Entschädigung für alle gestohlenen Fahrräder zusammen nur 800 €.
Dieser Betrag stellt die absolute Obergrenze dar, selbst wenn der tatsächliche Wert Ihres E-Bikes viel höher ist. Das kann bei teuren E-Bikes schnell zu einer schmerzlichen Unterversicherung führen. Manche Tarife sehen statt eines Prozentsatzes auch einen festen Höchstbetrag vor, beispielsweise 500 € pro Fahrrad.
Hausratversicherung mit hohen Versicherungssummen
Einige Hausratversicherer bieten hohe Versicherungssummen für den Fahrraddiebstahlschutz. Die Haftpflichtkasse versichert Fahrräder im Tarif „Einfach Komplett“ beitragsfrei bis 10.000 €. Dieser Versicherer bietet allgemein gute Leistungen.
Erstattet die Hausratversicherung den Neuwert oder den Zeitwert des E-Bikes im Schadenfall?
Zuerst die Begriffe: „Neuwert“ ist der Preis, den Sie heute zahlen müssten, um ein gleichartiges, neues E-Bike zu kaufen. „Zeitwert“ ist der Neuwert abzüglich einer Wertminderung durch Alter, Gebrauch und allgemeinen Zustand.
Für den allgemeinen Hausrat (Möbel, Kleidung etc.) erstatten Hausratversicherungen meist den Neuwert. Das ist ein großer Vorteil. Für E-Bikes gilt:
- Mit einer guten Fahrradklausel ist die Neuwertentschädigung üblich, zumindest für einen bestimmten Zeitraum nach dem Kauf. Das können 1, 2 oder manchmal sogar 3 Jahre sein.
- Ohne spezielle Klausel oder bei älteren E-Bikes kann die Entschädigung auf den Zeitwert begrenzt sein. Manchmal gibt es auch eine Neuwertentschädigung, bei der aber ab einem bestimmten Alter ein Abzug „neu für alt“ vorgenommen wird.
- Die genaue Regelung finden Sie immer in den Versicherungsbedingungen Ihres spezifischen Tarifs.
Wichtig ist jedoch: Die Erstattung ist immer durch Höchstentschädigungsgrenzen limitiert, selbst wenn der Neuwert vereinbart ist.
Welche Höchstentschädigungsgrenzen (Obergrenzen) gelten für E-Bikes in der Hausratversicherung?
Die Entschädigung für Fahrräder und E-Bikes in der Hausratversicherung ist fast immer begrenzt. Man spricht hier von einer „Obergrenze“ oder „Höchstentschädigung“.
Es gibt zwei übliche Formen der Begrenzung:
- Als Prozentsatz der gesamten Versicherungssumme Ihres Hausrats. Üblich sind hier Werte wie 1 %, 2 % oder manchmal bis zu 5 %. Bei einer Versicherungssumme von 60.000 € wären das z.B. nur 600 € bei 1 % – oft zu wenig für ein E-Bike.
- Als fester Euro-Betrag. Dieser kann pro Fahrrad gelten oder als Gesamtsumme für alle Fahrräder im Haushalt. Typische Beträge sind 1.000 €, 2.500 € oder auch 5.000 €.
Sie sollten diese Obergrenze unbedingt prüfen! Gerade bei hochwertigen E-Bikes kann sie schnell zu niedrig sein. Das führt im Schadenfall zu einer ärgerlichen Unterversicherung, bei der Sie einen Teil des Schadens selbst tragen müssen. Viele Versicherer bieten jedoch die Möglichkeit, diese Grenze gegen einen Mehrbeitrag anzuheben, was bei der Prüfung der Gesamtkosten und Angemessenheit der Deckung zu berücksichtigen ist.
Welche zusätzlichen Kosten verursacht die Mitversicherung des E-Bikes in der Hausratversicherung?
Die Einbeziehung eines E-Bikes in die Hausratversicherung führt oft zu einer Erhöhung Ihres Versicherungsbeitrags. Wie hoch diese zusätzlichen Kosten ausfallen, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen der Wert des E-Bikes, die gewählte Versicherungssumme speziell für Fahrräder und der individuelle Tarif oder die optionale Fahrradklausel Ihres Vertrags.
Einige Basistarife der Hausratversicherung schließen Fahrräder bis zu einem geringen Prozentsatz der Gesamtversicherungssumme, zum Beispiel 1 % bis 5 %, ohne Mehrkosten mit ein. Für wertvolle E-Bikes reicht dieser Schutz jedoch meistens nicht aus. Die tatsächlichen Zusatzkosten können variieren. Rechnen Sie mit Beitragserhöhungen oder Pauschalzuschlägen, die typischerweise zwischen 20 € und 100 € pro Jahr liegen. Diese Spanne hängt stark vom Wert Ihres E-Bikes und dem gewünschten Deckungsumfang ab.
Es ist logisch: Ein höherwertiges E-Bike führt zu einem höheren Zuschlag. Vergessen Sie dabei nicht die Selbstbeteiligung. Diese Summe, die Sie im Schadenfall selbst tragen, beeinflusst die effektiven Kosten Ihres Versicherungsschutzes.
Ein Vergleich dieser Zusatzkosten mit dem gebotenen Schutz ist sehr wichtig. Überlegen Sie genau, ob die Erweiterung Ihrer Hausratversicherung ausreicht oder ob eine separate E-Bike-Versicherung vielleicht die passendere und umfassendere Option für Sie darstellt.
Wie meldet man einen Schaden oder Diebstahl des E-Bikes korrekt an die Hausratversicherung?
Um einen Schaden oder Diebstahl Ihres E-Bikes korrekt an die Hausratversicherung zu melden und Ihre Ansprüche geltend zu machen, folgen Sie diesen Schritten:
- Melden Sie den Vorfall unverzüglich:Informieren Sie Ihren Versicherer sofort über den Schaden oder Diebstahl. Viele Versicherer setzen hierfür Fristen, oft nur 48 Stunden. Bei einem Diebstahl müssen Sie zusätzlich und ebenfalls unverzüglich eine Anzeige bei der Polizei
- Machen Sie genaue Angaben:Teilen Sie Ihrem Versicherer alle relevanten Informationen mit. Dazu gehören:
- Ihre Versicherungsnummer.
- Datum, Uhrzeit und Ortdes Vorfalls.
- Eine detaillierte Beschreibung des Hergangs(Wie wurde es gestohlen? Wie kam es zur Beschädigung?).
- Bei Diebstahl: das Aktenzeichen der Polizei.
- Erbringen Sie Nachweise:Sie müssen belegen, dass Ihnen das E-Bike gehört hat und welchen Wert es hatte. Reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- Den Kaufbelegdes E-Bikes (wichtig: mit Rahmennummer).
- Bei Diebstahl: Den Kaufbelegund die Spezifikation des verwendeten Fahrradschlosses (als Nachweis für ausreichende Sicherung).
- Ideal sind auch Fotosdes E-Bikes vor dem Schadenfall.
Die Vollständigkeit der Unterlagen ist entscheidend und umfasst auch Nachweise über fest montierte Fahrradteile und mitversichertes Zubehör. - Legen Sie die polizeiliche Anzeige vor:Bei einem Fahrraddiebstahlist die polizeiliche Anzeige eine zwingende Voraussetzung für die Versicherungsleistung. Teilen Sie das polizeiliche Aktenzeichen Ihrem Versicherer mit.
- Erfüllen Sie Ihre Mitwirkungspflicht:Beantworten Sie alle Fragen des Versicherers wahrheitsgemäß und vollständig. Stellen Sie alle Unterlagen bereit, die zur Prüfung des Schadenfallsnotwendig sind.
Achtung: Versäumen Sie Meldefristen oder fehlen wichtige Nachweise, kann das zur Ablehnung Ihres Anspruchs durch die Versicherung führen. Seien Sie hier also sorgfältig!
Sind fest montierte Fahrradteile und Fahrradzubehör über die Hausratversicherung mitversichert?
Ja, fest montierte Fahrradteile sind in der Regel im Rahmen der Fahrradversicherung (als Teil der Hausratversicherung oder als Zusatzbaustein) mitversichert. Allerdings gelten hier bestimmte Bedingungen und definierte Wertgrenzen.
Was verstehen Versicherer unter „fest montiert“? Üblicherweise sind damit Teile gemeint, die Sie nur mit Werkzeug entfernen können. Beispiele hierfür sind:
- Der Sattel
- Der Lenker
- Fest installierte Beleuchtung
- Ein Gepäckträger
- Manchmal auch fest verschraubte Navigationsgeräte oder der Akku (hier gibt es Unterschiede!)
Dies steht im Gegensatz zu losen Teilen wie einer Luftpumpe, abnehmbaren Lampen, Fahrradtaschen oder Trinkflaschen.
Lesen Sie unbedingt die genauen Formulierungen in Ihren Versicherungsbedingungen! Die Definitionen von „fest montiert“ und der Deckungsumfang können sich zwischen den Tarifen und Versicherern stark unterscheiden.
Die Entschädigung für Teile und Fahrradzubehör ist oft limitiert. Entweder durch die gewählte Gesamtversicherungssumme für das Fahrrad oder durch separate Obergrenzen für Zubehör. Gängiges Zubehör wie fest installierte Fahrradcomputer, Kindersitze oder Packtaschenhalterungen können mitversichert sein, wenn sie als „fest montiert“ gelten.
Lose Teile, die zusammen mit dem Fahrrad gestohlen werden (z.B. eine eingeklickte Fahrradtasche bei einem Einbruchdiebstahl aus dem Keller), können unter Umständen mitversichert sein. Separat gestohlene Teile oder Zubehör fallen jedoch meist nicht unter den Versicherungsschutz, es sei denn, dies ist explizit in Ihrem Tarif vereinbart. Prüfen Sie das Kleingedruckte genau!